Hamburg: Hafengeburtstag basiert auf eine Fälschung

Von Lux
An diesem Wochenende feiern die Hamburger den 822. Geburtstag ihres Hafens. Nur wenige wissen allerdings, daß dieses Ereignis auf einer Fälschung basiert.
Hafengeburtstag 2008, Foto: Hamburg- Web
Keine Angst, über Guttenberg wird hier nicht die Rede sein, der durfte damals noch nicht ran. Die Hamburger Urkundenfälschung geht vermutlich auf Jordan von Boitzenburg zurück, wobei die Urkundenfälschung getätigt wurde, um sich und anderen Privilegien zu verschaffen.
So schreibt Werner Fuld darüber zusammenfassend in seinem "Lexikon der Fälschungen":
Hamburg ist keine >>Freie und Hansestadt<<. Der stolze Titel samt allen damit verbundenen Privilegien, die Hamburg reich machten, beruht auf einer Fälschung cleverer [und betrügerischer] Kaufleute. Angeblich war Graf Adolf III. von Schauenburg im Jahre 1189 nach Regensburg gereist, wo Kaiser Barbarossa sein Heer für den dritten Kreuzzug versammelte. Er bat den Kaiser, einen neuen Hafen an Alster und Elbe gründen zu dürfen und erhielt, so die hanseatische Legende, dazu von ihm für die Stadt Hamburg einen Freibrief mit den Privilegien der Handels- und Zollfreiheit und der Fischereirechte. Dieses Dokument mit Datum vom 7.Mai 1189 liegt heute im Hamburger Staatsarchiv und gilt als Geburtsurkunde des Hamburger Hafens. Die Wahrheit ist, daß Hamburger Kaufleute diesen Freibrief siebzig Jahre nach Barbarossas Tod, also erst 1265, zusammen mit allen diesen wichtigen Akt betreffenden Urkunden und Briefen selbst herstellten und sich damit das Privileg des Reichtums verschafften. Daß sie für den Freibrief ein falsches Siegel, nämlich von Kaiser Friedrich den II., benutzten, blieb sechshundert Jahre unbemerkt. Erst die Staatsarchivare Lappenberg und Reincke deckten die Fälschung auf; der damalige Senat hielt es allerdings für unangebracht, den Fall an die Öffentlichkeit dringen zu lassen. Noch heute möchte man davon in Hamburg nichts wissen.
Literatur: Eckart Klessmann: >>Geschichte der Stadt Hamburg<<, Hamburg 1994, S.25-26
Allerdings dürfte Fuld mit seiner Feststellung, "Hamburg [sei] keine Freie- und Hansestadt" zwar prinzipiell recht haben, doch gibt es so etwas wie ein "Gewohnheitsrecht" und das dürfte so oder so nach so vielen Jahrhunderten gelten.