Hartz 4½ – Teile und herrsche

Hartz 4½ – Teile und herrscheQuelle: Flickr (x0801) / CC-BY-NC-SA 2.0

Nun ist also bekannt, wie die Bundesregierung die ALG-II-Regelsätze künftig regeln will.  Es wird eine geringfügige Erhöhung geben – für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger um fünf Euro. Dies bedeutet dann 364 statt bisher 359 Euro. Grundlage ist dabei die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 des Statistischen Bundesamtes – diese jedoch nun mit zahlreichen Kürzungen. Alkohol und Tabak werden künftig nicht mehr mit einberechnet – jedoch auch Tierfutter, Blumen oder Handys werden nun nicht mehr zugestanden. Die nur fünf Euro Erhöhung erscheinen so viel eher politisch (willkürlich) gewollt als mit Argumenten begründet.

Erinnern wir uns: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar dieses Jahres entschieden, dass die bisherige Berechnung der Hartz-IV-Sätze grundgesetzwidrig sei. Jedem Bürger stehe ein menschenwürdiges Existenzminum zu. Das bedeutet:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Das Urteil besagte nicht, mit welcher Methode die Regelsätze künftig ermittelt werden sollten. Die Bundesregierung entschied sich nun, weiterhin einen statistischen Warenkorb zugrunde zu legen. Doch hier gibt es schon eine erste Abweichung – und die zeigt, dass es eine politische Entscheidung war, dass die Erhöhung nicht zu stark ausfallen sollte: statt der ärmsten 20% der Haushalte werden nun bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe die ärmsten 15% zugrunde gelegt – was die Beträge natürlich sinken lässt.

Was aber noch wichtiger ist: das Existenzminimum wird weiterhin nicht (absolut) definiert, es bleibt abhängig vom Lohnniveau – und damit auch vom wachsenden Niedriglohnsektor in Deutschland. Sinken die Einkommen und damit die Ausgaben der ärmsten Haushalte in Deutschland, sinkt so auch das durch Hartz IV zu gewährleistende Existenzminimum. Und so könnte es natürlich auch schon jetzt der Fall sein, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum, wie es das Verfassungsgericht definiert, auch jetzt nicht gewährleistet ist.

Erstaunliche Zufälle?

Auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 wurde nun der neue ALG-II-Regelsatz berechnet. “Erstaunlicherweise” kamen die Hofstatistiker der Bundesregierung zu einer so minimalen Erhöhung, dass diese “zufällig” genau in dem Rahmen blieb, den verschiedene Akteure aus den drei Regierungsparteien schon in den Tagen zuvor vorgegeben hatten: Bloß keine zu große Erhöhung!, hieß es von FDP, CDU und auch CSU gleichermaßen. Am besten gar keine, höchstens 20, besser 15, noch besser 5 Euro.

Alles Zufall? Schon der gesunde Menschenverstand würde jeden Menschen daran zweifeln lassen. Wie kam die Erhöhung dann aber zustande? Das genaue Berechnungsverfahren ist noch nicht öffentlich gemacht. Doch schon, was jetzt bekannt ist, liefert den Eindruck, dass die Willkür bei der Berechnung und Festlegung der Regelsätze beileibe nicht gestoppt ist – sie erfolgt nur etwas anders. 5 Euro Erhöhung, darauf hatte sich die Regierung offenbar geeinigt, und 5 Euro kamen raus. Es war politisch gewollt, nicht objektiv, nicht wissenschaftlich.

Kein Geld für Alkohol und Tabak

Denn selbst nach diesen Berechungen hätten die Regelsätze deutlich höher ausfallen müssen als 5 Euro. Doch das konnte die Bundesregierung nicht zulassen.  Das Geld braucht man ja für ganz andere Vorhaben. Bankenbailouts, Bedienung der Gewinninteressen der Atomindustrie, der Pharmalobby, selbst ganz offener Nepotismus wie bei den Hotelsubventionen fordern ihren Preis.

Doch darüber spricht man ungern, und so musste man also zusammen mit der Mainstream-Presse der Bevölkerung klar machen, dass man für die “faulenzenden Parasiten” nicht zu viel übrig hat. Und man hat dabei einen Weg gefunden, der die Ressentiments des Pöbels und des Boulevardjournalismus perfekt bedient: Kein Geld für Kippen und Schnaps!, heißt es nun. Will man den Ärmsten der Gesellschaft auch noch das kleinste Vergnügen nehmen? “Sollen sie doch Mineralwasser trinken!” Sowas spielt sicher auch mit hinein. Und auf welcher Grundlage erfolgt diese politische Entscheidung? Auf dem Moralgefühl des Stammtischs, der bei Bier und Kippe froh ist, dass die, die er unter sich wissen will, darauf verzichten müssen, da sie es nicht verdient haben? Die Ausgaben für Alkohol und Tabak, 19 Euro, werden jedenfalls nicht mehr auf Hartz IV angerechnet. Und dadurch, oh Wunder, liegt der Betrag, nur noch um 5 Euro über dem alten.  Man muss es ihnen lassen: sie haben es geschickt eingefädelt! Chapeau!

Kein Geld für Haustiere und Handys

Doch die Doppelzüngigkeit der Regierung ist nur zu offensichtlich: Man möchte einerseits die tatsächlichen Ausgaben zur Messlatte machen, schränkt sie dann aber ein, wenn diese für sie zuviel erscheinen.  Sozialpolitik nach Kassenlage. Das Existenzminimun ist das, was gerade übrig ist. Haben die Banken, Großkonzerne und all die anderen, um deren Gunst Schwarz-Gelb buhlt, sich an öffentlichen Geldern satt gefressen, wirft man den Abgehängten der kapitalistischen Gesellschaft noch ein paar Brotkrumen hin. Und wollen die Oberen das nächste Mal noch einen Nachschlag, dann werden die Unteren eben den Gürtel enger schnallen müssen.

Freilich werden sich in Zukunft, wenn es die Regierung will, auch noch andere “Einsparpotentiale” ergeben. Wie wäre es damit: Warum Geld für Tierfutter? Was gibt dem “Sozialparasiten” das Recht, noch ein Lebewesen auf Kosten der “Volksgemeinschaft” durchzufüttern? Soll er doch froh sein, dass wir ihn nicht verhungern lassen! So gnädig sind wir! Oder ein eigener Garten? Damit er da weiter faul in der Hängematte liegen, saufen und rauchen kann? Dann wenigstens als Ausgleich ein paar gekaufte Blumen? Pah! Oder Handys?  Bruacht er doch nicht! Ach, das ist bereits jetzt geschehen? Diese Ausgaben werden nun auch nicht mehr angerechnet? Kein Problem, finden wir etwas neues. Der Sozialdarwinist Sarrazin hat ja schon ein paar Vorschläge gemacht in den letzten Jahren. Kein Alkohol, kein Tabak, kein Haustier, kein Garten, keine Blumen, kein Handy: so sieht für die Neoliberalen eine angemessene gesellschaftliche Teilhabe aus. Und sogar noch mehr wurde gestrichen: chemische Reinigung, Benzin, Camping, Reisen, Restaurantbesuche, Schmuck, all das braucht der Hartz-IV-Empfänger nicht – bzw. soll es nach dem Willen der Machthaber nicht haben.

Es wurde bei der Berechnung der Regelsätze also nach Gutdünken gekürzt und gestrichen. Und es gab noch weitere Tricksereien: So wurden etwa “verdeckt arme Familien” herausgerechnet, Personen, die neben einer Arbeit Hartz IV beziehen, hereingerechnet, Nachhilfeausgaben wurden weniger angerechnet, es gab keine Plausibilitätsprüfung der Sätze. Und es ist so sicher wie das Amen in der Kirche, dass noch mehr solcher Ungereimtheiten auftauchen werden, sobald die genaue Rechnung bekannt ist.

Kein Geld für Bildung

Einige Verbesserungen sind zwar durchaus erfolgt: so werden nun endlich auch die Praxisgebühr sowie ein Internetanschluss mit eingerechnet. Diese Schritte waren längst überfällig, doch hätte selbst Schwarz-Gelb schwer die Dreistigkeit aufbringen können, sie zu unterlassen – die Willkür wäre zu offensichtlich. Und: Die Pauschale beim Internetanschluss beträgt dann hier 2,28 Euro – was natürlich nicht für einen Anschluss reicht. Denn obwohl die Regierung nun einen Internetanschluss zum Existenzminimum dazurechnet, hat sie nur die durchschnittlichen Beträge, die die ärmsten Haushalte dafür ausgeben, dazu gerechnet – nutzen weniger das Internet, gibt es also weniger Geld. Würden diese Haushalte zu wenig Geld für Nahrungsmittel aufbringen können, würde die Regierung wohl auch dies dann entsprechend kürzen.

Das Kernproblem bleibt somit: das, was die Ärmsten tatsächlich ausgeben, wird herangezogen, aber erstens: nur solange es dem vom Boulevard aufgehetzten Volksempfinden moralisch angemessen erscheint (kein Alkohol, kein Tabak),  zweitens: nur solange der Betrag dadurch nicht höher wird, als es die Regierung willkürlich festgelegt hat, und drittens: Bereiche, in denen höhere Ausgaben, in jeglicher Hinsicht, auch, um aus Hartz IV herauszukommen, unbedingt notwendig wären, bleiben sie auf dem niedrigem Niveau. Für Bildung etwa gesteht man einem Hartz-IV-Empfänger 1,39 Euro pro Monat zu – den 15- bis 18-Jährigen gar nur 29 Cent. 29 Cent! Welch ein Hohn – gerade, da Bildung zweifelsohne ein Hauptschlüssel zum sozialen Aufstieg ist.

Laut Angaben der Regierung hätten gemäß der Berechnungen die Kinderregelsätze gar gesenkt werden müssen (Wie weit dies aber tatsächlich der Fall ist, daran darf man wohl zweifeln, schaut man sich die Berechnung der Erwachsensätze an.) Und so kann sich Zensursula von der Leyen gar noch als Wohltäterin aufspielen. Das weiterhin das Geld für eine gute Bildung fehlt, dass Geldleistungen in Sachleistungen umgewandelt werden sollen anhand einer stigmatisierenden “Hartz-IV-Karte” bleibt da außen vor.

Kein Geld für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Und auch weitere nun geplante Veränderungen der Hartz-IV-Gesetzgebung bezeugen eine zutiefst unsoziale Politik und eine Einstellung, die an schon nah an Menschenverachtung herankommt: Bei den Heizkosten etwa soll es künftig möglich sein, nur noch eine Pauschale statt der tatsächlichen Ausgaben zu zahlen. Sollen sie doch dicke Pullover anziehen, hört man es raunen. Sanktionen sollen für die Jobcenter deutlich einfacher, schneller und noch willkürlicher als bisher möglich werden – und die Betroffenen müssen nicht einmal darüber informiert werden.

Die nun fälligen Mehrausgaben für die Minimalerhöhung sollen obendrein auch noch zum Teil durch Einsparungen im Arbeits- und Sozialministerium finanziert werden. So können bis zu 400 Millionen Euro zusammen kommen, die nun etwa für aktive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsbeschaffungs- oder Qualifikationsprogramme usw. fehlen werden. Es ist dabei nur zu klar, welche Linie Schwarz-Gelb fährt: extrem niedrige Ausgaben für Bildungskosten, sinkende Ausgaben für Beschäftigungspolitik: Man will die Arbeitslosen gar nicht aus der Arbeitslosigkeit befreien. Kein Wunder, entfiele so doch ein ein Druckmittel auf die Löhne und der schöne Niedriglohnsektor wäre in Gefahr.

Teile und herrsche

Chancengleichheit? Möglichkeiten zum sozialen Aufstieg? Das ist nicht gewollt. Die soziale Spaltung, die Machtstrukturen, der Status Quo, von dem die Neoliberalen in Regierung und Wirtschaft profitieren, sollen aufrecht erhalten bleiben. Um von der Umverteilung nach oben, der hemmungslosen Klientelpolitik und den zahlreichen Skandalen der Regierung abzulenken, braucht Schwarz-Gelb eine Gruppe, auf die der Stammtisch mit Verachtung herabsehen kann, um von seiner eigenen prekären Lage abgelenkt zu werden.  So fördert man weiter Vorurteile, Entsolidarisierung, Ausgrenzung und Spaltung, und das zu Lasten der Schwächsten der Gesellschaft. Teile und herrsche.

Links zum Thema:

  • Merkels Zigeuner (Sprengsatz)
  • Fünf Euro mehr (Deutschlandfunk)
  • Eine würdige Existenz hat mit Disziplinierung nichts zu tun  Politisches Delirium (taz.de)
  • ALG-II-Neuberechnung:  Hartz IV zum Schnäppchenpreis (taz.de)
  • Schwarz-Gelb beschließt Hartz-Fünf (Freitag.de)
  • Stimmen zur Hartz-IV-Entscheidung (Frankfurter Rundschau)
  • “Danke für die milde Gabe!” (binsenbrenner.de)
  • Und schließlich die Bundesregierung: Transparent, fair, zukunftsorientiert (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

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