Habe ich einen Anspruch darauf, dass meine Forenbeiträge gelöscht werden?

Habe ich einen Anspruch darauf, dass meine Forenbeiträge gelöscht werden?

© Kurt Michel / pixelio.de

Es soll ja Personen geben, die von morgens bis abends, teilweise sogar rund um die Uhr in diversen Foren im Internet unterwegs sind. Ich erinnere mich da an eine Dame, die in sechs Jahren in einem Forum, dass sie heute für verdammenswürdig hält, immerhin knapp 34.000 Beiträge geschrieben hat – das macht etwa 5.600 pro Jahr oder gut 15 pro Tag, Sonn- und Feiertage eingerechnet und nicht berücksichtigt, dass sie dort aufgrund verbaler Totalausfälle teilweise monatelang gesperrt war – und dies nur in einem Forum, stolz verkündete sie immer wieder, auch noch in diversen anderen Foren vertreten zu sein. Nebenbei soll sie sich um Dachschäden gekümmert werden, aber ich halte das eher für ein Gerücht.

Inzwischen ist sie anderweitig im Netz unterwegs, und dort bringt sie es an einer Stelle immerhin auch schon wieder auf durchschnittlich 11 Beiträge pro Tag.

Ihre kongeniale Kollegin ist auch fleissig unterwegs, in dem inzwischen verhassten Forum waren es durchschnittlich 12 Beiträge pro Tag trotz ebenfalls diverser Sperren wegen sprachlicher Entgleisungen, im neuen Tummelplatz der Masken der Niedertracht ist die durchschnittliche Frequenz mit 12 Einträgen Tag für Tag gleichbleibend hoch.

Nun sind viele der Einträge tatsächlich von höchstem sprachlichen Niveau; zwei der harmlosesten Beispiele (zufällig ausgewählt) der beiden Profiposterinnen:

“Sauschlechte Verliererin, besser???
Die “paranoiden” Zeilen von … sind getürkt.
Da guckst du, da duckst DU, besser spuckst du vorher schon!”

oder

“Zeigt sich doch ganz deutlich daran, wie die Knalltüte ihre Fahne immer wieder nach dem Wind hängt – “

Unwillkürlich fragt man sich: was ist eigentlich, wenn so jemand mal aus seinem virtuellen Albtraum aufwacht und wieder ins reale Leben zurückkehrt bzw. zurückkehren muss – und in diesem Fall ihr schlagartig klar wird, was sie da so veranstaltet hat. Will sie dann ihre virtuellen Entgleisungen wieder löschen? Und wenn Ja, kann sie das?

Ich bin da auf einen interessanten Blog zum Internetrecht gestossen, den Sebastian Ehrhardt unter dem Namen “netzrecht” unterhält. Dort wiederum habe ich einen aktuellen Eintrag zum Thema “Anspruch auf Löschung von alten Forumsbeiträgen” gefunden.

Sein Fazit:

“Entscheidend bei der Registrierung in einem Forum sollte also zunächst die Lektüre der Board-AGB sein, um herauszufinden, ob Forenbeiträge auch nach Löschung des Accounts noch abrufbar bzw. löschbar seien.

Auch wenn sich daraus kein Löschungsanspruch ergibt, so ergibt sich ein urheberrechtlicher Löschungsanspruch jedenfalls dann, wenn die einzelnen Beiträge die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen und dies substantiiert vorgetragen wird.”

Da allerdings gefühlte 99% der Beiträge der obengenannten Powerschreiberinnen eher noch weniger inhaltliche Substanz und noch mehr beleidigende Tendenz haben als die zitierten, dürfte es mit der erforderlichen Schöpfungshöhe für einen Anspruch aus §2 Abs.2 UrhG eher mau aussehen. Da müssen sie also auf den Forenbetreiber vertrauen….


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