Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Die Büros der AfD mit Farbe zu beschmieren, oder mit Fassbomben zu attackieren ist nach Ansicht der linkslastigen deutschen Regierung genau so wenig eine Straftat, wie das Abfackeln von Autos, die der AfD, oder ihren Mitgliedern gehören und wenn Gaststätten überfallen und verwüstet werden, damit dort keine Versammlung der AfD abgehalten werden können, dann sind das völlig legitime Aktionen, mit denen man Aktivitäten der AfD reduzieren darf. Die Bedrohung von Gastwirten, dass man ihre Gaststätten ebenfalls beschmiert und demoliert und sie selbst mit körperlichen Misshandlungen rechnen müssen, wenn sie Versammlungsräume an die AfD vermieten, ist natürlich auch keine Straftat, sondern ein gut gemeinter Hinweis darauf, wie man seine Gaststätte und sich selbst vor Schäden schützen kann.
Wenn AfD Mitglieder in ihren Geschäften und Wohnungen aufgesucht und von linken Schlägertrupps krankenhausreif geprügelt werden sind das harmlose Besuche, bei denen man über die unterschiedlichen politischen Einstellung diskutiert hat und wenn die Baukräne und Fahrzeuge von AfD Sponsoren abgefackelt werden ist das ein legaler Verweis darauf, dass sie die verkehrte Partei unterstützen. Wenn Hersteller von exzellenten Produkten von der Belieferung des Einzelhandels ausgeschlossen werden, weil sie AfD Mitglieder sind ist das eine, in der freien Marktwirtschaft völlig normale Reaktion auf die politische Gesinnung des Herstellers und wenn die Staatsmedien auf ihren Kinderprogrammen vor der AfD warnen, dann ist das eine pädagogische Notwendigkeit, die davon zeugt, dass der Rechtsstaat funktioniert.
Wenn man der AfD eine Mitschuld an Morden unterstellt, die von geisteskranken Psychopathen begangen wurden, oder die Vermutung äußert, dass die AfD die „NSU“ unterstützt hat, obwohl es die Partei noch gar nicht gab, als sich die rechtsradikalen Mörder selbst erschossen haben, dann gehören die Lügengespinste laut Innenminister Seehofer trotzdem zur deutschen Vergangenheit und werden zur Begründung für die Gesetze gegen Hass und Hetze eingesetzt. Bei Wahlfälschungen zu Ungunsten der AfD hat man sich lediglich verrechnet, was ja schon mal vorkommen kann und was bestimmt nicht böse gemeint war und wenn Professor Lucke, der längst nichts mehr mit der AfD zu tun hat mit Gewalt an seinen Vorlesungen gehindert wird, werden die Straftaten unter dem Recht auf freie Meinungsäußerung verbucht.
Hass und Hetze sind zwei „Privilegien“, die ausschließlich von AfD Mitgliedern, Wählern, Sponsoren und sonstigen Sympathisanten benutzt werden dürfen, was man allerdings auch verstehen kann, weil die deutsche Bevölkerung und insbesondere die friedfertigen Flüchtlinge nicht hassen und mangels Sprachkenntnisse auch nicht hetzen können.