Für die zum 01.01.2011 in Kraft tretende bauaufsichtliche Zulassung für Parkett und Holzfußböden, hat Hamberger Flooring, führender Parketthersteller in Deutschland, für sein gesamtes 3-Schicht Parkettsortiment bereits jetzt die sogenannte „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ erhalten. Die 2-Schicht-Parkettböden befinden sich aktuell im laufenden Zulassungsprozess.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) in Berlin ab dem 01.01.2011 für alle Parkette und Holzfußböden, die unter die DIN EN 14342 fallen, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Das bedeutet, dass in Deutschland künftig ausschließlich Parkett verwendet werden darf, welches eine offizielle Zulassung vom DIBT trägt. Zwar ist diese Forderung auf „Aufenthaltsräume“ begrenzt, laut Definition fallen aber nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens, wie zum Beispiel Schlaf-, Wohn- und Esszimmer sowie Büros, darunter.
Im Fokus der Zulassung steht dabei die Abgabe an flüchtigen organischen Bestandteilen aus den Produkten, kurz VOC (Volatile Organic Compounds). Darüber hinaus werden die Rezepturen aller eingesetzten Stoffe offengelegt und vom DIBT unter gesundheitlichen Aspekten bewertet.