Hartz IV bedingungslos? Ein erster Schritt zum bedingungslosen Grundeinkommen?

In dieser Stunde hat eine ganze besondere Anhörung im Bundestag begonnen, genauer im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Anlass für die Anhörung sind zwei Anträge der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen sowie der Partei Die Linke. Der Antrag der Grünen fordert eine "Reformierung" der Sanktionsparagrafen, der Antrag der Linken eine Abschaffung. Erwerbslosen-Gruppen und die Initiative "Netzwerk Grundeinkommen" planen eine "aktive Begleitung der Anhörung", um gegen Leistungskürzungen bei Hartz IV zu demonstrieren.

Einschätzung: "Der Antrag der Fraktion DIE LINKE dürfte ein Novum im Deutschen Bundestag sein, ebenso, dass ein solcher Antrag einer Fraktion im Deutschen Bundestag in einer öffentlichen Anhörung behandelt wird: Noch nie in der Geschichte des Deutschen Bundestages wurde ein Antrag eingebracht, der in seiner Umsetzung das Menschen- und Grundrecht auf eine grundlegende Existenz- und Teilhabesicherung „ohne Zwang zur Arbeit oder anderen Gegenleistung“ ... einlösen würde. Dieses Recht hatte der Demokrat, Humanist und Sozialist Erich Fromm als 'ein tief in der religiösen und humanistischen Tradition des Westens verwurzeltes Prinzip' beschrieben: nämlich als das Prinzip, 'dass der Mensch unter allen Umständen das Recht hat zu leben. Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung, Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft ‘von Nutzen ist’.' (vgl. Fromm 1966) Dieses Prinzip ist auch geltendes Menschenrecht, z. B. in Gestalt des Verbots von Zwangsarbeit, wie in einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung nachgewiesen worden ist: 'Auf der Ebene des Völkerrechts erfüllen die Sanktionen des § 31 SGB II […] das in Art. 1 Abs. 2 des Übereinkommens Nr. 29 aufgeführte Kriterium der ‘Androhung irgendeiner Strafe’.' Artikel 1 Absatz 2 des erwähnten Übereinkommens über Zwangs- oder Pflichtarbeit der International Labour Organisation (ILO, 1930) lautet: 'Als ‘Zwangs- oder Pflichtarbeit’ gilt jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgend einer Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.'"

Diese Einschätzung habe ich der Seite http://www.gegen-hartz.de entnommen, wo weitere Einzelheiten zu finden sind. 


 


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