Hartz IV: Keine Kontoauszüge mehr vorlegen

Von Klaus Ahrens

Das Verfassungsgericht hat heute die Praxis der Kommunalverwaltungen in Deutschland, von allen Hartz IV-Empfängern und Rentnern in Grundsicherung generell Kopien ihrer Kontoauszüge zu verlangen, untersagt. In der Urteilsbegründung dazu heißt es:

Der Zwang zur Offenlegung der Kontoauszüge von Transferleistungsempfängern übt politisch gewollten Druck auf diese Menschen aus und verletzt dabei in eklatanter Weise ihre Grundrechte. Das ist mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar.

Angerufen hatte das Gericht die Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“.