Gutachter bestätigt Behandlungsfehler

Im Fall einer Mandantin hat der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nunmehr einen Behandlungsfehler bestätigt.

Unsere Mandantin musste sich einer Operation unterziehen. Obwohl keine medizinische Notwendigkeit bestand, wurde der Eingriff per Laparotomie (Bauschnitt) durchgeführt. Der Sachverständige geht davon aus, dass vorliegend jedoch eine Laparoskopie (Bauchspiegelung) ausreichend gewesen wäre, sodass sich die nunmehr vorhandene entstellende Bauchnarbe hätte vermeiden lassen.

Im nächsten Schritt wird das Regulierungsgespräch mit der Gegenseite gesucht.

Last updated by Julia Unsin at 24. Oktober 2013.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Packliste Skidurchquerung: Ausrüstung für mehrtägige Skitouren
wallpaper-1019588
Nahwärme im Realitätscheck: Was das 16,5-Mio-Projekt in Bracht wirklich taugt
wallpaper-1019588
Gesunde Basisernährung im Ausdauersport: Tipps für einen stressfreien Alltag
wallpaper-1019588
Nie wieder leere Akkus: Die neuesten Tricks und Fakten, um den Akkuverbrauch zu reduzieren