Unser Mandant begab sich in die urologische Abteilung des Klinikums Nürnberg Nord. Bei einer Ureterorenskopie wurde behandlungsfehlerhaft der Harnleiter des Patienten perforiert. Dies blieb von den verantwortlichen Ärzten unbemerkt.
Durch diese Harnleiterverletzung entstand ein retroperitonealer Abszess welcher eine operative Versorgung notwendig machte. Seit der operationsbedingten Perforation des Harnleiters ist der patient körperlich sehr stark eingeschränkt. Der weitere Heilungsverlauf ist ungewiss. Es droht ein Dauerschaden.
Unserem Mandaten, welcher der deutschen Sprache nicht mächtig ist und auch nicht in seiner Muttersprache mittels Dolmetscher aufgeklärt wurde, stehen Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Behandlung und fehlerhafter Aufklärung zu.
Last updated by Maximilian Adelung at 16. Juli 2013.