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Martin Reucher setzt sich in sueddeutsche.de (Klick) intensiv mit den Folgen der Entscheidung des BVerfG zu Hartz IV und den äusserst erstaunlichen Reaktionen der Regierenden auseinander. Und er kommt zu dem Ergebnis, dass die Poltik das BVerfG schlicht ins Leere laufen lässt.
Er beschreibt den eklatanten Unterschied zwischen Entscheidungen der Sozialgerichte auf der einen und des BVerfG auf der anderen Seite für die Betroffenen: Alltägliche Fragen, zum Beispiel eine fehlerhafte Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse durch die Sozialbehörden, würden durch die Sozial- und Landessozialgerichte geklärt und führten bei berechtigten Anliegen der Sozialhilfeempfänger auch zu Verbesserungen der konkreten Situation. Sozialrechtliche Grundfragen wiederum würden durch das Bundessozialgericht beurteilt. Dies gewährleiste bundesweit die Klärung von Problemen, was gegebenenfalls auch die konkrete Situation der Hartz-IV-Empfänger verbessere.
Bei verfassungsrechtlichen Fragen lasse das juristische Ergebnis des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Indem die Politik jedoch weder Wertungen der Verfassung umsetze noch Vorgaben des zu deren Schutz geschaffenen Bundesverfassungsgerichts beachte, bewirke sie, dass solche Verfahren ins Leere laufen.
Etwas weniger moderat ausgedrückt: die Politik bricht erst die Verfassung und ignoriert dann das Bundesverfassungsgericht.
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