GS SO 1000 – § 12 Halten und Parken

Laut § 12 Halten und Parken Absatz 5 der StVO

An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
[Manga] Revolt [1]
wallpaper-1019588
Warum deine Gasheizung jetzt zum unkalkulierbaren Risiko wird (LNG-Krise 2026)
wallpaper-1019588
Thomann Artist Concert Ukulele ACA – für Einsteiger kaufen
wallpaper-1019588
Diese 12 Frühlingsblumen bringen von Frühling bis Sommer Farbe in Garten und Balkon