Ein interessantes Urteil fällte das Sozialgericht Berlin (Az: S 126 AS 8477/14) in Bezug auf den Warmwasserzuschlag bei Hartz IV und die Unmöglichkeit des Umzuges.
Hartz IV Bezieher haben sich nach dem Berliner Mietspiegel zu richten, so die Richter. „Hier verkennt das Gericht meiner Meinung nach, daß die Neuvertragsmieten kaum in den Mietspiegel eingeflossen sind und die zivilrechtliche Rechtsprechung erhebliche Bedenken hat, ob der Berliner Mietspiegel wirklich ein qualifizierter Mietspiegel ist", sagt der engagierte Rechtsanwalt Kay Füßlein.
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