„Wer, wie, was. Wieso, weshalb, warum – wer nicht fragt, bleibt dumm“, titelt der Deutsche Bundestag zum Thema „Die Anfrage“. So gilt die Anfrage zur Kontrolle der Regierung und neben der Gesetzgebung als die wichtigste Aufgabe eines Parlaments. Schlichtweg ist es ein Fragerecht von Parlamentariern.
Dieses Fragerecht bezieht sich nicht nur auf Anfragen an den Bundestag, sondern ebenso auf „Kleine Schriftliche Anfrage“ oder „GroßeAnfrage“ in den Landesparlamenten. Es ist ein Recht, welches sich aus dem Demokratieprinzip Art. 20 und aus dem Art. 38 des Grundgesetzes herleitet. Gerade für Oppositionen ist es oftmals das einzige parlamentarische Mittel, um an Informationen zu gelangen. Stellen sie zum einen eine Informationsquelle dar, sind sie doch auch ein Mittel, um den Wählern zu zeigen, dass auch sie einer Sache nachgehen. Gerade für diese Zielgruppen, aber auch für Medien, ist damit ein Blick ins Innere einer Fraktion möglich, um deren Arbeit…
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