Unsere Mandantschaft litt nach einer Karpaltunneloperation vermehrt unter Taubheitsgefühlen des rechten Zeige- und Mittelfingers. Aufgrund dessen haben wir die Begutachtung veranlasst.
Der Gutachter stellte nun fest, dass sowohl ein Aufklärungsfehler, als auch zahlreiche Behandlungsfehler gegeben sind. Unter anderem hätte die Operation in Blutleere stattfinden müssen.
Wir werden nun mit der Gegenseite in Regulierungsverhandlungen eintreten.