Hartz IV: Mein Auto! Mein Boot! Mein Haus! Alles weg! Das ist heute Germany Live!

Und nicht was uns die "Mutter der Nation" Genossin Merkel, so vorgaukelt - der angebliche Wohlstand Deutschlands. Nähern wir uns griechischen Verhältnissen? Deutschland ist mit Billionen(!) verschuldet. Korruption = Lobby gehen Hand in Hand.

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Die reale Einschätzung der Politiker?


Für alle, die immer noch meinen ihr Job oder die Zukunft ist sicher? Lesen Sie das hier aufmerksam mit! Was das Jobcenter wissen will: Konten, Policen, Wohnung: So hart und schnell läuft der Absturz in Hartz IV. Hier  noch einmal und immer wieder (es kann Jeden treffen!) vom Allrounder " für alle unverbesserlichen Optimisten zum "Mitschreiben" erklärt. Das geht "Ratzfatz" und schnell ist Schluß mit Lustig!
Quovadis - wo geht das hin?
Ein Jahr nach dem Jobverlust folgt für Arbeitslose der tiefe Fall in Hartz IV. Dann interessiert sich das Jobcenter für das Vermögen, die Wohnungsgröße und etwaige reiche Angehörige und vieles mehr. Die "Stasi" in der Ex-DDR waren dagegen fast schon Waisenknaben. Sämtliche Rechte laut Grundgesetz werden einfach ignoriert.
Schuldenuhr
Wer seinen Job verliert, bekommt zwölf Monate lang Arbeitslosengeld I. Wer danach immer noch keine neue Anstellung hat, muss Hartz IV beantragen. Für vermögende Arbeitslose beginnt damit eine entwürdigende Prozedur: Das Jobcenter fordert eine detaillierte Aufstellung der Vermögensverhältnisse - bis hin zum letzten Sparbuch.
Dieser Prüfung müssen sich auch Menschen unterziehen, deren eigene Einkünfte aus einem Job nicht ausreichen, um den Grundbedarf zu sichern. Von den aktuell 6,4 Millionen Hartz IV-Beziehern in Deutschland haben rund 1,3 Millionen Menschen einen Job.

So verläuft der Abstieg in Hartz IV

1. Der Antrag
Den mehrseitigen Antrag gibt es zum Abholen im Jobcenter des gemeldeten Wohnortes oder online im Internet. Das Jobcenter interessiert sich dann für sämtliche Vermögensverhältnisse, die Wohnsituation und verwandtschaftliche Beziehungen - und entscheidet erst dann, ob und wie viel Geld es gibt.

2. Wann gibt es die Sozialleistung?
Wer im Monat weniger Geld zur Verfügung hat, als die Mietkosten und der Hartz IV-Regelsatz zusammen ergeben, bekommt Unterstützung vom Staat. Die Regeln für eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft sind etwas anders: Wenn man mit dem Lebenspartner zusammen wohnt oder ein Kind hat, werden die Einkünfte der Partner addiert – egal ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Wer eine solche Bedarfsgemeinschaft verschweigt, muss mit Besuchen vom Amt rechnen. Dabei wird überprüft, ob er oder sie wirklich alleine in der Wohnung lebt.
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Ob der Staat Hartz IV zahlt, hängt außerdem maßgeblich von der Hilfsbedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit des Antragstellers ab. Lesen Sie hier, welche Menschen keinen Anspruch auf Hartz IV haben.

3. Wie hoch ist der Hartz IV-Satz?
Wie viel Geld es vom Staat gibt, hängt in erster Linie vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers ab sowie der Tatsache, wo er wohnt. Der Hartz IV-Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt derzeit 391 Euro, eine Familie mit zwei Kindern bekommt 1196 Euro. Dazu kommen die anfallenden Mietkosten für eine angemessen große Wohnung. Der Anspruch variiert je nach Bundesland und Region: In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg können das bis zu 781 Euro sein, während in München 980 Euro für die Miete drin sind.
Die Unterstützung kann in Höhe des vollen Satzes ausfallen oder auch nur als Teilaufstockung. Wie hoch der Bedarf im Einzelfall ist, prüft der Sachbearbeiter im Jobcenter.
4. Wann muss der Hartz-IV-Empfänger aus der Wohnung ausziehen?
Für eine Person halten die Jobcenter eine Wohnfläche von 45 bis 50 Quadratmetern für angemessen, für zwei Personen sind es 60 Quadratmeter. Jeder weiteren in der Wohnung lebenden Person stehen zusätzlich 15 Quadratmeter zu. Wohnt der Antragssteller in einer Eigentumswohnung, prüft das Amt die Angemessenheit im Einzelfall.
Die Wohnungsgröße spielt allerdings nicht die alleinentscheide Rolle. Wichtiger ist die Höhe der Miete. Lebt der Antragssteller in einer Wohnung, die größer ist als angemessen, deren Miete aber einer kleineren Wohnung gleichkommt, hat das Amt in der Regel nichts daran auszusetzten.
5. Welche Neben-Einnahmen sind erlaubt
Monatlich dürfen Leistungsbezieher einen Freibetrag von 100 Euro brutto dazu verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe des Hartz IV-Satzes hat. Selbst wenn das Bruttoeinkommen 400 Euro monatlich übersteigt, bleiben Einkünfte teilweise anrechnungsfrei.
Aber Vorsicht: Sehr oft "tricksen" die Jobcenter und legen einfach höhere - sogenannte fiktive Einkommen - fest. Gerade bei Existenzgründern, Freiberuflern oder sonstige Selbstständigen und Minijobbern. Es sind Fälle bekannt, wo ein Prospektverteiler gerade 50 Euro im Monat dazu verdiente. aber rotz frech und dreist mit 200 Euro veranschlagt wurde. Kein Witz! Denn jetzt muss ja Widerspruch eingelegt werden, dann später Gericht?
- 20 Prozent bei einem Bruttoeinkommen zwischen 100 Euro und 1000 Euro;
- zehn Prozent zwischen 1000 Euro und 1200 Euro;
- zehn Prozent zwischen 1000 und 1500 Euro bei einem minderjährigen Kind.
Vor der Ermittlung des Hartz IV-Beitrages dürfen von den Einkünften abgezogen werden:
- Steuern;
- Sozialversicherungsbeiträge;
- Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen;
- Beiträge zur Altersvorsorge (Riester, Rürup);
- Unterhalt;
- Ausbildungsförderung
6. Wie viel Vermögen ist erlaubt? Oder jetzt geht's ans Eingemachte:
Der Gesetzgeber räumt Freibeträge ein, die das Vermögen des Antragsstellers schonen sollen (Schonvermögen). Doch die sind vergleichsweise mickrig: Pro vollendetem Lebensjahr stehen jedem volljährigen Hartz IV-Empfänger 150 Euro zu. Die Höhe des maximalen Freibetrags staffelt sich nach dem Geburtsjahr:
- vor 1958: 9750 Euro
- zwischen 1958 und 1964: 9900 Euro
- ab 1964: 10.050 Euro
- Minderjährige: 3100 Euro
Wohnt ein Hartz IV-Bezieher mit vermögenden Familienmitgliedern oder Lebensgefährten in einer Bedarfsgemeinschaft, wird auch deren Einkommen angerechnet. Allerdings dürfen nicht ausgeschöpfte Freibeträge innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft übertragen werden. Das gilt allerdings nicht für den Freibetrag des minderjährigen Kindes.
Für geldwerte Ansprüche aus Altersvorsorge-Verträgen, also Renten- und Lebensversicherungen, gelten andere Freibetragsgrenzen. Sie richten sich ebenfalls nach dem Geburtsjahr:

- vor 1958: 48.750 Euro
- zwischen 1958 und 1964: 49.500 Euro
- nach 1964: 50.250 Euro
Angerechnet wird dabei das komplette sogenannte verwertbare Vermögen. Das sind Guthaben oder Wertanlagen die sich direkt oder durch Verbrauch, Verkauf oder Vermietung für den Lebensunterhalt nutzen lassen. Dazu zählen:
- Bargeld
- Giro- und Anlagekonten
- Sparguthaben (Bausparen, Sparbriefe)
- Wertpapiere (Aktien, Fonds)
- Haus- und Grundeigentum
- Kapitallebensversicherungen
Übersteigt die Summe dieser Geldanlagen die Freibeträge, müssen Hartz IV-Empfänger entsprechende Policen oder Guthaben auflösen und ihre Immobilien verkaufen, bevor sie den vollen Unterstützungsanspruch haben.
Ein Auto oder Motorrad dürfen Hartz IV-Bezieher in einem „angemessenen Wert“ von bis zu 7500 Euro besitzen.
Sippenhaft
Die Sippenhaft halte ich für das größte Problem. Kommt uns ja aus der Geschichte bekannt vor. Sobald ein Familienmitglied H4 bekommt, sitzen alle mit im Boot. Auch ein unter 25 Jähriger im Elternhaus, dem schon mal vom Abitur abgeraten wird, nur um mit einem Hilfsjob Geld in die Bedarfsgemeinschaft beizusteuern. Ein schönes Zeichen setzt man da der Jugend.
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Wenn die Eltern nach 20 Jahren Arbeit finanziell abgewirtschaftet werden, nur um das Wohlstandslevel eines "Niemands" zu erreichen. Wer will da Familien gründen und Pläne schmieden, wenn 12 Monate Arbeitslosigkeit bereits alle Leistungen der Familie ins Minus drücken? Während wir Mrd Euro in die Welt blasen, machen wir aus Familien Schuldgemeinschaften. Wer sich das wünscht, dem wünsche ich diese Erfahrung  persönlich.
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