Hartz IV News: Diakonie fordert Abschaffung der Hartz IV Sanktionen – und mehr

Hartz IV News: Diakonie fordert Abschaffung der Hartz IV Sanktionen – und mehr

1. Wohngeld soll drastisch erhöht werden

Laut eines Berichtes der Zeitung „Bild“ plant die schwarz-rote Bundesregierung eine deutliche Erhöhung von Wohngeld. Das wird auch Auswirkungen „Hartz IV Aufstocker“ haben… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wohngeld-soll-ab-drastisch-erhoeht-werden-90016448.php

Fotomontage mantovan9


2. Diakonie fordert Abschaffung der Hartz IV Sanktionen

Die Diakonie fordert bessere Hilfeleistungen für Hartz IV-Bezieher und die Abschaffung von Sanktionen. „Bereits bei einer 30-prozentigen Kürzung geraten Arbeitslose schnell in die Lage, entweder erheblich am Essen zu sparen oder die Stromrechnung nicht mehr bezahlen zu können“, berichtet Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/diakonie-plaediert-fuer-abschaffung-der-sanktionen-90016445.php


3. Hartz IV-Nubbel beschimpft, mit Senf bestrichen und mit Sauerbier “getauft”: Politischer Aschermittwoch der Erwerbslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg

Angesichts des 10jährigen “Jubiläums” des größten Sozialabbaus in der Geschichte der Bundesrepublik, der Einführung des Hartz IV-Gesetzes, hat sich die gewerkschaftliche Erwerbslosengruppe im DGB KV Bonn/Rhein-Sieg etwas besonderes ausgedacht… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/10-jahre-hartz-iv-nubbel-eine-beschimpfung-90016447.php


4. Die Bundesagentur für Arbeit warnt vor gefälschten E-Mails, die wegen eines angeblichen Serverausfalls persönliche Daten abfragen

Täglich werden Millionen von Spam-Mails an unwillige Empfänger versendet. Dieses Mal geben sich die Betrüger als die Bundesagentur für Arbeit aus. Sie wollen so an geheime Daten der Empfänger kommen… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gefaelschte-ba-mails-im-umlauf-90016446.php


5. Keine Pfändung von Erschwerniszulagen

Schuldner, die von einer Pfändung betroffen sind, können erarbeitete Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge behalten. Sogenannte Zeitschläge dürfen nicht gepfändet werden, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg (AZ: 3 Sa 1335/14)… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/urteile/zuschlaege-duerfen-nicht-gepfaendet-werden-190038.html


6. BSG verweigert Behindertem Hartz IV wegen Bildungsmaßnahme

Wer an einer von der Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderten Maßnahme zur Berufsvorbereitung teilnimmt, hat keinen Anspruch auf Hartz IV. Das bestätigte das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag (Aktenzeichen: B 14 AS 25/14 R)… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bei-berufsvorbereitung-kein-anspruch-auf-hartz-iv-90016443.php


7. Bewerbungskostenerstattung vom Jobcenter erst nach Untätigkeitsklage

Hartz IV-Bezieher müssen mit Sanktionen in Form von Leistungskürzungen rechnen, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Ganz anders sieht es auf Seiten des Jobcenters aus. Die Behörde benötigt nicht selten mehrere Monate für die Bearbeitung von Anträgen. Das bleibt jedoch für das Amt folgenlos. Erwerbslose berichtet über eine Hartz IV-Bezieherin, die über ein Jahr auf die Erstattung von Bewerbungskosten warten musste. Erst eine Untätigkeitsklage verhalf der Frau zu ihrem Recht… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bewerbungskosten-erst-nach-untaetigkeitsklage-90016442.php


8. BSG-Urteil: Bei Hartz IV-Prozess keine Kürzung der Entschädigung wegen geringem Streitwert zulässig

Eine Entschädigung aufgrund eines überlangen Prozesses darf nicht wegen des geringen Streitwerts gekürzt werden. Das entschied das Bundessozialgericht im Fall einer Hartz IV-Bezieherin, der das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz lediglich einen geringen Teil der gesetzlichen Entschädigung zugestehen wollte (Aktenzeichen: B 10 ÜG 11/13 R)… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-kuerzung-der-entschaedigung-90016439.php


9. Hartz IV ist im durchschnittlich 116 Euro zu niedrig für Stromkosten

Das Vergleichsportal „Check24“ hat eine bundesweite Analyse der Stromkosten durchgeführt und diese in Relation zur aktuellen Hartz IV-Regelleistung gesetzt. Das Ergebnis: Die tatsächlichen Stromkosten sind im Durchschnitt 116 Euro höher als der Hartz IV-Regelsatz… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/stromkosten-sind-prozent-hoeher-als-hartz-iv-90016438.php


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Informationen zum Thema –

Vor Ort – Die Reportage – Alltag mit Hartz IV BR

Knapp 300.000 Erwachsene in Bayern leben von Hartz IV. Das bedeutet in der Praxis bittere Armut. Viele der Betroffenen kämpfen unter harten Bedingungen um ein würdiges, selbstbestimmtes Leben. Doch die Verzweiflung ist ständiger Begleiter.

YouTube 1893Lars

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Arm bleibt arm!

Kommentar By

Unerwartet kommt der Armutsbericht des Paritätischen nicht. Noch weniger unerwartet die Meldung, dass demnach aktuell 12,5 Millionen Frauen, Männer und Kinder als arm gelten. Als hervorstechende Spitzengruppen verharren mit über 40 Prozent die Alleinerziehenden und mit knapp 60 Prozent die Erwerbslosen – seit 2006 mit ansteigender Tendenz. Eine ebenso bedrohliche Zunahme der Armut betrifft die Altersarmut, insbesondere unter den Rentnerinnen und Rentnern. Diese ist seit 2006 überproportional und zwar viermal so stark gewachsen. Somit gelten sie als traurige Spitzenreiter in der hiesigen Armutsentwicklung. Vielleicht mag die Empörung groß sein, zumindest stückweise medial. Bei den Betroffenen berechtigterweise sowieso. Aber über was wird tatsächlich diskutiert? Diskutiert wird darüber, ob Pfandflaschenringe an Mülleimer angebracht werden sollen. Diskutiert wird darüber, dass die Tafeln einen Rückgang von Ehrenamtlichen beklagen. Und diskutiert wird darüber, dass die Erwerbslosen zu wenig tun, um in Beschäftigung zu gelangen. Zynisch mag es klingen, wenn das Statistische Bundesamt dieser Tage vermeldet, dass es im vierten Quartal 2014 zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung mehr als 43 Millionen Erwerbstätige gab und somit im Vergleich zum vierten Quartal 2013 um ein Prozent stieg. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) stellt gleichzeitig fest, dass immer mehr Frauen in Teilzeit arbeiten. So waren 2014 elf Millionen Frauen teilzeitbeschäftigt. Doppelt so viele wie 1991. Aber auch bei den Männern hat sich die Quote der Teilzeitbeschäftigung, aufgrund fehlender Vollzeitstellen, um das vierfache erhöht.

Mit der Agenda 2010, unter der Regierung von Schröder, kam die Verschärfung der Armut. Die Regierung unter Merkel schweigt und sitzt es aus. Schlimmer noch: Sie unterdrückt die eigentliche Debatte um die fehlenden Arbeitsplätze, die steigende Armut und die rasant kommende Altersarmut. Zwar werden aktuell Milliarden für Beschäftigungstherapien von Erwerbslosen ausgegeben, aber eine tatsächliche Diskussion einer Umverteilung von Vermögen und Arbeitszeiten findet nicht statt. Stattdessen wird damit argumentiert, dass eine gute Konjunktur und ein Exportboom Wohlstand bringe. Nur leider kommt dieser Wohlstand bei den Falschen an. Mit ständigen Lohnsubventionierungen des Niedriglohnsektors über Eingliederungszuschüsse an die Zeit- und Leiharbeit und Unternehmen, die dieses System für sich legitimiert nutzen, wurde ein Drehtüreffekt geschaffen, der Menschen benutzt, ausnutzt und verbraucht.

Wir brauchen keine Diskussionen um Pfandflaschenringe oder ähnliches. Benötigt wird eine Diskussion mit Gewerkschaften, Verbänden, Kirchen und Betroffenen, dass Tafeln und Pfandflaschenringe das derzeitige System zementieren und die Verantwortung des Staates an diese komplett abgegeben wurden. Es ist traurig genug, dass die Tafeln an ihre Kapazität gelangt sind und diese die Not vieler Menschen minimal auffangen und gleichzeitig vom derzeitigen System partizipieren. Diskutiert werden muss über einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, Arbeitszeitverteilung und –verkürzung, politischen Kurswechsel, repressionsfreie Mindestsicherung und Erhöhung dieser sowie über das Bedingungslose Grundeinkommen. Deutschland ist gespalten und die Armut wurde verstärkt. Eine soziale Gerechtigkeit wurde mit der Agenda 2010 de facto abgeschafft.

Der Paritätische HamburgArmut in Hamburg auf Höchststand 

quelle http://altonabloggt.com/2015/02/21/arm-bleibt-arm/

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mehr zum Thema – lesearbeit :)

Ursache und Wirkung !!!

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Schluss mit der “Zwangsarbeit” / Zwangsmaßnahmen bei den Jobcentern!

Europäische Menschenrechtskonvention
Abschnitt I – Rechte und Freiheiten (Art. 2 – 18)
Artikel 4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;
b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.

Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen seinen Willen gezwungen wird. Sie ist – mit verschwimmenden Übergängen – die schärfste Form der Arbeitspflicht. Sklaverei und Leibeigenschaft beschreiben ein ähnliches Abhängigkeitsverhältnis, bei dem der Mensch als Eigentum und Objekt des Menschenhandels im Vordergrund steht.

Definition und internationale Vereinbarungen
Unterzeichnerstaaten der ILO-Konvention zur Abschaffung der Zwangsarbeit von 1957

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte bereits 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Die Zwangsarbeit sollte bis auf die in Abs. 2 des Übereinkommens aufgeführten Tatbestände abgeschafft werden: Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient.

Die ILO verbietet den Einsatz von Zwangsarbeit
als Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung oder als Strafe gegenüber Personen, die gewisse politische Ansichten haben oder äußern oder die ihre ideologische Gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden;
als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung;
als Maßnahme der Arbeitsdisziplin;
als Strafe für die Teilnahme an Streiks;
als Maßnahme rassischer, sozialer, nationaler oder religiöser Diskriminierung.

ILO Kernarbeitsnormen
Die Grundprinzipien der ILO
Vier Grundprinzipien bestimmen Selbstverständnis und Handeln der ILO:

Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Beseitigung der Zwangsarbeit
Abschaffung der Kinderarbeit
Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf

Diese Grundprinzipien haben in acht Übereinkommen, die auch als Kernarbeitsnormen bezeichnet werden, ihre konkrete Ausgestaltung erfahren:

Übereinkommen 87 – Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948
Übereinkommen 98 – Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949
Übereinkommen 29 – Zwangsarbeit, 1930 und Protokoll von 2014 zum Übereinkommen zur Zwangsarbeit, 1930
Übereinkommen 105 – Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957
Übereinkommen 100 – Gleichheit des Entgelts, 1951
Übereinkommen 111 – Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958
Übereinkommen 138 – Mindestalter, 1973
Übereinkommen 182 – Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999

Die vier Grundprinzipien beschränken sich allerdings nicht auf die acht Kernarbeitnormen; als tragende Orientierungs- und Handlungsmaximen der ILO durchziehen sie eine Vielzahl anderer Übereinkommen und Empfehlungen.

Die ILO-Erklärung über grundlegende Rechte bei der Arbeit (1998)

Die ILO-Kernarbeitsnormen haben im Juni 1998 eine besondere politische Aufwertung erfahren, als die “Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ” auf der 86. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz ohne Gegenstimme angenommen wurde. Damit bekennen sich alle Mitgliedstaaten der Organisation ausdrücklich zu den Kernarbeitsnormen. Die Erklärung beginnt mit einer eindeutigen Positionsbestimmung. Sie betont

(…) dass die Gründung der ILO in der Überzeugung erfolgte, dass soziale Gerechtigkeit eine wesentliche Voraussetzung für einen dauerhaften Weltfrieden ist; dass wirtschaftliches Wachstum wesentlich ist, aber nicht ausreicht, um Gerechtigkeit, sozialen Fortschritt und die Beseitigung von Armut zu gewährleisten; dass die ILO dafür sorgen muss, dass im Rahmen einer globalen Strategie für wirtschaftliche und soziale Entwicklung sich die Wirtschafts- und Sozialpolitiken gegenseitig verstärken, damit eine breit angelegte dauerhafte Entwicklung geschaffen wird.”

Die Erklärung ist eine Konsequenz daraus, dass die internationale Gemeinschaft auf dem Weltsozialgipfel in Kopenhagen 1995 universelle soziale Regeln zur Begleitung der Globalisierung einforderte. Die ILO leitete daraufhin zunächst eine intensive Kampagne ein, um die Zahl der Ratifikationen der Kernarbeitnormen zu erhöhen. Zwar konnte sich das Ergebnis durchaus sehen lassen, gleichwohl gab es weiterhin eine große Zahl von Mitgliedstaaten, die weit von der Ratifizierung der Kernarbeitsnormen entfernt waren. Aus dieser Situation heraus entstand dann wenige Jahre später die Überlegung, den Prozess mit der feierlichen Erklärung über die grundlegenden Rechte bei der Arbeit verstärkt voranzutreiben.

Der Erfolg blieb nicht aus. Bislang haben über 138 ILO-Mitgliedsstaaten alle Kernübereinkommen ratifiziert. Zu ihnen gehört auch Deutschland (siehe Überblick).

Bei dem 1999 verabschiedeten Übereinkommen zur Kinderarbeit (Ü 182), das den Kernübereinkommen zugerechnet wird, ist die Intensität des Ratifizierungsgeschehens in der Geschichte der ILO ohne Beispiel. Bisher haben mehr als 179 Mitgliedsstaaten dieses Übereinkommen ratifiziert.

Folgemechanismus
Die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Pflichten sollen durch einen regelmäßigen Folgemechanismus überprüft werden. Dazu müssen die Mitgliedstaaten jährlich über ihre Aktivitäten zur Durchsetzung der Grundprinzipien berichten. Aus diesen Berichten erstellt der Generaldirektor der ILO einen Gesamtbericht, der die Situation weltweit wiedergibt und der Internationalen Arbeitskonferenz zur Beratung vorgelegt wird. Dabei soll auch die technische Hilfe der ILO in diesem Bereich dargelegt und erörtert werden. Die laufende Berichterstattung soll mithin “als Grundlage für die Bewertung der Wirksamkeit der von der Organisation geleisteten Unterstützung und für die Festlegung von Prioritäten dienen”, wie es in der Erklärung heißt.

Mit diesem Folgemechanismus greift die Erklärung auf Bewährtes zurück. Schon die Verfassung der ILO erlegt den Mitgliedstaaten bestimmte Berichtspflichten auf. Zu unterscheiden sind Berichte über die Anwendung ratifizierter Übereinkommen und solche, die sich mit der Frage befassen, warum ein Land ein Übereinkommen noch nicht ratifiziert hat. Für Staaten, die die Kernarbeitnsormen nicht ratifiziert haben, wird die Berichterstattung durch die Erklärung deutlich erweitert. Auch müssen sie sich künftig einer konkreten Überwachung ihrer Gesetzgebung und Praxis unterziehen.

Kein Instrument des Protektionismus
Die Erklärung ist als Appell an die Mitgliedstaaten der ILO und an die Organisation selbst zu verstehen. Sie will ermutigen, fördern, Handlungsimpulse geben. Sanktionsmöglichkeiten können aus ihr nicht abgeleitet werden. In der Erklärung wird vielmehr hervorgehoben, dass die Normen der ILO , die Erklärung selbst und ihre Folgemaßnahmen nicht für handelsprotektionistische Zwecke verwendet werden dürfen. Diese eindeutige Feststellung war eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass die feierliche Erklärung ohne Gegenstimme angenommen wurde.

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Folgende Gesamtberichte sind im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit erschienen:

Your Voice at Work, dt. Mitsprache am Arbeitsplatz , 2000, zu “Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen”,
Stopping Forced Labour, dt. Schluss mit der Zwangsarbeit , 2001, zur “Beseitigung der Zwangsarbeit”,
A Future without Child Labour, dt. Eine Zukunft ohne Kinderarbeit , 2002, zum “Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit”,
Time for Equality at Work, dt. Gleichheit bei der Arbeit – Ein Gebot der Stunde , 2003, zur “Diskriminierung bei der Arbeit”,
Organising for Social Justice, dt. Sich zusammenschließen für soziale Gerechtigkeit , 2004, zu “Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen”,
A Global Alliance Against Forced Labour, dt. Eine globale Allianz gegen Zwangsarbeit, 2005, zur “Beseitigung der Zwangsarbeit”.,
The end of child labour: Within reach, dt. Das Ende der Kinderarbeit – Zum Greifen nach , 2006 zweiter Bericht “Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit”,
Equality at work. Tackling the challenges, dt: Gleichheit bei der Arbeit: Den Herausforderungen begegnen , 2007, zweiter Bericht zu”Diskriminierung bei der Arbeit”
Freedom of association in practice: Lessons learned, dt: Vereinigungsfreiheit in der Praxis: Gesammelte Erfahrungen , 2008, dritter Gesamtbericht zu “Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen”
The cost of coercion, dt: Die Kosten der Zwangs , 2009, dritter Gesamtbericht zur “Beseitigung der Zwangsarbeit”
Accelerating action against child labour, dt: Das Vorgehen gegen Kinderarbeit forcieren , 2010 dritter Gesamtbericht zum “Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit”
Equality at work: The continuing challenge, dt: Gleichheit bei der Arbeit: Die andauernde Herausforderung , 2011, dritter Gesamtbericht zur “Diskriminierung bei der Arbeit”

Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung (2008)

Im Juni 2008 nahm die Konferenz auf ihrer 97. Tagung die Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung an. Die Erklärung verankert „in Anlehnung an die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemaßnahmen und in deren Bekräftigung“ die Einhaltung, Förderung und Verwirklichung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit als eines der vier gleichermaßen wichtigen strategischen Ziele der IAO. Nach der Erklärung von 2008 gibt es vier gleich wichtige strategische Ziele der Internationalen Arbeitsorganisation: 1) Förderung von Beschäftigung, 2) Entwicklung und Stärkung von Maßnahmen des sozialen Schutzes, 3) Förderung des sozialen Dialogs und der Dreigliedrigkeit und 3) Achtung, Förderung und Verwirklichung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Als Bericht zur wiederkehrenden Diskussion im Rahmen der Erklärungen von 1998 und 2008 erschien zur 101. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz 2012

Fundamental principles and rights at work: From commitment to action, dt: “Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit: Vom Engagement zum Handeln”

Im Jahr 2012 präsentierte der Generaldirektor auch den Bericht über die Durchführung des Programms der IAO für 2010-11, den Leistungsbericht gemäß dem Strategischen grundsatzpolitischen Rahmen 2010-15 Report of the Director-General – ILO Programme Implementation 2010-11, dt. Durchführung des Programms der IAO 2010-11 .

Im Jahr 2013 legte der neue Generaldirektor seinen ersten Bericht der Internationalen Arbeitskonferenz vor, in dem er die die Kräfte untersucht, die die Realitäten der Welt der Arbeit umgestalten, und die innovativen Maßnahmen, die auf Seiten der IAO erforderlich sind, um ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihres Mandats der sozialen Gerechtigkeit zu erneuern.
Towards the ILO centenary: Realities, renewal and tripartite commitment, 2013, dt. Auf dem Weg zum hundertjährigen Bestehen der IAO: Realitäten, Erneuerung

quelle FHP: Freie Hartz IV Presse

Fotomontage mantovan9

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links zum Thema – aktuell

Das Jobcenter Dortmund zahlte alleinstehender Mutter über Jahre kein Geld für ihren Sohn. Ein Gespräch mit Sara B.

interview Möglichst viele Klienten um Leistungen prellen«

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Grafiken zur Armut in Deutschland

Armes Hamburg – Immer mehr Bedürftige auch in Teilen von SH

Hartz IV« reicht nicht für Stromkosten

Kinder nicht berücksichtigt

Asoziale Republik Deutschland

Verraten und verkauft: 24 Mitarbetern einer Bäckerei in Gera wird über Nacht gekündigt

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Epilog –

junge_treppe_ma

blogbeiträge zu Thema https://mantovan9.wordpress.com/?s=hartz+iv+

hartz iv muss weg !


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