GS SO 1000 – § 12 Halten und Parken

Laut § 12 Halten und Parken Absatz 5 der StVO

An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Photovoltaik in Bocholt: Kosten, Förderungen & kostenlose Experten-Angebote für Solaranlagen (2026)
wallpaper-1019588
Startone Star Drum Set Studio -BK – Einsteiger Schlagzeug kaufen
wallpaper-1019588
Die Unsterblichen Melodien: Was gibt es Neues zu den Disney-Filmen der 90er?
wallpaper-1019588
Wie kannst du eine Zecke entfernen, ohne Fehler zu machen?