HartzIV–Hetze bei WELT und BILD

Von Eckhardschulze

An und für sich muss man ja bei diesen Boulevard-Blättern mit jedem Unsinn rechnen.

Jetzt trifft es die Jugendlichen, die nach WELT – Darstellung wiedergegebene Hetzkampagne gegen Jugendliche liest sich wie folgt:

“Viele junge Erwachsene kassieren lieber staatliche Stütze, als arbeiten zu gehen”, sagte BVMW-Präsident Mario Ohovne der “Bild”-Zeitung. “Deshalb dürfen die Hartz-IV-Sätze nicht höher sein als der Anfangslohn für einen Azubi.” Gegebenenfalls müssten die Sozialleistungen nach unten korrigiert werden.

Der Hartz-IV-Regelsatz liegt derzeit bei 374 Euro monatlich. Die Lehrlingsentgelte variieren je nach Beruf und Bundesland.

(Fettschrift = Hervorhebung durch den Autor dieses Artikels)

Den Taugenichtsen der Boulevard-Presse scheint entgangen zu sein, dass die Regelsätze für “Jugendliche” sehr unterschiedlich sind, je nach Wohn- und Familienverhältnissen.

Hier alleine auf den vollen Regelsatz abzustellen, ist schlicht eine Idiotie.

Die Wahrheit sieht ganz anders aus:

- Volljährige Alleinstehende (eigene Wohnung)   374 Euro (§ 20 Abs. 2 S. 1 SGB II iVm Nr. 1 RBSFV 2012)

- Volljähriger Partner in Bedarfsgemeinschaft   337 Euro  (§ 20 Abs. 4 SGB II iVm Nr. 4 RBSFV 2012)

- für 18-24 jährige im Haushalt der Eltern   299 Euro(§ 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB II iVm Nr. 3 RBSFV 2012)

- für Jugendliche von 14-17 Jahren   287 Euro(§ 23 S. 1 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 77 Abs. 4 Nr. 1 + 4 SGB II  iVm Nr. 7 RBSFV 2012)

Gänzlich unterschlagen wird, dass KINDERGELD selbstverständlich auf das “Einkommen” angerechnet wird, also abgezogen wird. Danach verbleibt nur noch ein geringes “Taschengeld”.

WELT und BILD weisen auch nicht darauf hin, dass die meisten Jugendlichen im Haushalt der Eltern leben. Zur “Hetze” wurde allerdings der Höchstbetrag von 374 Euro angegeben, den nur wenige JUGENDLICHE bzw. Erwachsene bis 24 Jahre erhalten, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben oder eine Partnerschaft eingehen.

Besonders perfide ist, dass die Verrechnung mit dem KINDERGELD einfach weggelassen wurde! Oder wollen die neoliberalen Hetzer das KINDERGELD auch noch streichen?

Sofern ein Jugendlicher (im Haushalt der Eltern lebend, was der “Normalfall” ist) unter 24 Jahren Kindergeld in Höhe von 184 Euro (1. Kind) erhält, dann reduziert sich der Regelbedarf durch Verrechnung von 184 Euro auf nur noch 115 Euro (299 Euro Regelsatz – 184 Euro Kindergeld = 115 Euro Regelbedarf).

War die Falschinformation der WELT, BILD und des Unternehmensverbandes jetzt Böswilligkeit, pure Hetze oder nur einfach Blödheit?

Wahrscheinlich eine Mischung daraus.

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