#Handygate war illegal

Von Nicsbloghaus @_nbh

Nun ist es Gewissheit: Das Landgericht Dresden hat das mas­sen­hafte Sammeln von Handydaten für rechts­wid­rig erklärt.

Die Polizei hat nach dem Urteil des Gerichts rechts­wid­rig die Handydaten von tau­sen­den Teilnehmern der Anti-Nazi-Demo am 25. Februar 2011 in Dresden (auch bekannt als Handygate) gesam­melt.

In der TAZ heißt es dazu: “Der Beschluss des Landgerichts Dresden bezieht sich nur auf eine bestimmte Funkzellenabfrage, bei der am 13. Februar in der Dresdner Südvorstadt über 800.000 Handyverkehrsdaten gesam­melt wur­den.”

Weiter wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das Urteil nicht die sog. Funkzellenabfrage gene­rell für ille­gal erklärt. Allerdings “wur­den die Handydaten von damals aber in kei­nem Verfahren genutzt.”