Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Die Angst der etablierten Parteien vor der AfD geht mittlerweile in Panik über, weil sie die Gewaltverbrechen der kriminellen ausländischen Familienclans und der „friedfertigen“ Flüchtlinge, sowie der extrem gewaltbereiten, linksradikalen Aktivisten (Antifa und Genossen lassen grüßen) kaum noch vertuschen können und die Bevölkerung somit von Tag zu Tag immer mehr darüber erfährt, dass sie Deutschland auf Kosten der deutschen Steuerzahler in ein Asylanten- und Verbrecherparadies verwandelt haben, in dem das staatliche Gewaltenmonopol nur noch eine inhaltslose Worthülse ist, weil die von Ausländern terrorisierte Bevölkerung täglich zu spüren bekommt, wer in Deutschland das Recht und die Macht zur Gewaltanwendung besitzt.
Der Innenminister wühlt fast rund um die Uhr wie ein Maulwurf in der deutschen Vergangenheit und sucht nach rechtsradikalen Gewaltverbrechern ohne Migrationshintergrund und da er bisher nur den geistesgestörten Psychopathen gefunden hat, der in Halle/Saale bei dem gescheiterten Versuch, in eine Synagoge einzudringen einen Doppelmord begangen hat erweckt Herr Seehofer längst verstorbenen Täter (Mitglieder der „NSU“ etc.) wieder zum Leben, um sie als aktuell drohende Gefahr für seine Gesetzesflut einzusetzen, mit der man die AfD und ihre Wähler auslöschen will.
Parallel dazu wird das Staatsfernsehen täglich dazu missbraucht, die AfD bei der Bevölkerung zu diskriminieren, selbst in den Fernsehsendungen für Kinder machen die Moderatoren die kleinen Zuschauer darauf aufmerksam, dass die AfD eine Gefahr für den (ehemaligen) Rechtsstaat Deutschland ist und im Internet suchen die Mitarbeiter vom Verfassungsschutz und vom Bundeskriminalamt fieberhaft nach aus ihrer Sicht rechtsradikalen Beiträgen, mit denen sie die Autoren strafrechtlich verfolgen können. Jegliche Gegenwehr gegen die Überflutung Deutschlands mit Ausländern und gegen die rigorose Ausrottung der deutschen Bevölkerung wird von den deutschfeindlichen Politikern unter „HASS & HETZE“ verbucht und gnadenlos bestraft.
Hier ein einfaches Beispiel, eine Mutter von zwei Kindern wird von einem friedfertigen Ausländer vergewaltigt, ausgeraubt und danach bestialisch abgeschlachtet, wenn der Ehemann und Vater der Kinder danach Hassgefühle gegen den Täter empfindet und das Gewaltverbrechen nebst seinen daraus resultierenden Empfindungen gegenüber Verwandten, Freunden und Bekannten, oder gar gegenüber der Presse publik macht, hat er Hass verbreitet und sich zusätzlich der strafbaren Volksverhetzung schuldig gemacht, wogegen der Gewaltverbrecher von den Politikern und der Justiz als bemitleidenswerter, psychisch kranker Flüchtling angesehen wird und somit auch nicht schuldfähig ist.