Handelsverband verlangt Änderung des Internetrechts

Von Klaus Ahrens

Ein offenes WLAN kann die Kunden länger in den Geschäften halten, und das gefällt den Ladenbetreibern. Allerdings verhagelt ihnen die Störerhaftung dies Konzept.

Aus diesem Grunde verlangt der Handelsverband Baden-Württemberg eine entsprechende Änderung des Telemediengesetzes.

Der Handelsverband Baden-Württemberg fordert jetzt eine Gesetzesänderung zur Internetnutzung. Die Störerhaftung sei nicht kundenfreundlich und damit schlecht für den Einzelhandel, sagte Geschäftsführerin des Verbandes Sabine Hagmann.

Durch das zweifelhafte und ungerechte Konstrukt der Störerhaftung wird der Anbieter einer WLAN-Verbindung zur Rechenschaft gezogen, wenn ein jemand darüber beispielsweise illegal Musik oder Filme herunterlädt. „Also müssen sich die Kunden im WLAN mit einem Code einwählen und sich registrieren – aber das macht kaum jemand, weil das aufwendig ist.“ Die Einzelhändler wollen das kostenlose WLAN anbieten, damit der Kunde gern ins Geschäft kommt und dort länger als üblich verweilt.

Wir wollen WLAN nutzerfreundlich offerieren, aber die Rechtslage erlaubt das nicht wegen der Störerhaftung.“ Für Menschen werde der Zugriff auf digitale Datenströme beim Einkaufen immer wichtiger. „Jeder Kunde hat ein, zwei Smartphones, mit denen will er auch im täglichen Einkauf problemlos umgehen können, um Angebote vergleichen oder auch nur mit der Freundin kommunizieren zu können.

Hagmann appellierte an ihre Landesregierung, über den Bundesrat in dieser Angelegenheit Druck auszuüben. Es für sie nicht nachvollziehbar, warum diese Debatte nicht an Schwung gewinne und warum das Bundesgesetz nicht schon lange geändert sei.

Meine Vermutung dazu: Parteispenden von Rechteverwertern und Rechtsanwälten der Urheberrechts-Mafia verhinderten bisher eine Gesetzesänderung…