Hartz IV: Kein kurzer Prozess

hannemann2Inge Hannemann 2013 im Hamburger Curiohaus
Ich bin nicht gegen meine Kollegen. Ich habe viele nette Kollegen. Auch viele, die mich heimlich unterstützen.“
Aber diese Kollegen hätten  Angst vor Mobbing und vor Verlust ihres Arbeitsplatzes. 
Darf eine Mitarbeiterin des Jobcenters nun die Hartz IV-Praxis öffentlich kritisieren  oder darf sie es nicht? Über Inge Hannemann, verheiratet, Mutter einer erwachsenen Tochter und (noch?) nicht arbeitslos, weil es zu einer gerichtlichen Entscheidung über ihren Verbleib als Mitarbeiterin im Jobcenter Altona auch im Juli 2014 nicht kam, protestiert weiter. Nun hat die Stadt Hamburg einen cleveren Trick gegen die Klage Hannemanns angewandt: Sie hat ihr einen Job in einem anderen Tätigkeitsfeld angeboten und sie aufgefordert, wieder zur Arbeit zu gehen. Damit ist die Klage gegen ihre Suspendierung vorerst hinfällig. Doch auch das lässt sich Hannemann nicht gefallen: Gegen den neuen Arbeitsvorschlag ist bereits eine weitere Klage eingereicht und eine Einstweilige Verfügung beantragt worden. Doch ihr Arbeitgeber gewinnt immer mehr Zeit – er setzt auf Zermürbungstaktik.

Von Kerstin Völling

Inge Hannemann hält Sanktionen im Hartz IV-System für  kontraproduktiv: „Die Leute haben Angst, in die Jobcenter zu kommen und etwas falsch zu machen.“ Außerdem gebe es nicht genügend Arbeitsplätze, in die man vermitteln könne. „Und die, die vorhanden sind, sind überwiegend prekär.“  Im Grunde genommen sei schon die Bezeichnung „Jobcenter“ falsch.

Hannemann: WIR haben die Jobs ja nicht.“

ZEITARBEIT

Sie sei keine „Kuschelpädagogin“, so Hannemann. Auch sie habe schon sanktioniert und Bewerbungsschreiben eingefordert. „Nurin Zeitarbeit vermittele ich grundsätzlich nicht.“ Es sei denn,  Studenten wollten auch nur kurzfristig beschäftigt werden. Hannemann: „70 Prozent der Zeitarbeiter sind nämlich nach spätestens sechs Monaten wieder zurück im Jobcenter.“ Sie wolle sich an der Subvention von Arbeitsplätzen aus Steuergeldern auch nicht betetiligen. Außerdem habe sie Beweise dafür, dass es in der Zeitarbeits-BrancheKorruption und Erpressung gegeben habe und prüfe rechtliche Schritte dagegen. Gute Zeitarbeitsfirmen, die auch 14 Euro die Stunde zahlten, wie beispielsweise „Arbeit und Mehr“, existierten durchaus. Allerdings müsse man auch „die Guten“ im Auge behalten. „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass auch faire Zeitarbeitsfirmen nach einiger Zeit manchmal zur Vermittlung prekärer Beschäftigungsverhältnisse überwechseln.“

QUOTEN UND FALSCHE BERECHNUNGEN

Hannemann kritisiert, dass die Jobcenter-Mitarbeiter auf „Quote getrimmt“ würden: „Zuerst lernen sie, wie man Eingliederungsvereinbarungen trifft und Sanktionen verhängt.“

Denn es werde beispielsweise intern vorgegeben , dass mindestens 91 Prozent aller „Kunden“ die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben sollen. IntensivereSchulungen für Jobcenter-Mitarbeiter hält Hannemann für sinnvoller:  „Kommunikations- oder Deeskalationskurse, die nur zwei Tage dauern, sind nutzlos“, meint sie. „Deshalb habe ich den Eindruck, dass wir die Leistungsempfänger nur verwalten sollen.“ Aber es komme auch darauf an, welchen Kurs die Führung des jeweiligen Jobcenters fahre.  „Mir ist ein Jobcenter in Nordrhein-Westfalen bekannt, das seit 2005 nur eine Sanktion verhängt hat.“ Die Stadt oder einen Namen will Hannemann nicht nennen.

Die Jobcenter-Mitarbeiter  müssten die Vorschriften der Sozialgesetzbücher (SGB II und SGB X) und interne Weisungen umsetzen, verfügten dabei aber über einen Ermessensspielraum. Für Fehler in der Umsetzung der Rechtsvorschriften und internen Vorgaben könnten die Jobcenter-Mitarbeiter nicht belangt werden.

Pro Jahr stehe im Voraus schon fest, was wie viel kosten dürfe. Dabei werde auch intern gerechnet und eine Bilanz erstellt. „Dieinternen Zahlen stimmen mit den offiziellen Zahlen nicht überein. Wir geben etwa deutlich weniger für Maßnahmen aus. Die Differenz beträgt zwischen 500.000 Euro bis eine Million Euro.“

Auch die offiziellen Arbeitslosenzahlen seien verzerrt dargestellt. „Ich habe mir mal die Mühe gemacht, auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit (BA) alle zusammenzuzählen, die erwerbslos sind, und komme ohne die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz und die Ü58-Jährigen schon auffünf Millionen.“

Außerdem kritisiert Inge Hannemann die Wortwahl  der internen Weisungen. „Die Wortwahl  suggeriert, dass Leistungsempfänger faulund desorganisiert sind.“ Das habe auf die Dauer einenpsychologischen Effekt auf die Jobcenter-Mitarbeiter: „Wer das ständig durchliest, der verinnerlicht das auch.“ Ebenso tendenziös sei die Begründung, warum es der Sanktionen überhaupt bedarf: „Sie sollen einen ‚erzieherischen Charakter’ haben, heißt es. Das finde das anmaßend.“

EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNGEN UND ANDERE IRRTÜMER

Als Antragsteller muss man die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben“, sagt Hannemann und weist darauf hin, dassmit der Unterschrift der „Kunde“ auf seine  Klagemöglichkeit verzichtet und sich damit einverstanden erklärt, sanktioniert zu werden. Bei Nichtunterschrift bliebe der Anspruch auf Leistungen bestehen. Hannemann: „Dann wird lediglich eine Eingliederungsvereinbarung erstellt, die nur der Jobcenter-Mitarbeiter unterschreibt.“ Auch diese Eingliederungsvereinbarung sei verhandelbar: „Der Erwerbslose kann beispielsweise geltend machen, dass er keine schwere körperliche Arbeit annehmen kann, wenn gesundheitliche Probleme dagegen sprechen.“ Außerdem dürfe die Eingliederungsvereinbarungnicht  per Post verschickt werden.

Sanktionen katapultieren die Leistungsempfänger unter das Existenzminimum. Das ist laut Bundesverfassungerichtnicht erlaubt. Deshalb, so Hannemann, sollten Leistungsempfänger, die sanktioniert worden sind, immer auf Sachmittel (etwa Gutscheine oder Direktzahlung von Strom) bestehen. Vor allem Leistungsempfänger, die finanziellauf Null sanktioniert worden sind. Hannemann: „Sonstentfällt der Krankenversicherungsschutz!

Die neuerdings von einigen Job-Centern geforderte Wegunfähigkeitsbescheinigung“, die zusätzlich zur Krankmeldung vorgelegt werden soll, ist laut Hannemann in keinem der Sozialgesetzbücher erwähnt. „Im Zweifelsfall klagen!“ sagt sie.

Aus einem wichtigen Grund könne man dem Termin beim Job-Center fernbleiben. Solch ein wichtiger Grund sei auch, wenn die Kinderbetreuungkurzfristig absagt. „Dann darf nicht sanktioniert werden!“

Komme jemand zu spät, müsse er trotzdemzum vereinbarten Gespräch mit dem Berater zugelassen werden, und zwar auch dann,wenn er keinen Personalausweis dabei hat. Hannemann: „Das bestätigt ein Gerichtsurteil des Bundes-Sozialgerichtes.“

Viele Infos und die Dokumentation von Inge Hannemanns Engagement gibt es auf ihrem Blog.



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