„Happy Birthday“-Text ist jetzt gemeinfrei

HappyBirthdayKANoch in dieser Woche wird auch der Text des Songs „Happy Birthday“ gemeinfrei. Mit einer Gerichtsverhandlung in Los Angeles wurde vorgestern der berühmte Streit um die Rechte am Liedtext von „Happy Birthday“ beendet.

Der Richter hat den schon  im Februar von den Streitparteien vorgeschlagenen Vergleich genehmigt. Darin wird bestimmt, dass der englischsprachige Text weltweit gemeinfrei wird, soweit das rechtlich möglich ist.

Warner/Chappell-LogoDer Musikverlag Warner/Chappell und die beiden auf die Autorinnen zurückgehenden Stiftungen verzichten auf etwaige Ansprüche. Warner/Chappell gibt bis zu 9,38 Millionen überzahlte US-Dollar zurück. Das Geld kommt dann in einen Fonds, aus dem diejenigen entschädigt werden sollen, die nach dem 3. September 1949 (da war ich gerade erst 9 Monate alt) direkt oder indirekt Tantiemen für den Text zu Happy Birthday zahlen mußten. Dazu gehören ausdrücklich auch solche Geschädigte, die an ausländische Verwerter Tantiemen bezahlt haben.

Ohne Anfrage kein Geld

Jeder der Geschädigten muss für die Rückzahlung einen entsprechenden Antrag stellen. Nicht abgerufenes Geld geht zurück an den Musikverlag. Nach der offiziellen Schätzung hat der Verlag über die Jahrzehnte hinweg ca. 50 Millionen US-Dollar an Texttantiemen kassiert, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.


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