HartzIV-Regelsätze: Die SPD und ihr gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat

In diesen Tagen werden die Weichen für die klar grundgesetzwidrige Vorlage der eiskalten Ministerin von der Leyen (CDU) gestellt. Jetzt wird sich zeigen, ob sich an und für sich der konservative Flügel der SPD um Steinmeier und Müntefering durchsetzen wird, oder ob sich die SPD die nächste Wahlniederlage selbst beibringen will. Denn wenn die SPD die klaren Verstöße der UNION und der FDP in der Gesetzesvorlage gegen das Grundgesetz und die Rechtsfortschreibung des BVerfG bei der Bemessung der Regelsätze dulden will, dann wird das nicht ohne Wirkung bleiben.

Aufgrund der Stellungnahmen der Rechtswissenschaftler, der Kirchen und der Gewerkschaften steht fest, dass die Taugenichtse der Regierungskoalition die Regelsätze zu niedrig bemessen haben. Man hat bis heute den zuständigen Ausschüssen sogar die wesentlichen Informationen vorenthalten, damit die Berechnungen nicht nachvollzogen werden konnten. Es ist der Partei DIE LINKE zu verdanken, dass der Verstoß gegen das Grundgesetz bereits unabweisbar “indirekt” nachgewiesen werden konnte. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wäre bei einer Berechnung des “Regelsatzes” nach den alten Berechnungsmethoden eine Steigerung von mindestens 28,00 Euro fällig gewesen. Das macht deutlich, dass die von UNION und FDP beabsichtigte Anhebung um nur 5,00 Euro klar grundgesetzwidrig ist.

Was den BÜRGERN bei der Diskussion in den Medien weitgehend verschwiegen wird ist, dass die Bundesregierung nicht berechtigt ist, das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum zu unterschreiten. Die Ansätze müssen transparent, willkürfrei und objektivierbar sein. Mit anderen Worten: Der Bundesregierung obliegt nur die seriöse Berechnung und Vorlage der Regelsätze; eine Berechnung nach Haushaltslage wäre klar grundgesetzwidrig.

Bezogen auf das Existenzminimum hatte Politik und Journaille die Bürger seit Jahren falsch informiert. Da wurde der Begriff des Lohnabstandsgebotes in die Köpfe des ahnungslosen Publikums eingepflanzt, der bezogen auf das Existenzminimum völlig abwegig ist. Unbedarfte Politiker und Journalisten, die sich auf dieses raffinierte Lügenmärchen eingelassen hatten haben bis heute anscheinend noch nicht gemerkt, wie absurd dieser Vergleich ist.

Es macht einmal Sinn, an dieser Stelle einmal die Wahrheit auszusprechen. Jeder Steuerzahler sollte eigentlich schon einmal den Begriff Grundfreibetrag bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens gehört haben. Das gilt insbesondere auch für Journalisten und auf jeden Fall für Politiker aus den Fachressorts.

Dieser (steuerliche) Grundfreibetrag ist nichts anderes als die Berücksichtigung des Existenzminimums bei der Besteuerung. Der Gesetzgeber hat mit dem steuerlichen Grundfreibetrag das Existenzminimum für JEDEN ARBEITNEHMER sichern und steuerfrei halten wollen! Daraus ergibt sich eindeutig, dass jeder ARBEITNEHMER bzw. seine Familie (Berücksichtigung Ehe und Kinder) nach dem Willen des Gesetzgebers seine “Existenz” sichergestellt haben sollte! Wenn das nicht bzw. nicht mehr der Fall ist, dann haben die Regierungen einmal mehr den Auftrag des Gesetzgebers, nämlich das Existenzminimum für jeden Bürger zu sichern, versagt.

Aber mit dem falschen, euphemistischen Begriff des “Lohnabstandsgebotes” sollten gezielt Arbeitnehmer, insbesondere der unteren Einkommensbereiche, gegen HartzIV-Empfänger ausgespielt werden.

Der raffinierte, “verbale Betrug” mit dem “Lohnabstandsgebot hat zwei Aspekte, die es zu unterscheiden gilt. Zunächst ist festzustellen dass die Regierungen es “rechtswidrig” seit vielen Jahren versäumt haben, den Grundfreibetrag der “inflationären Entwicklung” und der “Preisentwicklung” für den “Warenkorb” im Sinne des Existenzminimums anzupassen. Auch das Drehen an der Schraube der Beiträge für die “Sozialversicherung” (Rentenbeiträge, Krankenkassenbeiträge) hätte immer auch die Neubemessung des Grundfreibetrages nach sich ziehen müssen. Auch darum wurden die Arbeitnehmer seit Jahren betrogen; diese Anpassung wurde ihnen “rechtswidrig” vorenthalten. Denn das der “Grundfreibetrag” angemessen der Entwicklung angepasst werden muss, versteht selbst der Laie!

Dass dann bei sinkenden oder stagnierenden Löhnen und Gehältern nach Abzug der “Sozialversicherungsbeiträge”, die, abgesehen von einem Euro/Monat für die Rentenversicherung bis 31.12.2010, Nettolöhne und –gehälter in der Nähe des Existenzminimums oder gar darunter liegen, hat einerseits mit der Weigerung der Regierungen zu tun, den Grundfreibetrag angemessen anzupassen und mit der neoliberalen Lohnpolitik zu tun, die insbesondere von der UNION und der FDP seit vielen Jahren massiv unterstützt wurde.

Daraus wird deutlich, mit welcher Frechheit Journaille und Politiker die Bürger in den “Polit-Shows” belogen haben.

Nur nebenbei sei erwähnt, dass die seit Jahren verfolgte Niedriglohnpolitik die PIIGS, vor allem Griechenland und Spanien “volkswirtschaftlich”  in die Bredouille gebracht hat und in Deutschland durch das zu niedrige “Steuer- und Beitragsaufkommen” die Kommunen an den Rand der Existenzfähigkeit gebracht wurden und die “Sozialversicherungen” ihre Leistungen ständig und besonders zu Lasten der unteren Einkommensschichten reduzieren müssen.

Es ist genau genommen der “neoliberale Wahnwitz”, der von der UNION, der FDP und Teilen der SPD seit Jahren betrieben wurde!

Dass die eiskalte von der Leyen (CDU) jetzt die HartzIV-Empfänger durch die “gezielte Unterschreitung” des Existenzminimums bei den Regelsätzen betrügen will, ist an und für sich ein Skandal, weil der Betrug sogar öffentlich zelebriert wurde!

Wenn jetzt ausgerechnet die SPD auf diesen “Betrug” mit faulen Kompromissen eingehen will, dann wird sich der Niedergang der SPD massiv fortsetzen. Offensichtlich fehlt den Genossen inzwischen jedes Gefühl für “Rechtsstaatlichkeit”. Insbesondere die “Alt-Parteien” verhalten sich so als seien sie berechtigt, das Grundgesetz zu ignorieren, sei es bei der Bemessung des Existenzminimums bei HartzIV-Empfängern oder bei der Ignoranz der notwendigen Anpassung des Grundfreibetrages im Steuerrecht!

Offensichtlich ist der SPD noch nicht klar, dass der Betrug bei der “Regelsatz-Ermittlung” durch die Taugenichtse der UNION und der FDP vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) keinen Bestand haben wird. Und zu glauben, dass es keine Klagen vor dem BVerfG geben wird, wäre reichlich blauäugig.

Aus Sicht des Wahlbürgers ist festzuhalten, dass UNION und FDP und Teile der SPD das Grundgesetz nachhaltig missachten!

Die Demokratie entwickelt sich zu einer Despotie und anschließend zu einer Diktatur wenn es den Parteien gelingt, den Rechtsstaat nach und nach auszuhöhlen. Das darf der Bürger nicht zulassen, ansonsten würden die 30er und 40er Jahre schneller zurückkehren, als sich so manch einer vorstellen kann.

Auch die Regierungen haben das Grundgesetz zu achten.

Wählen wir die Parteien aus der Regierungsverantwortung, die das Grundgesetz weiter missachten wollen. Das BVerfG hatte in seinem Urteil vom 09.02.2010 zu HartzIV die Grundgesetzwidrigkeit der Regelungen festgestellt und SPD und GRÜNEN bescheinigt, dass die damaligen Regierungsparteien die Rechte der Bürger grob missachtet haben. Jetzt wollen UNION und FDP und offenbar Teile der SPD durch faule Kompromisse diese klar grundgesetzwidrige Politik fortsetzen. Dem gilt es eine “Wahlabsage” zu erteilen.

Jede andere Regierungskoalition wäre ein Segen für Deutschland und Europa und die Zukunft der Kinder.

Stärken wir andere demokratische Parteien, die noch das Grundgesetz achten wollen. Es ist kein politisches Dogma, dass UNION, SPD oder gar FDP die Regierungen stellen. Geben wir auch anderen demokratischeren Parteien eine Chance.

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