Wo denken Sie auch hin.
Ich warte nun schon
auf Akten, die ich am 2. April 2013 um exakt 17.34 Uhr mit Hinweis auf das Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (BGÖ) beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) verlangt habe. Ein Trauerspiel in mehreren Akten.
2. April 2013: Das Gesuch
15. April 2013: Der Kostenvoranschlag
Das ENSI reagiert ungewohnt rasch. Bereits am 15. April schickt es mir einen Kostenvoranschlag. Und der hat es in sich.
19. April 2013: Der Schlichtungsantrag
8800 Franken für Dokumente, deren Inhalt mir nicht ansatzweise mitgeteilt wird? Ich stelle einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
Und warte.
Und warte.
Und warte.
Exakt 551 Tage lang.
22. Oktober 2014: Die Schlichtungsverhandlung
An der Schlichtungsverhandlung lassen die Vertreterin und der Vertreter des ENSI die Katze aus dem Sack: Die Dokumente samt Protokollen umfassen 436 Seiten, mehrheitlich Powerpoint-Folien. Und da das ENSI pro Seite einen Zeitaufwand von 12 Minuten verrechnet (selbst für Titelblätter und Inhaltsverzeichnisse), um das Dokument auf notwendige Einschwärzungen zu überprüfen, kommt das die Atomaufsicht auf 8800 Franken. “Aus Kulanz” ist das ENSI jedoch bereit, die Rechnung um die Hälfte zu reduzieren – was dem seit 2014 gültigen so genannten “Journalisten-Rabatt” entspricht.
Ich lehne dankend ab und verlange eine Empfehlung des EDÖB.
11. November 2014: Die Empfehlung
Die Empfehlung des EDÖB trifft schon nach knapp drei Wochen bei mir ein. Und sie gibt mir in allen Punkten recht:
“Die veranschlagten Gebühren haben (…) offensichtlich eine abschreckende Wirkung auf die Aufrechterhaltung des Zugangsgesuchs. Daher ist auch der um die Hälfte reduzierte Gebührenbetrag von 4‘400 Franken (ursprunglich 8‘800 Franken) exzessiv, so dass er im Ergebnis einer Zugangsbeschränkung bzw. -verweigerung gleich kommt.”
Das ENSI wird aufgefordert, “die Höhe der eingeschätzten Gebühren in Wiedererwägung zu ziehen”.
Doch wer nun glaubt, bei der Atomaufsicht kehre Einsicht ein, wird leider enttäuscht.
3. Dezember 2014: Offerte #2
Drei Wochen nach der Empfehlung des EDÖB reagiert das ENSI mit einem weiteren Kostenvoranschlag. Dabei wird nun plötzlich zwischen Seiten mit “durchschnittlicher Informationsdichte” (total 35 Seiten) und solchen mit “unterdurchschnittlicher Informationsdichte” (total 383 Seiten) differenziert. Leerseiten werden nun gnädigerweise nicht mehr in Rechnung gestellt. Der neue Preis für die Dokumente : 420 Franken für die reinen Protokolle, 2265 Franken für die Protokolle samt Beilagen – ein Betrag, der immer noch massiv zu hoch ist, zumal das ENSI immer noch nicht mitteilt, was denn eigentlich in den Dokumenten drinsteht.
Ich verlange umgehend eine weitere Schlichtung beim EDÖB.
22. Januar 2015: Empfehlung #2
Der EDÖB hat offensichtlich genug von der Geschichte und erlässt eine “summarische Empfehlung”. Der Tenor bleibt derselbe, die Wortwahl ebenso.
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3. Februar 2015: Das ENSI will verfügen
Das ENSI versucht es mit einem gewagten juristischen Überholmanöver. Nachdem der EDÖB zwei Mal erklärt hat, die verlangten Gebühren seien zu hoch, schreibt die Atomaufsicht nun, man rücke die Dokumente heraus und werde dann über die Kosten verfügen. Der BGÖ-Paragraph, in dem dieses eigenmächtige Vorgehen einer Behörde vorgesehen ist, muss erst noch geschrieben werden.
Ich verlange eine anfechtbare Verfügung.
2. März 2015: Ein weiteres Angebot
Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Das ENSI meldet sich – und will plötzlich nur noch 200 Franken für die Protokolle samt Beilagen. Ich schlage sofort ein.
22. April 2015: Verteidiger des BGÖ
Nach diversen erfolglosen Nachfragen meinerseits meldet sich das ENSI. Schuld an der anhaltenden Verzögerung ist nun plötzlich die BKW, die zu viele Stellen eingeschwärzt haben will. Immerhin: Anfang Mai soll das Verfahren abgeschlossen sein.
8. Mai 2015: Das Warten geht weiter
War ich einfach nur naiv, als ich meinte, ich hätte die Dokumente Anfang Mai? Vermutlich ja, denn nun erinnert sich das ENSI wieder sehr genau daran, was im BGÖ steht und räumt der BKW eine 20-tägige Frist ein, um beim EDÖB zu den vom ENSI abgelehnten Einschwärzungen Stellung zu nehmen.