Ich muss mein Auto im Freien parkieren und es im Winter am Morgen oft von Eis oder Schnee befreien. Das ist sehr mühsam und daher kratze ich meist nur Gucklöcher frei. Bin ich bei einem Unfall trotzdem versichert?
Wenn Sie nur Gucklöcher frei kratzen und losfahren, handeln Sie grundsätzlich grobfahrlässig. Durch die stark eingeschränkte Sicht gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer und sich selber. Mit diesem Verhalten riskieren Sie eine happige Busse und den Entzug des Führerausweises. Bei einem Unfall ist der Versicherer aufgrund der grobfahrlässigen Schadensverursachung berechtigt, seine Leistungen aus der Motorfahrzeug-Versicherung zu kürzen oder auf Sie als Unfallverursacher Rückgriff zu nehmen. Gucklochfahren ist also nicht nur gefährlich, sondern kann auch sehr teuer zu stehen kommen.
Auto immer von Schnee und Eis befreien
Damit das Fahrzeug auch im Winter betriebssicher und verkehrstauglich ist, müssen vor der Wegfahrt nicht nur alle Scheiben und Rückspiegel schnee- und eisfrei sein; auch Scheinwerfer, Rücklichter und Blinker sind zu reinigen. Ebenso sollten Fahrzeugdach, Lastwagenplanen, Motorhauben usw. vom Schnee befreit werden. Denn beim Fahren könnten durch den wegfliegenden Schnee nachfolgende Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder beim Bremsen kann Schnee auf die Windschutzscheibe rutschen und dem Fahrer die Sicht nehmen.