Die Polizei hat nach dem Urteil des Gerichts rechtswidrig die Handydaten von tausenden Teilnehmern der Anti-Nazi-Demo am 25. Februar 2011 in Dresden (auch bekannt als Handygate) gesammelt.
In der TAZ heißt es dazu: “Der Beschluss des Landgerichts Dresden bezieht sich nur auf eine bestimmte Funkzellenabfrage, bei der am 13. Februar in der Dresdner Südvorstadt über 800.000 Handyverkehrsdaten gesammelt wurden.”
Weiter wird darauf hingewiesen, dass das Urteil nicht die sog. Funkzellenabfrage generell für illegal erklärt. Allerdings “wurden die Handydaten von damals aber in keinem Verfahren genutzt.”