1. Keine Hartz IV Anrechnung des Erziehungsgeldes
Das Erziehungsgeld darf nicht auf den laufenden Hartz IV Bezug angerechnet werden. Das urteilte das Landessozialgericht Thüringen (Az: L 9 AS 1530/12). Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis habe hier rechtswidrig gehandelt. Weitere Betroffene können nun auf Rückzahlung pochen… Weiter:
Fotomontage FHP: Freie Hartz IV Presse
2. Gegen-Hartz IV Aktivist wurde zusammengeschlagen
Seit Jahren kämpft Manfred Meier aus Herne gegen das Unrechtssystem Hartz IV. Doch der Gegner ist mächtig und schreckt offenbar vor nichts zurück. Man schnitt ihm mit Polizeigewalt unrechtmässig den Strom ab, erteilte ihm im Jobcenter Hausverbot, liess ihn 2 Winter ohne Heizung und ohne Warmwasser ausharren. Nun wurde der Aktivist überfallen und geschlagen… Weiter:
3. Trotz Krankmeldung verhängte ein Jobcenter eine Sanktion: Ein Gericht bestätigte die Vorgehensweise
Die Sanktionswut der Behörden macht auch vor Krankheit keinen Halt. Ein Jobcenter sanktionierte einen Hartz IV Bezieher, der zu einem Termin nicht erschien, obwohl dieser eine Krankmeldung vorlegte. Dieser wehrte sich vor einem Sozialgericht und verlor. Das Gericht war der Auffassung, dass hier eine „Leistungskürzung nach dem SGB II ausnahmsweise erlaubt sei, da der Kläger keine Reiseunfähigkeitsbescheinigung vorlegen konnte“, so das Sozialgericht Frankfurt am Main (Az. S 26 AS 795/13)… Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sanktion-trotz-krankheit.php
4. Hartz IV Bezieher dürfen nicht zu Tätigkeiten gezwungen werden, für die sie keine ausreichende Qualifikation verfügen
Hartz IV Bezieher werden immer wieder dazu genötigt, alle Tätigkeiten anzunehmen, die ihnen der Vermittler im Jobcenter vorlegt. Oft entsprechen die Angebote nicht den eigentlichen Qualifikation der Betroffenen. Ein Gericht stärkte die Grundrechte von Hartz IV Beziehern stellt klar: Tätigkeiten, die eine spezielle berufliche Qualifikation oder Erfahrung erfordern, die der zu Vermittelnde nicht hatte, müssen nicht angenommen werden.“ Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az: L 3 AS 99/15 B ER).. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-kein-zwang-zum-falschem-ein-euro-job-7361659.php
5. Seit 2 Jahren eine Ausbildung verweigert
“Es ist eine Frechheit und Unverfrorenheit von Seiten des Jobcenters und der Arbeitsvermittler des Jobcenters Erfurt, welche ausgebildeten Fachkraften eine Weiterbildung seit 2 Jahren versagt wird.” Diese Fachkräfte wären schon längst wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt und Arbeitnehmer, wenn sie einen Kurs Fachkraft für Finanzbuchhaltung mit Datev, Lexware, SAP ERP 6.0 und IHK-Zertifikat welche in den Ausbildungsfächern gefehlt haben bewilligt bekämen… Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-verweigert-seit-2-jahren-ausbildung-7361658.php
6. Anrecht auf zweite Baby-Garnitur
Die Oktober 1977 in Heilbronn geborene A. ist italienische Staatsangehörige. Nach einem rund achtmonatigen Aufenthalt im Ausland reiste sie im Juli 2014 mittellos und schwanger wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein und zog zunächst zu ihren Eltern nach Heilbronn, welche ihre Tochter – die über kein eigenes Auto verfügt – und ihren im November 2014 geborenen Enkel regelmäßig mit dem Kfz befördern. In der Folgezeit bewilligte das Heilbronner Jobcenter… Weiter:
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Informationen zum Thema
Arbeitnehmer hetzen gegen Arbeitslose
Was viele Arbeitnehmer immer noch nicht erkannt haben, ist die Tatsache das sie durch öffentliche Medien manipuliert werde…n.
Die Bild-Zeitung zB: welche mit ihrer damaligen Kampagne gegen eine Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hetzte, hatte kein anderes Ziel als Bevölkerungsgruppen gegen Bedürftige aufzuhetzen und mit dieser Hetze öffentlichen Druck auf die Senkung solcher Fürsorgeleistungen aufzubauen, auf die gerade diejenigen angewiesen sind, die aufgehetzt wurden.
Mit dieser und anderen Kampagnen wurden gleichzeitig einer weiteren Senkung der Löhne und einer Ausweitung des Niedriglohnsektors Vorschub geleistet.
Es ist bekannt, dass die Bild-Zeitung überwiegend von Menschen mit niedrigem Einkommen gelesen wird. Deshalb ist es geradezu zynisch, dass gerade diese Menschen den Kakao auch noch trinken, durch den sie gezogen werden.
Periodisch immer wieder und vor allem dann, wenn die Hartz-IV-Regelsätze ins öffentliche Gespräch kommen, startet die BILD-Zeitung eine Kampagne gegen die Hartz-IV-Empfänger.
„Wozu Arbeiten? Hartz IV reicht doch!“ lautete die Balkenüberschrift damals im Februar 2008 und es folgten eine ganze Serie von Artikeln mit Titeln wie “Viele Arbeitnehmer bekommen weniger Geld als Hartz IV-Empfänger“ oder „85% der Arbeitslosen würden für Job nicht umziehen!“.
Im Herbst 2008 zB: gab es eine wochenlange Hetzkampagne: „So einfach ist es den Staat zu bescheißen“, „Hartz-IV-Abzocke“ oder „Hartz-IV-Betrüger“, da wurden ganzseitig Skandalgeschichten aufgetischt über angebliche Hartz-IV Betrüger, die im Luxus auf Teneriffa leben, die Villen mit 500 qm bewohnen. 2012 gings weiter mit der “Hartz IV-Schnösel” ect. ect.
Und natürlich stand die Bild-Zeitung dann auch Guido Westerwelle zur Seite als dieser nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil über die Hartz-IV-Regelsätze seine unsägliche Debatte über die angebliche „spätrömische Dekadenz“ und über den Hereinbrechenden „Sozialismus“ lostrat.
Oft bediente sich Bild dabei dubioser oder gar verfälschender Statistiken („In diesen Branchen lohnt sich Arbeit nicht mehr!“) oder spannte notorische Sozialstaatsgegner, wie den Freiburger „Sozialexperten“ Raffelhüschen, vor ihren Karren („Sieben bittere Wahrheiten über Hartz IV“)
Bild machte für den Arbeitszwang Stimmung.
Ich könnte noch zahlreiche weitere Belege für solche Hetzkampagnen anführen.
Wäre die Bild-Zeitung allein geblieben, könnte man sagen, na ja, typisch für dieses rechte Boulevard-Blatt, aber nur allzu häufig plapperten die sog. Qualitätsmedien diesen Unsinn auch noch nach.
Kaum wurde bekannt, dass im Sozialministerium der Auflage des Bundesverfassungsgerichts nachgegangen wird, die Hartz-IV-Regelsätze auf eine verfassungsrechtliche Grundlage zu stellen, setzte eine neue Hatz ein. Mit „Kommt jetzt die große Hartz-IV-Reform?“ ging es am 31. Juli los. Mit dem Aufmacher und Riesenlettern „Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger“ ging es weiter und einen Tag später sah sich Ministerin von der Leyen vor die Frage gestellt: „Ist das gerecht, Frau Ministerin“.
“Bild” kann mit seinen Kampagnen jedes Kabinettmitglied einbestellen.
Einmal mehr wurden Tabellen angeführt, und als vertrauenswürdige Quelle wurde die Bundesagentur für Arbeit genannt. In diesen Tabellen wurden Leistungen für Alleinerziehende von 819 Euro bis zu Paaren mit vier oder mehr Kindern bis zu 1594 Euro aufgeführt. Um die Zahlen möglichst hoch zu setzen wurden der Regelsatz plus Kosten für Unterkunft, Heizung sowie Einmalleistungen (z.B. bei der Geburt eines Kindes) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung), also sämtliche theoretisch denkbare Leistungen addiert.
Nicht erwähnt wurde natürlich, dass mit dem sog. „Sparpaket“ drastische Kürzungen beim Wohngeld (Heizungszuschuss), beim Elterngeldgesetz und bei den Zuschüssen für die Beiträgen zur Rentenversicherung vorgenommen wurden. Das Ansprüche die jeder Arbeitnehmer ebenfalls hat aus dem leistungsbezug herrausgerechnet werden, wurde natürlich auch nicht erwähnt.
Dass die Tabellen eine suggestive Scheinrechnung darstellen, ergibt sich schon daraus, dass der Staat angeblich heute schon durchschnittlich 851 Euro pro Hartz-IV-Haushalt (also im Schnitt für ein Ehepaar und mit einer durchschnittlichen Zahl an Kindern) bezahle. Schon aus diesem Durchschnittswert wird erkennbar, dass die in der Tabelle genannten Höchstbeträge allenfalls im theoretischen Ausnahmefall anfallen. Dass sich solche Höchstsätze im Promillebereich der Hartz-IV-Empfänger bewegen, hat Helga Spindler „Ist das Existenzminimum für arme Familien zu hoch?“ auf den NachDenkSeiten dargestellt.
Nur ganz selten hatte die Bild-Zeitung einmal nach dem Bedarf von Hartz-IV-Empfängern gefragt und schon gar nicht – wie es etwa das Bundesverfassungsgericht als vom Grundgesetz gefordert festgestellt hat – nach dem sozio-kulturellen Existenzminimum: „Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind…“ (Bundesverfassungsgericht).
Nein, die Methode der Bild-Zeitung ist eine andere: Sie schürt systematisch den Neid anderer gesellschaftlicher Gruppen, die selbst auch ein geringes Einkommen haben, auf das arbeitslose Einkommen von Hartz-IV-Empfängern. Sei es, dass behauptet wird, Hartz-IV-Empfänger hätten mehr Geld als Arbeitnehmer, die einer harten Arbeit nachgingen oder – wie zuletzt – werden die Rentner damit aufgestachelt, dass diese Nullrunden hinnehmen müssten, „während Arbeitslose regelmäßig Erhöhungen bekommen“. Und schließlich sollen alle Steuerzahler gegen die Empfänger staatlicher Transferleistungen aufgebracht werden, indem Hartz-IV-Empfänger als „Abzocker“ oder gar „Betrüger“ abgestempelt werden.
Bild schürt also Neid und die Wut von Menschen, indem man ihnen vorgaukelt, sie würden von Hartz-IV-Empfängern ausgenommen.
§ 130 Strafgesetzbuch versteht unter „Volksverhetzung“:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
In vielen Artikeln der Bild-Zeitung sind die meisten Tatbestandsmerkmale dieses Paragrafen objektiv erfüllt, es werden aber – beraten von Juristen – ganz bewusst immer Formulierungen gewählt, die eine Anzeige haarscharf ins Leere laufen lassen würden.
Die am häufigsten benutzte Polemik gegen die Hartz-IV-Leistungen ist, dass jemand der hart arbeitet mehr haben muss, als jemand der Sozialleistungen in Anspruch nimmt. Oft wird dabei das sog. „Lohnabstandsgebot“ in den Mund genommen. Dabei werden jedoch die Zusammenhänge bewusst auf den Kopf gestellt: Nicht die niedrigen Erwerbseinkommen werden als zu gering erachtet, sondern die staatlichen Fürsorgeleistungen als zu hoch.
Wenn sich aber jemand vom Lohnabstandsgebot verabschiedet hat, dann sind es die Arbeitgeber mit nachdrücklicher Hilfe durch die Politik. Es war das ausgesprochene Ziel der Hartz-Gesetze, den Niedriglohnsektor zu vergrößern. Dieses Ziel wurde erreicht, denn mittlerweile sind weit über 6,5 Millionen Beschäftigte Geringverdiener. Davon sind ca. 1,3 Millionen sog. „Aufstocker“, deren Verdienst unterhalb des Existenzminimums liegt und die zusätzlich Leistungen nach Hartz IV beziehen müssen um zu überleben.
Es ist also gerade umgekehrt: Nicht etwa die „Aufstocker“ oder “Hartzer” nutzen den Staat aus, sondern die Aufkündigung des Lohnabstandsgebots vom Existenzminimum von Seiten der Arbeitgeber hat zu massivem Missbrauch des Sozialsystems geführt. Die Subvention von niedrigen Löhnen kostet den Staat rund ca. 9,3 Milliarden Euro. Von dieser „Abzocke“ liest man in der Bild-Zeitung bestenfalls mal irgendwo am Rande, in der Regel aber nichts! Zu einer der berüchtigten Balkenschrift-Schlagzeilen hat es dieser Skandal jedenfalls nie geschafft und so werden Hetzkampagnen wohl noch eine Weile andauern!
Der Lohnabstand zum Existenzminimum ist in der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage nur mit Mindestlöhnen und gleicher Bezahlung für Leiharbeitnehmer herzustellen. Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hatte deshalb konsequenterweise, die gesetzliche Einführung eines „Lohnanstandsgebots“ in § 121 SGB III und § 10 SGB II gefordert.
Aber auch die Behauptung, dass hart arbeitende Bürger letztlich weniger oder nur so viel wie Hartz-IV-Empfänger in der Tasche hätten, ist falsch.
Selbst die schon genannten „Aufstocker“, also Menschen mit „Löhnen“ unterhalb des Existenzminimums, stehen besser da als die Leute, die mit Hartz-IV auskommen müssen. „Aufstocker“ bekommen nämlich durch „Freibeträge als Anreiz für Erwerbstätigkeit“ einen deutlich höheren Betrag.
Bildblog hatte ausgerechnet, dass das selbst im Extremfall immerhin noch zusätzlich mind. 286,20 Euro sind.
„Austocker“ müssen anders als Hartz-IV-Empfänger auch nicht ihr Vermögen aufzehren und in „Bedürftigkeit“ fallen, bevor sie Wohngeld beantragen können usw.
Wer – wie etwa auch Westerwelle damals – mit der Parole durchs Land zog, “Arbeit müsse sich lohnen”, zielte angesichts des auswuchernden Niedriglohnsektors nicht etwa auf höhere Löhne, sondern auf die Absenkung der an der Bedürftigkeit orientierten Sozialtransfers.
Es ist schon eine perverse Logik, die mit dem Schlachtruf „Arbeit muss sich lohnen“ verknüpft ist: Da wurde politisch der Niedrigsektor massiv vorangetrieben und jetzt, da die Löhne immer weiter absinken, wird politisch gegen die Höhe der Fürsorgesätze polemisiert.
Aber auch dieser bösartigen Agitation muss man die Tatsache entgegenhalten, dass wer arbeitet immer ein höheres Einkommen hat, als derjenige, der nicht arbeitet und zwar durch das „Aufstocken“ und durch den anrechnungsfreien Hinzuverdienst. Auch solche Haushalte mit Niedrigsteinkommen können Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beantragen.
Nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ist selbst bei niedrigsten Stundenlöhnen von unter sechs Euro ein Abstand zu Hartz IV gegeben – je nach Haushaltstyp zwischen 260 und 900 Euro.
Ähnlich infam war die jüngste Aufstachelung der Rentner gegen die Hartz-IV-Empfänger durch die Bild-Zeitung. Gerade dieses Blatt, das vereint mit der Allianz-Versicherung und der übrigen Versicherungswirtschaft in massivster Weise für den Rentenabbau und die private Vorsorge getrommelt hatte, hetzte nun die Menschen, die nur noch eine niedrige Rente bekommen gegen die Hartz-IV-Empfänger auf.
Die Rente ist leistungsbezogen und bemisst sich an früherem Einkommen. Wenn für viele Menschen die Beitragsleistungen durch Arbeitslosigkeit oder durch Niedriglöhne diese Beiträge gesunken sind und damit deren Rentenleistungen auf dem Niveau der Grundsicherung landen, so war wiederum die Lohnsenkungspolitik und die Arbeitslosigkeit der Skandal, aber nicht die Anpassung der Regelleistungen für Hartz-IV an das vom Bundesverfassungsgericht damals geforderte Existenzminimum. Im Übrigen steht auch kein Rentner schlechter da als ein Hartz-IV-Empfänger, denn wenn seine Rente unter der Armutsgrenze liegt, dann steht iHm als Minimum auch diese Grundsicherung zu.
Fazit: Was die Bild-Zeitung mit ihrer Kampagnen gegen die Hartz-IV-Regelsätze und angeblichen Sozialschmarotzern betreibt, hat kein anderes Ziel als Bevölkerungsgruppen gegen Bedürftige aufzuhetzen und mit dieser Hetze öffentlichen Druck auf die Senkung solcher Fürsorgeleistungen aufzubauen, auf die gerade diejenigen angewiesen sind, die aufgehetzt wurden.
Mit diesen Kampagnen wird gleichzeitig einer weiteren Senkung der Löhne und einer Ausweitung des Niedriglohnsektors Vorschub geleistet.
Bitter und nicht nachvollziehbar ist allerdings auch die Tatsache, das nach so vielen Jahren, es noch immer (zu viele) Arbeitnehmer gibt, die nicht begreifen oder erkennen wollen:
Das sie als Instrument der Mainstream und Politik dem Machtspiel der Wirtschaft wertvolle Dienste leisten und somit sich selbst und den Ärmsten der Gesellschaft wie zB unsere Kinder, für eine gerechtere und bessere Zukunft im Weg stehen!
Eure FHP
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Videos zum Thema
RT – Ralph Boes im Interview
Seit 33 Tagen befindet sich der Grundeinkommens-Aktivist und Hartz IV-Kritiker Ralph Boes im Sanktionshungern. RT Deutsch-Reporter Nicolaj Gericke besuchte Boes während seines Protestes vor dem Hotel Adlon am Pariser Platz in Berlin. Boes ist aufgrund der aus seiner Sicht menschenrechtswidrigen Bedingungen der deutschen Sozialgesetzgebung bereit sich zu Tode zu hungern.
YouTube m.molli
rt deutsch https://www.youtube.com/watch?t=224&v=fi2sF7C-9ns
und Ralph Boes unterstützen? Warum? Wie? – Scharf Links
zb bitte mitzeichnen Abschaffung der Sanktionspraxis beschleunigen
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Mehr als die Hälfte der Langzeitarbeitslosen in Deutschland hat keine abgeschlossene Berufsausbildung. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind denkbar schlecht. Doch ausgerechnet ihnen legt das Gesetz Steine in den Weg. Wer eine qualifizierte Ausbildung machen will, bei dem werden staatliche Leistungen gekürzt oder bei älteren Betroffenen sogar gestrichen. Hartz IV verhindert so die Ausbildung etlicher Langzeitarbeitsloser, kritisieren Experten. Eine absurde Regelung, die am Ende keinem nutzt. Denn sie zementiert die Situation der Betroffenen – auf Kosten der Steuerzahler.
Quelle: Monitor – ARD | Das Erste
Hartz IV – Wer sich engagiert, wird bestraft
YouTube dresdner sozialwacht
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Fachkräftemangel – Promovierter Diplomchemiker bezieht Hartz 4
Angeblich fehlen 100.000 Ingenieure und kosten der deutschen Wirtschaft Milliarden. Im Bericht heißt es, die Zahl der fehlenden Ingenieurstellen werden einfach mal fünf genommen, weil man davon ausgehe es wird nur jede fünfte Stelle gemeldet.
Quelle: mdr Umschau
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