Gutachter bestätigt Behandlungsfehler

Im Fall einer Mandantin hat der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nunmehr einen Behandlungsfehler bestätigt.

Unsere Mandantin musste sich einer Operation unterziehen. Obwohl keine medizinische Notwendigkeit bestand, wurde der Eingriff per Laparotomie (Bauschnitt) durchgeführt. Der Sachverständige geht davon aus, dass vorliegend jedoch eine Laparoskopie (Bauchspiegelung) ausreichend gewesen wäre, sodass sich die nunmehr vorhandene entstellende Bauchnarbe hätte vermeiden lassen.

Im nächsten Schritt wird das Regulierungsgespräch mit der Gegenseite gesucht.

Last updated by Julia Unsin at 24. Oktober 2013.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Hecke pflanzen: Schritt für Schritt zum dichten Sichtschutz
wallpaper-1019588
Kawai CN-201 W | Digitalpiano mit 88 gewichteten Tasten
wallpaper-1019588
Algarve News vom 14. bis 20. September 2026
wallpaper-1019588
Wärmewellenheizung im Vergleich: 5 Modelle & Kaufberatung