Wie Behörden Hartz IV Empfänger überprüfen
youtube Michael molli
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1. Das Jobcenter Pinneberg fährt neuerdings Mercedes-Kombi
Während Millionen von Hartz IV Betroffenen am Ende des Monats nicht wissen, wie sie sich und ihre Kinder mit dem geringen Regelsatz ernähren können, wird das Geld anderenorts geradezu verprasst. Der Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler, Rainer Kersten, zweifelt an der Wirtschaftlichkeit des Jobcenters in Pinneberg. Dort nämlich hat man sich einen neuen Fuhrpark gegönnt. Gleich fünf funkelnagelneue Mercedes Kombi nennt die Behörde seit Juni diesen Jahres ihr Eigen.. Weiter:
mehr zum Thema http://altonabloggt.wordpress.com/2013/10/01/pleite-pleiter-am-pleitesten-jobcenter-team-arbeit-hamburg/
und http://antilobby.wordpress.com/2013/06/03/kriminelle-energie-bei-den-jobcenter-mitarbeitern/
2. Jobcenter verrechnet Entschädigung für Ehrenamt mit Hartz IV-Regelsatz
Eine 30-jährige Hartz IV-Bezieherin wollte sich ehrenamtlich engagieren und verpflichtete sich zum Bundesfreiwilligendienst (BFD). Dafür sollte die Mutter zweier Kinder eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 176,40 Euro pro Monat erhalten. Doch das Jobcenter Spremberg (Spree-Neiße) machte der Frau einen Strich durch die Rechnung. Die Behörde zog das Geld vom Hartz IV-Regelsatz ab,.. Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ehrenamt-wird-fuer-hartz-iv-bezieherin-zum-nachteil-90015829.php
3. Antrag abgelehnt: Mutter mit Baby friert ohne Heizung
Eine 21-jährige Frau aus Goch in Nordrhein-Westfalen sitzt derzeit mit ihrem vier Monate alten Baby und dem Vater des Kindes im Kalten. Obwohl die Frau rechtzeitig einen Antrag auf Hartz IV gestellt hat, zahlt das Jobcenter nicht. Die Folge: kein Geld für Heizung und Warmwasser. Die Zeitung „WAZ“ sprach mit der jungen Frau über die unzumutbare Situation… Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-mutter-friert-mit-baby-ohne-heizung-90015828.php
Cartoon Kostas Koufogiorgos
4. Im Rhein-Main-Gebiet werden immer weniger Hartz IV-Bezieher in Arbeit vermittelt
In Wiesbaden und anderen Städten im Rhein-Main-Gebiet wurde in diesem Jahr weitaus weniger Hartz IV-Beziehern eine Arbeit vom Jobcenter vermittelt. Das berichtet die „Frankfurter Rundschau“ (FR). Die Verantwortlichen sehen vor allem die gekürzten Mittel vom Bund sowie den gesättigten Arbeitsmarkt als Ursache des Rückgangs. Den stärksten Einbruch bei der Job-Vermittlung hat Aschenburg zu verzeichnen. Lag die Integrationsquote im Herbst 2011 noch bei 42,3 Prozent, so erreicht sie mittlerweile nur noch 26,7 Prozent. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/weniger-arbeitsvermittlung-von-hartz-iv-beziehern-90015830.php
5. Widersinnige Sanktionen in England: Hier ein paar Beispiele, die mehr als bekloppt sind!
Auch in Großbritanien sind Erwerbslose einem besonders perfiden System, ähnlich wie bei Hartz IV, unterworfen. Auch dort werden die Betroffenen bereits für geringe “Vergehen” mit Leistungskürzungen bestraft. Wie rigeros die “Fallmanager” dort vorgehen, zeigen die aufgezählten Beispiele…
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-in-england-sehr-bekloppte-sanktionen-90015833.php
6. Piraten erzwingen Herausgabe von Jobcenter-Weisungen
Die Jobcenter in Deutschland arbeiten gern intransparent, um bestimmte Strategien nicht offenkundig zu machen. Die Piraten-Partei in Berlin hat sich derzeit zur Aufgabe gemacht, die Informationsfreiheit mindestens in Berlin durchzusetzen. Aufgrund einer Reihe von zielführender IFG Anträge wurden bereits eine Reihe von jobcenterinternen Weisungen öffentlich.. Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/piraten-erzwingen-herausgabe-von-weisungen-90015834.php
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Informationen zum Thema
Jobcenter nach „Hausbesuch“ angezeigt
Diedersdorfer Familie hat gegen das Jobcenter Strafanzeige gestellt. Damit wollen sich die Bewohner der Waldsiedlung gegen eine unangemeldete Wohnungsdurchsuchung wehren, die Außendienstmitarbeiter des Jobcenters bei ihnen durchgeführt haben sollen …
Quelle: Märkische Oderzeitung
Wenn das Jobcenter selbst aufgrund der Anzeige der Geschädigten mit einem Gerichtsverfahren rechnet, dann scheint die Frage nach dem pflichtgemäßen Ermessen bei der Auswahl der Beweiserhebungsmethode -sogenannte „Augenscheinsnahme“- wohl nicht so eindeutig zu sein.
Mit einer Augenscheinsnahme („Hausbesuch“) darf das Jobcenter nur die Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse überprüfen. Und da gibt es nur zwei Dinge, die überprüft werden dürfen:
- Leben in einer verschwiegenen Haushaltsgemeinschaft
- Vorhandensein verschwiegener Vermögensgegenstände
Damit das Jobcenter überhaupt ermitteln darf, müssen Zweifel über die Richtigkeit der Angaben der Hartz-Opfer bestehen, dh. das Jobcenter muss Anhaltspunkte dafür haben, die es als möglich erscheinen lassen, dass das Hartz-Opfer unrichtige Angaben gemacht hat. Häufig bekommen die Jobcenter solche Hinweise von Denunzianten aus dem Umfeld des Hartz-Opfers.
Damit der Hausbesuch zulässig ist, muss das Jobcenter wie folgt vorgehen: Termin zum Hausbesuch entweder mit dem Opfer vereinbaren oder zeitig ankündigen, Grundsatz des fairen Verfahrens (Verbot von Überraschungen), Art. 20 GG (Rechtsstaatsprinzip) iVm. Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung)
Das Hartz-Opfer sollte gegenüber dem Jobcenter auf jeden Fall die Beantwortung folgender Fragen fordern, bevor es dem Außendienst Zutritt zur Wohnung gewährt: Welche Gegenstände vermutet das Jobcenter in der Wohnung bzw. aus welchen Gründen wird eine Haushaltsgemeinschaft vermutet? Warum sieht das Jobcenter keine andere Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären?
Kann der Außendienst die Fragen nicht schlüssig beantworten, dann ist der Hausbesuch unzulässig wegen fehlerhafter Ermessensausübung (Übermaßverbot)
Kann der Außendienst die Fragen beantworten, dann ist der Hausbesuch zulässig, und das Opfer zur Mitwirkung verpflichtet, § 21 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 4, Abs. 2 Satz 1 SGB X (Mitwirkungspflicht bei der Erhebung von Beweismitteln).
Aber: Das Jobcenter hat keine Möglichkeit den Hausbesuch gerichtlich durchzusetzen, weil § 21 SGB X keine Rechtsfolge für den Fall der Verweigerung des Zutritts zu Wohnung vorsieht.
Frage der Leistungsversagung wegen Verweigerung des Zutritts zur Wohnung bei Zulässigkeit des Hausbesuchs: Es ist kein Fall einer Leistungsversagung nach § 66 SGB I, sondern der typische Fall einer ablehnenden Beweislastentscheidung wegen Unaufklärbarkeit des fraglichen Bedarfs. Diese darf nicht ohne eine nochmalige Anhörung des Opfers nach § 24 SGB X ergehen.
In der Anhörung sollte das Opfer dann bestreiten, dass eine anonyme Denunziation überhaupt geeignet ist, um Zweifel an der Richtigkeit der ursprünglichen Angaben des Opfers zu erzeugen. Denn will der Denunziant ja durch seine Anonymität ja gerade, dass er später nicht für seine Angaben haftet. Und das Opfer sollte in der Anhörung dann ggfs. Zeugen benennen, die das Nichtvorhandensein der angeblichen Haushaltsgemeinschaft oder der angeblichen Vermögensgegenstände bestätigen können. Denn dann ist Essig mit der Leistungsverweigerung durch das Jobcenter.
Fazit: Hausbesuche immer verweigern. Wer grundlos denunziert wurde, der sollte dann in der Anhörung Zeugen benennen, die die Richtigkeit seiner ursprünglichen Angaben bestätigen. Wer unrichtige Angaben gemacht hat, der wird so und so mit einer Leistungseinstellung konfrontiert werden. Der Unterschied ist: Hat der Außendienst das Gesuchte gefunden, dann ist das ein Beweis, der auch in einem Betrugsverfahren gegen das Hartz-Opfer verwendet werden kann; ist der Sachverhalt dagegen nur unaufklärbar, dann hat das Opfer wenigstens nicht selbst Beweise für den Betrug geliefert.
Denn die müssen die Strafverfolgungsbehörden nach den Regeln der StPO erbringen, nicht das verdächtige Hartz-Opfer.
Die Enteignung der Langzeitarbeitslosen und Ausforschung durch den Staat sind besonders reaktionäre Elemente der Hartz-Gesetze. Über all das Eigentum, was sie sich über Jahre und Jahrzehnte vom Munde abgespart haben, können Arbeiter auf einmal nicht mehr selbst verfügen. Vielmehr werden ihre gesamten Ersparnisse als „Vermögen“ einer staatlichen Inquisition unterworfen. Dazu passen auch die Bespitzelungsmethoden, mit denen die Arbeitslosen verfolgt werden sollen. Mittels der Antragsformulare, der Androhung von Strafmaßnahmen und der Berechtigung zur Durchsuchung der Wohnung findet eine umfassende Ausspionierung und ein Abbau bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten statt.
Und das dürfen wir uns nicht bieten lassen!
http://standpunkte.blogsport.de/2013/03/15/jobcenter-nach-hausbesuch-angezeigt/
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Epilog:
Bürokratie mordet, im wahrsten sinne des wortes
hier lesen http://mantovan9.wordpress.com/2011/08/07/mutter-kind-durch-hartz-iv-sanktionen-gestorben/
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