Hartz IV: Die Arbeitsagenturen und die “vorgezogene” Kürzung des Elterngeldes

Die rechtsmissbräuchliche Anwendung von Gesetzen scheint in Deutschland für die Arbeitsagenturen zum “Normalfall” zu gehören. Entschieden wird nach gewünschter Rechtslage, nicht nach bestehender Rechtslage. Das ist an und für sich ein Skandal, weil sich der BÜRGER nicht mehr auf rechtsstaatliches Verhalten von Behörden verlassen kann. Angesichts der massenhaften Prozesse gegen die Willkür der Behörden bei der Auslegung und Anwendung der Gesetze kann es keinen Zweifel darüber geben, dass den Bedürftigen mit allerlei Tricks ihre Ansprüche vorenthalten werden.

Nur nebenbei sei erwähnt, dass die Prozesse im Umfang von mehr als 50 % zu Gunsten der Kläger ausgehen. Mit anderen Worten: Der Nachweis der gezielten rechtsmissbräuchlichen Anwendung der Sozialgesetze durch die Behörden ist damit nachgewiesen!

Obwohl die neuen SGB-Vorschriften noch nicht rechtskräftig geworden sind und aufgrund des Widerstandes der Bundesländer voraussichtlich auch nicht rechtskräftig werden, werden von der Arbeitsagentur bereits Bescheide herausgegeben, die auf die gewünschte Rechtslage und nicht auf die noch existierende Rechtslage abstellen. Ein klarer Rechtsmissbrauch.

Den Betroffenen kann nur empfohlen werden, gegen diese Bescheide sofort Widerspruch (Frist beachten) einzulegen, damit die “Duldung” solcher rechtswidriger Bescheide sich nicht nachteilig auswirken können. Denn in unserem “Rechtsstaat”, der bald den Namen nicht mehr verdient, scheint alles möglich zu sein.

Zu empfehlen ist auch, Internet-Foren aufzusuchen, die Tipps oder gar “Standard-Formulierungen” bereithalten, um die Abfassung des Widerspruches zu erleichtern. Bei Zurückweisung des Widerspruches sollte ein Anwalt aufgesucht werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden, da hier Formen und Fristen eingehalten werden müssen. Der Anwalt wird dann auch Prozesskostenhilfe beantragen, falls es notwendig wird, der Rechtsbeugung durch die Behörden zu begegnen.

Aus einem Artikel der TAGESSCHAU zu diesem Thema kann folgendes entnommen werden:

Grünen-Expertin sieht Rechtsbruch

Die Arbeitsmarktexpertin der Grünen, Brigitte Pothmer, warf dem Arbeitsministerium vor, die gesetzgebenden Gremien übergangen zu haben. „Fakt ist, dass weder Parlament noch Bundesrat über die Pläne von Ministerin Ursula von der Leyen entschieden haben“, sagte sie dem Blatt. „Bis das nicht passiert ist, ist es rechtswidrig, wenn die Jobcenter vorauseilend den Regierungswillen ausführen und damit Fakten schaffen.“

Die Betroffenen sollten die finanziellen Konsequenzen wirksam werdender BESCHEIDE der Sozialagentur nicht unterschätzen. Bis zur Rechtskraft einer neuen Gesetzeslage steht den Eltern das Elterngeld zu. Sofern die neue Rechtslage erst nach dem 01.01.2011 wirksam werden sollte, muss die Arbeitsagentur die alte Rechtslage bis dahin anwenden.

Wer sicherstellen will, dass die Sozialagentur das Elterngeld bis zur Rechtskraft einer Änderung bezahlt, der muss dem “rechtswidrigen Bescheid” der Sozialagentur, der das Elterngeld ab dem 01.01.2011 entzieht, widersprechen. Wer sich nicht in der Lage sieht, den Widerspruch richtig und vollständig zu formulieren, der sollte sich Rechtsrat bei einem Anwalt einholen oder nach einem Muster-Text googeln. Man sollte sich nicht auf “windige” Formulierungen der Sozialagentur verlassen oder einlassen. Die Sozialagentur hat das Elterngeld bis zu einer neuen Gesetzeslage pünktlich zu bezahlen!

Denn in diesem mehr als fragwürdigen “Rechtsstaat” ist noch nicht ausgemacht, wie sich ein “akzeptierter fehlerhafter Bescheid” auswirken wird, wenn man ihn erst “nachträglich” anfechten würde.

Eine “rückwirkende Anwendung” einer neuen Rechtslage auf den 01.01.2011 dürfte nicht zulässig sein, auch wenn die Behörde solche Absichten hegen würde. Wer sicher sein will, dass er nicht aufgrund “formaler Versäumnisse / Fehler” benachteiligt wird, der sollte sich nicht auf die “Sozial”agentur verlassen.

Bei jährlich ca. 500.000 Prozessen und weitaus mehr Widerspruchsverfahren gegen die Sozialagentur bei einer Erfolgsquote von etwa 50 % ist Misstrauen angebracht.

Es ist hinlänglich nachgewiesen, dass die neuen SGB – Bestimmungen sogar in vielerlei Hinsicht klar grundgesetzwidrig sind.

UNION und FDP wollen jetzt mit windigen Kompromissen versuchen, die Bundesländer zu einer Zustimmung zu bewegen, obwohl die Ermittlung des neuen Regelsatzes krass grundgesetzwidrig ist und das Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 missachtet wird.

Hier wird sich zeigen, was die Beteuerungen der Opposition wert sind!

Richtig wäre es, die Neuregelungen solange zurückzuweisen, bis eine Überprüfung auf Korrektheit der Ansätze überhaupt stattfinden konnte. Die BUNDESREGIERUNG hat bisher die Vorlage der Unterlagen verweigert, die eine Überprüfung ermöglichen.

Die BÜRGER sollten die Vorgehensweise genau beobachten. Es gehört heute zum Alltagsrisiko aller Bürger ab dem Alter von 45 Jahren, in die Bedürftigkeit aufgrund der von der UNION und FDP geförderten Politik der Gier und der Abzockerei gedrängt zu werden.

Wer ein andere Politik will, der muss die UNION und die FDP aus der Regierungsverantwortung wählen.

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