Hajo Funke: Stellungnahme zum NSU-Abschlussbericht

Von Nicsbloghaus @_nbh

Prof. Dr. Hajo Funke

Auf hal­ber Strecke

Kurze Stellungnahme zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Bundestags zum Rechtsterrorismus

Von Hajo Funke und Lutz Bucklitsch

1) Der umfang­rei­che Abschlussbericht ist eine beein­dru­ckende Leistung nach einer ebenso beein­dru­cken­den wie detail­rei­chen Rekonstruktion der mit dem NSU Mordserie ver­bun­de­nen sicher­heits­po­li­ti­schen Katastrophe. Er kri­ti­siert zum Beispiel - wie in den ein­zel­nen öffent­li­chen Verlautbarungen der Untersuchungsausschussmitglieder – auch schon zuvor die Gründe des Scheiterns der Suche nach dem NSU, die man­gelnde Analysefähigkeit des Verfassungsschutzes und Probleme und Auswüchse der V Personen und ebenso den pre­kä­ren Umgang mit Akten nach dem 4. November 2011, die Akte des Schredderns.

Dieser Bericht eröff­net eine grund­le­gende Debatte über Art und Ausmaß und die Ursachen des Sicherheitsversagens und der fäl­li­gen Konsequenzen für eine Sicherheitsarchitektur. Er ist „dank“ der nöti­gen Beendigung der Arbeit durch das Ende der Legislaturperiode auf der hal­ben Strecke ste­cken geblie­ben.

(2) Er ent­hält keine sys­te­ma­ti­sche Analyse der inne­ren Struktur und der Politik der zen­tral für die Aufklärung und Sicherheit ver­ant­wort­li­chen Bundesinstitutionen: weder zum Bundeskriminalamt noch zum Bundesamt für Verfassungsschutz. Der Untersuchungsausschuss kann dazu auch kaum weit­rei­chende Aussagen machen, da er zwar die Schredderaktionen des Bundesamts und ande­rer Sicherheitsbehörden zum Thema gemacht hat, jedoch nicht die Institution selbst und ihr jewei­li­ges spe­zi­fi­sches Versagen, ins­be­son­dere das des Bundesamts.

V-Leute und Verfassungsschutz

Der Abschlussbericht ent­hält keine sys­te­ma­ti­schen Aussagen über das in den letz­ten Monaten erst sicht­bar gewor­den und ver­stö­rende Phänomen, dass gerade in den radi­kals­ten, teils ter­ro­ris­ti­schen Kleingruppen Verbindungs-Personen (V-Leute) des Verfassungsschutzes, auch und gerade des Bundesamts für Verfassungsschutz, zum Teil radi­ka­li­sie­rend tätig waren. Da dies bis heute vom Bundesamt geheim gehal­ten wer­den soll, nen­nen wir einige die­ser zen­tra­len V Personen, die ent­tarnt und bekannt sind: Kai D, Thomas S, Tino B, Marcel D, Carsten S, Thomas R, Achim Sch, Sebastian S.

Deren Einsatz war nicht zufäl­lig. Er hat der Sicherheit schwer gescha­det. Noch ver­stö­ren­der ist, dass das Bundesamt diese Tatsache bis heute so gut es noch geht zu bestrei­ten ver­sucht und Informationen hier­über blo­ckiert. Wie zur Bestätigung haben Vertreter der Exekutive bis in die letz­ten Nächte ver­geb­lich ver­hin­dert, dass ent­spre­chende Aussagen des Bundeskriminalamts schon aus dem Jahr 1997 über eine zu starke Rolle des V-Leutesystems an die Öffent­lich­keit des Abschlussberichts gelan­gen.

Es kommt hinzu: die poli­tisch Verantwortlichen der Geheimdienste haben die­ses Doppelphänomeme des Einsatzes der V Leute auch im Umkreis des NSU und sei­ner Leugnung – samt der Verweigerung der Aufklärung hier­über im Falle der Mordserie des NSU – im Untersuchungsausschuss mit dem Hinweis auf ein angeb­li­ches (vor­de­mo­kra­ti­sches) „Staatswohl“ (so der ein­fluss­rei­che Staatssekretär des Bundesministerium des Inneren, Hans-Dieter Fritsche ebenso wie der Ministerpräsident von Hessen, Bouffier) zu recht­fer­ti­gen gesucht. Staatswohl ist ein Begriff, der aus den dunk­len Zeiten auto­ri­tä­ren Absolutismus stammt und mit einer frei­heit­lich rechts­staat­li­chen Demokratie unver­ein­bar ist und unkon­trol­lier­bare Parallelstrukturen ver­tei­digt.

Dies sind Verhaltensmuster, die es erfor­der­lich machen, das hier­für das zen­tral ver­ant­wort­li­che Bundesamt in sei­ner bis­he­ri­gen Form in Struktur, Personal und Mentalität auf­zu­lö­sen und den Einsatz mensch­li­cher Quellen – wenn über­haupt nötig – ande­ren Institutionen in restrik­tivs­ter und kon­trol­lier­ter Form zu über­tra­gen. Angesichts eines Schattenreichs, dass kei­ner effi­zi­en­ter Kontrolle unter­lag und im Fall des Bundesamts bis heute kei­ner effi­zi­en­ten Kontrolle durch Exekutive, Parlament und Öffent­lich­keit zugäng­lich gemacht wird, gehört zu den Konsequenzen die Auflösung des bis­he­ri­gen Bundesamts in Struktur, Personal und Mentalität zu den unab­weis­ba­ren Konsequenzen ebenso wie der Verzicht zum Einsatz von V Leuten aus der oft schwer­kri­mi­nel­len rechts­ex­tre­men Szene. Diese Strukturen haben der Sicherheit der den Behörden anver­trau­ten Menschen schwer gescha­det und das über 13 Jahren. Die nach­ge­wie­sene Blockade, in der Mordserie offen auch gegen rechts­ex­treme Gewalttäter ermit­teln zu wol­len, hat je län­ger, desto stär­ker im letz­ten Jahrzehnt Formen von Vorurteilen und offe­nen Rassismus in Teilen der Behörden zuge­las­sen, die die Opferfamilien ein zwei­tes Mal trau­ma­ti­siert haben. Semiya Simsek hat dies in „Schmerzliche Heimat“ berüh­rend belegt. – Große Teile der Sicherheitsbehörden haben dabei nicht mit­ge­macht, son­dern sich an Gesetz, Recht und Fairness gehal­ten.

Soll die von der Bundeskanzlerin ver­spro­chene lücken­lose Aufklärung nicht an einer nach­ge­ord­ne­ten Behörde des Bundesinnenministeriums schei­tern, wer­den diese Dimensionen aber gänz­lich auf­ge­klärt wer­den müs­sen. Der Abschlussbericht ist ein schwer erkämpf­ter Beginn dazu, nicht mehr.

(3.)Es fehlt in den Bewertungen wie vor allem in den Schlussfolgerungen an ver­gleich­ba­rer Systematik und Tiefe. Hinsichtlich der Schlussfolgerungen for­mu­liert der Untersuchungsausschuss gera­dezu eine Leerstelle. Auf Seite 873 des vor­läu­fi­gen Abschlussberichts vom 22. August 2013 heißt es: Die Mitglieder des Ausschusses sind über viele Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag stel­len, unter­schied­li­cher Auffassung, so etwa beim Verfassungsschutz oder dem Einsatz von V-Personen. Was anschlie­ßend als Empfehlungen für den Bereich der Polizei, der Justiz, der Verfassungsschutzbehörden und der Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden for­mu­liert wird, sind oft Kleinstkorrekturen, die für sich zum Teil von Bedeutung sind, aber keine Konsequenzen aus der Analyse des Versagens des Bundesamts in Personal, Struktur und Mentalität sein kön­nen. Es wäre des­we­gen ver­ant­wor­tungs­los, wenn man so täte, als ergä­ben sich die fäl­li­gen Konsequenzen und als sei das, was das Bundesamt angeb­lich an Reformschritten getan habe, auch nur annäh­rend zurei­chend.

Es ist viel­mehr die Problematik eines Geheimdienstes, das sich zu einem Paralleluniversum ent­wi­ckelt hat und von sich annimmt, dies geschehe im Namen des Staatswohls. An zen­tra­len Orten der am meis­ten radi­ka­len, am meis­ten gewalt­tä­ti­gen Gruppen und Organisationen waren V Leute plat­ziert, die nicht nur die Mordserie nicht ver­hin­dert haben, son­dern wie im Falle eines Thüringer V Manns, den Thüringer Heimatschutz und nach­fol­gend auch das Trio mas­siv unter­stützt haben. Dies gilt auch für ähn­li­che Terrorakte im Umkreis von Sebastian S. in Nordrhein-Westfalen.

(4.)Es ist zu hof­fen, dass dies öffent­lich ernst­haft debat­tiert wird, die dazu nöti­gen Untersuchungen auch durch Untersuchungssauschüsse statt­fin­den und es eine poli­ti­sche Reformkonstellation gibt, die die Ursachen der schwe­ren Beschädigung der Sicherheitspolitik in Deutschland im Sinne einer Reform, die die­sen Namen ver­dient, angeht. Trotz der nun unver­meid­li­chen wahl­kampf­be­ding­ten Polarisierung lohnt es sich, für eine par­tei­über­grei­fende Koalition ein­zu­tre­ten, die eine grund­le­gende Reform der Sicherheitsarchitektur will und dies auch durch ent­spre­chende reform­fä­hige Architekten beweist.

Hajo Funke und Lutz Bucklitsch