Haftung für Umsatzsteuer hat den Bundesrat passiert

Von Klaus Ahrens

Online-Marktplätze haften in Zukunft für die Umsatzsteuer der Händler

Die Ländervertretung (Bundesrat) hat jetzt den Gesetzentwurf passieren lassen, mit dem der Gesetzgeber (Bundestag) Steuerbetrug im Onlinehandel in Zukunft besser bekämpfen will.

Die Betreiber elektronischer Marktplätze wie Amazon oder eBay haften damit künftig, wenn dortige Händler für die darüber bestellten Waren keine Umsatzsteuer entrichtet haben.

Die großen Handelsplattformen im Internet können sich von dieser Haftung für die Umsatzsteuerzahlungen der Händler, die sie benutzen, nur dann befreien lassen, wenn sie recht umfangreichen Aufzeichnungspflichten nachkommen oder wenn sie die „steuerunehrlichen Händler“von ihrer Plattform verbannen.

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