Der WFV sah sich als Veranstalter der Spiele als alleinig Verwertungsberechtigten. Auf der Seite der "Hartplatzhelden" können Nutzer Ausschnitte von bis zu anderthalb Minuten einstellen. Die Seite finanziert sich über Werbung.
Die Veröffentlichung der Ausschnitte sei "keine unlautere Nachahmung eines ungeschützten Leistungsergebnisses", urteilte nun der BGH. Der widersprach damit einem früheren Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart.
Zwar besteht nun noch die Möglichkeit, dass die Vereine den Zuschauern im Stadion untersagen, die Partie abzufilmen. Doch dies ist äußerst unwahrscheinlich. "Wir wehren uns ja nicht gegen das Filmen, sondern gegen das Verwerten", sagte WVF-Vizepräsident Michael Hurler. Der Verband sagt: Wir organisieren die Spiele, also wollen wir auch alle Einnahmen mit ihnen in der Kasse haben.
Bei den "Hartplatzhelden" ist jetzt der Jubel nach der mehrjährigen Auseinandersetzung groß. "Auswärtssieg", heißt es auf der Homepage. Die Gründer werden nun versuchen, ihre Idee schnell umzusetzen und im großen Stil auf sich aufmerksam zu machen. Bisher war die Seite für sie wohl eher ein Zuschussgeschäft.
Das Urteiluist darüber hinaus möglicherweise auch jenseits des Fußballplatzes interessant, denn es weist eine Richtung für das Publizieren von Filmaufnahmen im öffentlichen oder zumindest teilöffentlichen Raum.