Hans von Dohnanyi • Gerechter unter den Völkern

Von Renajacob @renajacob

Hans von Dohnanyi ist einer von mehreren Vertretern einer äußerst prominenten Familie, sein Vater war ein sehr bekannter Dirigent, seine Mutter Pianistin und noch heute hat der Namen einen guten Klang, durch seinen Sohn Klaus, der lange Jahre als Erster Bürgermeister von Hamburg und Bundesminister die Geschicke der Stadt und des Staats lenkte. Hans von Dohnanyi wurde am 1. Januar 1902 in Wien geboren, wuchs aber in Berlin auf und lernte dort, bereits in der Schulzeit die Geschwister Bonhoeffer kennen, wie auch Justus Delbrück ein Mitschüler von ihm war. Die Freunde verband eine tiefe Freundschaft, die auch nach der Schulzeit und dem Studium weiter bestand und die für die Freunde tragisch endete, denn alle wurden in der NS-Zeit hingerichtet. Christine Bonhoeffer war seine spätere Ehefrau und überlebte mit den Kindern als eine der wenigen aus diesem Kreis. Nach dem Jurastudium und der Promotion arbeitete er in verschiedenen Positionen beim Reichjustizministerium, nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten im Januar 1933 begann er Material zusammeln, dass juristisch belegte, welche Unrechtstaten und entsprechende Urteile in dieser Zeit begangen wurden, um nach einen Umsturz dieses Unrechtregimes, peinlich genau die Fehlentwicklungen darzulegen. Durch diese Arbeit kam er mit Gleichgesinnten in Kontakt und gehörte so schon sehr früh einem noch intellektuellen Widerstand an. Laut formulierte er auch seine Kritik an der Rassenpolitik der Nationalsozialisten, so war die Verfolgung und Demütigung der Juden für ihn auch ein Schlüsselerlebnis, um auch aktiv gegen das Regime zu arbeiten. Tief erschütterte ihn der Selbstmord seines Universitätslehrers, Professor Kurt Perels im September 1933, nach dem dieser seine Professur wegen seiner jüdischen Herkunft aufgeben musste. Hautnah erlebte er die Auswirkung des so genannten ‚Arierparagraphen’ bei seinem Schwager und Jugendfreund Gerhard Leibholz, der von seiner Lektorenstelle an der Universität Göttingen 1935 beurlaubt wurde, ‚nur’ weil dieser Jude war. Hans von Dohnanyi nutzte seine prominente Stelle im Justizministerium nicht nur zum Erstellen einer ‚Skandalchronik’ gegen das NS-Regime, nein, er suchte auch nach Möglichkeiten jüdischen Mitbürgern zu helfen. Doch Hans von Dohnanyi hatte nicht nur Freunde in den Ministerien, einer seiner ‚Gegner’, vielleicht eher ein Neider, schrieb am 30. April 1937 an Martin Bormann, Hitlers Vertrauten, dass er zu dem Schluss gekommen sei, dass von Dohnanyi ein ‚halber Ungar’, ein ‚Viertel Deutscher’ und ein ‚Viertel Jude’ sei. Der Ministerialangestellte Friedrich schrieb weiter: „Entsprechend seiner rassischen Zusammensetzung, die man ihm äußerlich freilich nicht anmerkt, hat er kein Verständnis für die Rassengesetzgebung des Dritten Reiches, der er ablehnend gegenübersteht. So hat er die Auffassung vertreten, die rassische Haltung des Nationalsozialismus sei unmöglich, weil sie mit der christlichen Auffassung der evangelischen Kirche in Widerspruch stehe.“ Kurz vor Beginn des Zweiten Weltkriegs forderte ihn Oberst Hans Oster für das von Admiral Wilhelm Canaris geleitete Amt ‚Ausland &Abwehr’ des Oberkommandos der Wehrmacht als juristischen Berater an, dies ‚rettete’ von Dohnanyi vor Untersuchungen im Justizministerium. Sein neuer Arbeitsplatz wurde alsbald zu einem Zentrum des Widerstands gegen Adolf Hitler. Bei einem geheimen Besuch in der Schweiz hatte von Dohnanyi die Aufnahme von jüdischen Flüchtlingen vorbereitet, ein schwieriges Unterfangen, denn zu diesem Zeitpunkt durften Juden aus Deutschland nicht mehr emigrieren, doch Hans von Dohnanyi ermöglichte 1942 den als Juden verfolgten Berliner Rechtsanwälten Fritz Arnold und Julius Fliess mit ihren Familienangehörigen als getarnten Agenten des Amt ‚Ausland & Abwehr’ die Flucht in die Schweiz. Insgesamt 13 Personen konnten durch die von Dohnanyi veranlasste Verfälschung der so genannten ‚Operation U-7’ ungehindert ausreisen, dass es diese Operation der militärischen Abwehr gar nicht gab, wussten nur äußerst wenige; wer gerettet werden sollte, war nur von Dohnanyi und seiner Frau bekannt. Im März 1943 beteiligte sich von Dohnanyi im Hintergrund am Attentats- und Putschversuch Henning von Tresckows gegen Hitler. Die in Smolensk in Hitlers Flugzeug geschmuggelte Bombe versagte aber. Doch nicht diese Beteiligung führte zu seiner Verhaftung, sondern ‚Geldgeschäfte’, die er über die Abwehr abgewickelt hat. Da damals die Schweiz Flüchtlinge nur aufnahm, wenn entsprechende Devisen flossen, die jüdischen Bürger aber keine Überweisungen ins Ausland mehr tätigen durften, vollzog Hans von Dohnanyi den Geldfluss für die Flucht der Juden von der ‚Operation U-7’ über die Abwehr in die Schweiz. Doch war diese Transaktion nicht ausgefeilt genug, denn am 5. April 1943 wurde Hans von Dohnanyi unter dem Vorwurf angeblichen Devisenvergehens verhaftet. Da man ihm auch Korruption und andere Straftaten nachweisen wollte, verschleppte sich das Verfahren, denn ihm war nichts nachzuweisen. Auch seine Aufzeichnungen wurden nicht gefunden. 1944 wurde Hans von Dohnanyi nach der Gestapo-Haft ins Konzentrationslager Sachshausen eingeliefert, ein Prozess hatte bis dahin nicht statt gefunden. Nachdem das Attentat vom 20. Juli 1944 auf Hitler und der damit verbundene Umsturzversuch gescheitert waren, wurde auch die Beteiligung von Dohnanyis an diesen Plänen um Goerdeler und Bonhoeffer der Gestapo bekannt. Am 9. April 1945 wurde Dohnanyi in einem Standgerichtsverfahren ohne rechtsstaatliche Mindeststandards zum Tode verurteilt und gehängt.

Der Vorsitzende des Standgerichts Otto Thorbeck und der Ankläger Walter Huppenkothen wurden nach dem Ende des NS-Regimes in der Bundesrepublik Deutschland wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Nachdem der Bundesgerichtshof zunächst zwei Freisprüche des Schwurgerichts aufgehoben hatte, wechselte er 1956 im dritten Revisionsverfahren seine Ansicht, hob die Verurteilung Thorbecks und Huppenkothens auf und sprach sie vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord durch die Beteiligung am Standgerichtsverfahren frei, weil das Standgericht ordnungsgemäß errichtet gewesen sei und nach dem damals geltenden Recht geurteilt habe, ohne dass man den Angeklagten vorwerfen könne, dieses Recht gebeugt zu haben. Besonderes Unverständnis löste aus, dass die Verurteilung wegen der Beteiligung an der Vollstreckung im Schuldausspruch bestätigt wurde, weil die Angeklagten versäumt hätten, vor der Tötung von Dietrich Bonhoeffer, Wilhelm Canaris und Karl Sack die Bestätigung des Urteils durch den obersten Gerichtsherrn Adolf Hitler einzuholen. Wegen der Tötung von Dohnanyis, genauer: der Beteiligung an der Vollstreckung des Standgerichtsurteils, wurde Huppenkothen freigesprochen, weil im Zweifel für den Angeklagten nicht festgestellt werden könne, dass Hitler dieses ‚Urteil’ nicht doch bestätigt habe. Die Folgen dieses Urteils waren verheerend. Kein einziger Richter, kein Staatsanwalt wurde in der Bundesrepublik wegen der tausendfachen Justizverbrechen im Dritten Reich verurteilt. Nachdem 1968 schließlich auch die Verurteilung des Richters Rehse, der zusammen mit Roland Freisler im Volksgerichtshof an dutzenden von Todesurteilen gegen Widerstandskämpfer mitgewirkt hatte, aufgehoben wurde, stellten die Staatsanwaltschaften alle Ermittlungen gegen ehemalige Richter ein.

Der Präsident des Bundesgerichtshofs Günter Hirsch sagte 2002 anlässlich eines Festaktes zum 100. Geburtstag von Hans von Dohnanyi: „Die Täter wurden letztendlich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs 1956 von diesem Justizmord freigesprochen mit einer Begründung, die zur Folge hatte, dass kein einziger der Richter, die während der Nazi-Herrschaft 50.000 Todesurteile gefällt hatten, zur Rechenschaft gezogen wurde. Von diesem Dohnanyi-Urteil hat sich der Bundesgerichtshof 1995 ausdrücklich distanziert in einem Verfahren, in dem es um Justizunrecht in der ehemaligen DDR ging.“ Am 31. Juli 1997 hebt das Landgericht Berlin das Todesurteil vom 8. April 1945 auf und rehabilitiert Hans von Dohnanyi.

Am 17. Juni 2003 erkannte Yad Vashem Hans von Dohnanyi als ‚Gerechten unter den Völkern’ an.