1. Jobcenter muss Vereinbarung zu den Unterkunftskosten zwischen zwei Ex-Partnern akzeptieren, da keine Bedarfsgemeinschaft mehr vorliegt
Das Bundessozialgericht hat erneut die Rechte von Hartz IV Betroffenen gestärkt. In dem Urteil bestätigte das Gericht die Rechtsauffassung, dass persönliche Vereinbarungen zu den Unterkunftskosten im Grundsatz akzeptiert werden müssen. Das Urteil dürfte weitreichende Folgen haben… Weiterlesen:
2. Bankgebühren für P-Konto zurück verlangen (+Musterbrief)
Nachdem der Bundesgerichtshof (BSG) mit seinem Urteil vom 16. Juli 2013 (Aktenzeichen: XI ZR 260/12 ) die Rechte beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gestärkt hat, können überhöhte Gebühren für das pfändungssichere Konto zurückgefordert werden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einen Musterbrief für betroffene Bankkunden aufgesetzt, den sie bei ihrem Kreditinstitut vorlegen können…Weiter:
3. Hexenjagd a´la „Mollath“ oder wie aus einem systematisch in die Enge getriebenen Hartz IV-Empfänger ein pazifistischer, aber ungebrochen resoluter „Rambo“ wurde…
Ich bin als Rechtsanwalt vorwiegend mit sozialrechtlichen Mandaten im Bereich der Grundsicherung (Leistungen nach dem SGB II – “Hartz IV”) befasst und trete auch am Sozialgericht Ko. (Rheinland-Pfalz) auf. Dort und bei den lokal zuständigen anderen Stellen (Jobcenter, Kreis, Landrat) habe ich wiederholt skandalöse Zustände erlebt und kann/muss leider von einzigartiger Willkür, Schikane und fortgesetzter Beschneidung von Rechten sowie von einer „Hexenjagd“ gegen meinen Mandanten berichten… Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hexenjagd-ala-mollath-auf-hartz-iv-bezieher-9001556.php
4. Jobcenter zieht wegen 15 Cent vor das Bundessozialgericht – und verliert
Es ist kaum zu glauben: Wegen einer Rundungsdifferenz in Höhe von 15 Cent zog das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis aus Mühlhausen in Thüringen bis vor das Bundessozialgericht (BSG). Nach langem Rechtsstreit ist die Behörde jedoch nun endgültig gescheitert. Wie das Landessozialgericht (LSG) in Thüringen berichtet, seien auch weitere Rechtsmittel im Streit um das Aufrunden von Cent-Beträgen hinter dem Komma als unzulässig erklärt worden. Hintergrund des Verfahrens war die Klage einer Bedarfsgemeinschaft wegen der Rundungsdifferenz… Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-streitet-wegen-cent-9001555.php
5. Prämien von der Krankenkasse werden fast immer angerechnet
Wenn die Krankenkasse einen Bonus gewährt, lohnt sich das nicht in jeden Fall für Hartz IV-Bezieher. Wird die Prämie aufgrund der guten Wirtschaftslage der Kasse ausgeschüttet, wird das Geld als Einkommen auf die Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II angerechnet. Es gibt jedoch auch Ausnahmen… Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-krankenkassen-bonus-wird-angerechnet-9001552.php
6. Gefangen in Hartz IV
Die Verweildauern in der Arbeitslosenhilfe und in der Sozialhilfe seien zu lang. So lautete die Kritik vor den Hartz Reformen. Das offizielle Ziel der Hartz IV Reform war die schnelle und passgenaue Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Eine aktuelle ANTWORT der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN zeigt nun, dass die Hartz-Reformen zu einer drastischen Verfestigung von Langzeitbezug geführt haben und immer mehr Erwerbslose verarmen… Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gefangen-in-hartz-iv-9001551.php
7. Neuer Ratgeber Wissen zu Sozialgeld
Sozialgeld können nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten, die eine Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II bilden. Kinder bis 15 Jahre gelten grundsätzlich als nicht erwerbsfähig und sind folglich anspruchsberechtigt, sofern ihr Unterhalt nicht durch das Einkommen beziehungsweise Unterhaltszahlungen der Eltern gedeckt werden kann… Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/sozialgeld.html
8. Urteil: Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs Lohnerstattung
Die Vergabe von sogenannten Ein-Euro-Jobs unterliegt strengen Richtlinien. So muss zum Beispiel immer eine Zusätzlichkeit bestehen. Das bedeutet, die „Arbeitsgelegenheit mit Aufwandsentschädigung“, wie es bürokratischen Amtsdeutsch heißt, darf keinen regulären Arbeitsplatz verdrängen. Doch in der Realität sieht es vielfach gänzlich anders aus…Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/geld-zurueck-bei-rechtswidrigen-ein-euro-jobs-9001559.php
9. Hartz IV: Keine Sperre bei Eigenkündigung wenn gewichtige Gründe für die Kündigung sprechen
Grundsätzlich wird das Arbeitslosengeld II bei Eigenkündigungen für die ersten drei Monate nicht ausgezahlt. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz widerspricht der Rechtsauffassung und sieht gewichtige Gründe für eine Kündigung, die diese Regelung aufheben. Mobbing ist hier im konkret verhandelten Fall ein Grund, um die Sperre aufzuheben..Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-keine-sperre-bei-eigenkuendigung-18988.html
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aktuelles zum Thema
blogbeiträge
“Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
„Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.“ Heinrich Heine
Eine Studie der Universität Jena belegt: Hartz-IV-Empfänger werden aus der Gesellschaft ausgegrenzt und diskriminiert. Wir haben eine betroffene Akademikerin getroffen.
mehr http://mantovan9.wordpress.com/2013/08/22/wenn-unrecht-zu-recht-wird-wird-widerstand-zur-pflicht/
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mietwucher
“Eine 54jährige Mainzerin will raus aus ihrer Bruchbude. 316 Euro zahlt sie für eine heruntergekommene 8-Quadratmeter-Wohnung. Sie hat sich eine bessere Wohnung gesucht: 22 qm für 390 Euro. Da die Frau Hartz-IV-Empfängerin ist, darf sie ohne Zustimmung des Jobcenters nicht umziehen. In ihrem Mietshaus sind vierzehn Parteien in einer ähnlichen Lage.”
Jobcenter unterstützt Mietwucher
mehr http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-verweigert-umzug-9001553.php
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Epilog:
Das WIR ist das Volk
von Inge Hannemann
Die Würde des Menschen ist unantastbar und nicht verhandelbar. Schaut man sich jedoch die Gepflogenheiten der Agenda 2010 und die entsprechenden Umsetzungen nach dem Sozialgesetzbuch II, hinlänglich als Hartz IV bekannt an, bewegen wir uns in einer Sphäre die Zweifel am Artikel 1 des Grundgesetzes aufkommen lassen. Leistungsberechtigte nach Arbeitslosengeld II werden gegängelt, unter Druck gesetzt, erpresst und als faule Sozialschmarotzer betitelt. Allein das agiert gegen die Menschenwürde und bringt diese Menschen in große Not, Ängste bis hin zu Traumata und schlimmeres. Manche von ihnen nehmen es stillschweigend hin, manche von ihnen explodieren oder implodieren, indem sie sich komplett zurückziehen. So ist es nicht verwunderlich, dass die Zahl der psychischen und psychosomatischen Erkrankungen gerade bei Erwerbslosen zunimmt. Ist es auf der einen Seite die zum Teil herrschende mangelnde, willkürliche und intransparente Behandlung durch die Jobcenter, kann es auf der anderen Seite das Nichtgebrauchtwerden, die Sinnlosigkeit des langen Tages und das Fehlen der sozialen Kontakte sein. Multiple Gründe für die Verschiebung einer geregelten Tagesstruktur, die im Übrigen gerne dann auftauchen, wenn vorgenannte Anlässe vorhanden sind.
Der Mitarbeiter als Quotenmitarbeiter
Für die Jobcenter stellt es sich oftmals so dar, dass den Erwerbslosen die Leistungsfähigkeit für den regulären Arbeitsmarkt fehlt oder sie sich durch das Versäumen eines Termins verweigern. Vordergründig mag dieses Bild stimmen, sofern die Ursachen nicht evaluiert werden. Und hier hakt es. Die Jobcenter sind in der Beweislast[1] nach § 20 Abs. 1 SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz) mit Hilfe der Betroffenen die Ursachen zu finden und aus dem Weg zu räumen. Aber genau das passiert nur in den seltensten Fällen. Das bedeutet einen hohen Zeitaufwand, eine gewisse Empathie, das Interesse am Gegenüber und vor allem eine kompetente Qualifizierung des Mitarbeiters. Stellt man nun die einzelnen Notwendigkeiten gegenüber, kann festgehalten werden, dass die Zeit nicht vorhanden ist. Die Fallzahlen liegen seit Beginn 2005 im Schnitt 1:300 oder noch höher. Selbst unter der Berücksichtigung, das von den rund 300 maximal 50 Prozent wirklich als arbeitslos gemeldet sind, müssen diese, je nach Region einmal monatlich eingeladen werden. Das wären rund sieben Einladungen pro Tag. Oftmals haben die Jobcenter nur vier Stunden am Vormittag geöffnet, so dass maximal 30 Minuten für ein Gespräch bleiben.
Bei all dem zusätzlichen internem Verwaltungsaufwand, wie das Abarbeiten von Listen für Quoten und das Lesen vieler interner Mails und Weisungen oder entsprechende Sanktionen in die Welt zu senden, bleibt nicht mehr viel Zeit für die Beratung.
Empathie ist eine Fähigkeit die angeboren sein oder bis zu einem gewissen Grad auch erlernt werden kann. Grundsätzlich muss sie jedoch gewollt und die Bereitschaft zur Umsetzung muss vorhanden sein. Gelehrt in den Jobcentern wird sie nicht. Wirklich gewollt in den Jobcentern ist sie auch nicht. Empathie bedeutet, sich einzufühlen, zu hinterfragen, sich Gedanken zu machen und für all dieses fehlt wiederum die Zeit. Eine ebenso fehlende Kompetenz wie auch das Wissen um die notwendig weiteren anzuwendenden Sozialgesetzbücher, neben dem SGB II. Dazu zählen die Sozialgesetzbücher[2] I, III, VIII, IX, X und in Grundzügen XII. Gelehrt wird ausschließlich das SGB II in Verbindung mit dem SGB III. Freiwillig besteht die Möglichkeit, sofern angeboten, tageweise Schulungen im Verwaltungsrecht in Anspruch zu nehmen. Allgemein gültige Urteile der Bundessozialgerichte oder des Bundesverfassungsgerichts werden, wenn überhaupt, im minimalsten Bereich mitgeteilt. Unschwer ist zu erkennen, dass sich das Wissen autodidaktisch angeeignet werden muss. Jedoch immer mit der Hoffnung, dass sich die Mitarbeiter in ihrer Freizeit nicht mit Hartz IV beschäftigen, da sie sonst zu viel wissen könnten. Ein Kalkül von Seiten der Bundesagentur für Arbeit und deren Jobcenter, um deren Mitarbeiter klein zu halten und den Gerichten die Arbeit zu überlassen. Aber auch mit dem Wissen, dass die geschädigten Betroffenen wenig klagen, weil die Kraft, Ausdauer, finanzielle Mittel aber auch hier das Wissen um die Klagemöglichkeit oftmals nicht vorhanden ist. Fasst man alles zusammen, so sind die Jobcenter ein absoluter rechtskonformer Raum des SGB II; ohne einen Millimeter anderer Gedanken. Aus der Sicht eines Verwaltungsapparates mag dieses stimmig sein, aus der menschlichen Sicht ist es ein Skandal, da Menschenleben davon abhängig sind.
Auch wenn die Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich von Einzelfällen spricht, wenn etwas schief läuft, sind es keine Einzelfälle mehr. Einzelfälle sind es nur, weil Rechtsentscheidungen oftmals als Einzelfälle entschieden werden. Somit korrekt. Diese Argumentation zeigt jedoch deutlich, dass eben nicht der Mensch zählt, sondern die Paragrafen und damit aus dem menschlichen Individuum eine Zahl konstruiert wird. Zahlen finden sich auch in den zu erfüllenden Vermittlungsquoten in Maßnahmen, sozialversicherungspflichtige Arbeit, den abzuschließenden Eingliederungsvereinbarungen oder in der Einsparung von Haushaltsgeldern. Sind auf der einen Seite die Erwerbslosen von den Zuständen in den Jobcentern skandalös betroffen, sind es auf der anderen Seite auch die Mitarbeiter. Statt dem ständigen Personalmangel durch hohe Krankheitsquoten, Fluktuation und Befristungen entgegen zu steuern, wird rapide Personal bis Ende 2015 abgebaut. Offene, schriftliche und mündliche jahrelange Kritik durch die Personalräte werden durch Frau von der Leyen und der Bundesagentur für Arbeit ignoriert. Ebenfalls schreibt der Hauptpersonalrat Eberhard Einsiedler vom 1. Juli des Jahres an den Vorsitzenden des Vorstandes, Frank-Jürgen Weise der Bundesagentur für Arbeit über die derzeitige Personaldimension und fordert ein dringendes Umdenken und Handeln durch ein entsprechendes Konzept. Dabei sollen die tatsächlichen Belastungssituationen aufgezeigt werden, um weitere Schäden von Kolleginnen und Kollegen abzuwenden. Zwar reagierte der Vorstand am 18. Juli u.a. mit der Reinvestition von 260 Stellen, um den Fortbestand der Geschäftsstellen und damit die Arbeitsplätze im ländliche Raum zu sichern, dieses jedoch unabhängig vom geplanten Personalabbau.
Ein Hierarchiebild und eine Ignoranz die keiner Beschreibung bedürfen. Die Folgen für die Erwerbslosen und Mitarbeiter sind mehr als deutlich sichtbar. Das nenne ich gewollt, ein Agieren nach Zahlen und fernab jeglicher Realität. Die Profiteure sind die Unternehmen im prekären Arbeitsmarkt, Zeitarbeitsfirmen, Arbeitgeber- und Unternehmensverbände, Bildungsträger und deren kooperierenden Zeitarbeitsunternehmen sowie die herrschende Politik, die sich unter Lügen selbst feiern und vermutlich auch noch Jahrzehnte vom Jobwunder sprechen werden – auf Kosten der Bundesbürger, denen vor Angst vor der Armut der Wunsch nach Familie abhanden gekommen und eine Lebensplanung so nicht mehr möglich ist. Das WIR ist das Volk – mit einer nicht antastbaren und verhandelbaren Menschenwürde.
Und das gibt Hartz IV nicht her!
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[1] Beweislast: grundsätzlich geteilt, auch wenn das SGB II im Wortlaut einen Nachweis durch den Kunden fordert. Persönliche Umstände = Kunde, Sphäre des AG/Trägers = gE (Arbeitsmaterial Zentrale PEG 21; Dez. 2012 in den Jobcentern)
[2] SGB I = Sozialgesetzbuch allgemeiner Teil; III = Arbeitsförderung; VIII = Kinder- und Jugendhilfe; IX = Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; X = Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz; XII = Sozialhilfe
quelle http://altonabloggt.wordpress.com/2013/08/23/das-wir-ist-das-volk/
Flugblatt: – weil es wieder gesagt werden muss!
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