Bild: commonman.de
Zu Guttenberg konnte nur mit einer Ausnahmegenehmigung promovieren, weil er in seinem Examen nur die Note „befriedigend“ erreichte. Guttenbergs Doktorvater bezeichnete die Aberkennung des Doktortitels als notwendige Folge einer Promotionsschrift mit „unvorstellbaren Mängeln“.
… Da er in seinem Examen die Note „befriedigend“ und nicht „vollbefriedigend“ erreichte, brauchte er eine Genehmigung des damaligen Dekans Karl-Georg Loritz, der Vorsitzender der JU der CSU…
… Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU): „Als jemand, der selbst vor 31 Jahren promoviert hat und in seinem Berufsleben viele Doktoranden begleiten durfte, schäme ich mich nicht nur heimlich. Und das wird Karl-Theodor zu Guttenberg nicht anders gehen.“ ….
Quelle: F.A.Z.
FAZIT: Hau endlich ab Guttenzwerg und halte uns alle nicht für Narren!