Gruppenarbeit: Wem gehört ein Blindgänger?

Gruppenarbeit: Wem gehört ein Blindgänger?Langsam, ganz langsam normalisiert sich die Lage an der Saale wieder. Der Schock, dass eine im 2. Weltkrieg über der Stadt abgeworfene Bombe heute noch für eine ausgestorbene Innenstadt sorgen kann, weicht langsam der Frage, wem ein solcher Blindgänger eigentlich gehört. Der Eigentümer des privaten Grundstückes, auf dem der 250-Kilo-Sprengsatz lag, kann es nicht sein - er hätte nicht die Eigentumsmacht, die Behörden zum Belassen des gefährlichen Gegenstandes auf seinem Besitz zu veranlassen. Kann also, soweit zumindest glaubt die PPQ-Redaktion nach mehrstündigen Beratungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, nicht allein durch den Fund Besitzer geworden sein, denn augenscheinlich verfügt er ja nicht über die Bombe.
Besitzer aber ist sicher auch nicht die Firma geworden, die den schrecklichen Schatz ausgegraben hat. Hier gilt kein Bergrecht, sondern eher die Gefahrenabwehrverordnung. Derzufolge sind die Behörden zuständig für die Bombe. Aber auch Zuständigkeit erwirbt kein Eigentum an "gewahrsamslos gewordenen Gegenstände", wie sie Blindgänger nach dem Gesetz sind.
Die Spur könnte in die USA führen, wo die Bombe gebaut und für den Einsatz in Deutschland bereit gemacht wurde. Geplant war, dass sie explodiert, das aber tat sie nicht. Gehört die explodierte Bombe aller wahrscheinlichkeit nach niemandem, wenn auch nur deshalb, weil sie nur noch in Bruchstücken existiert, sieht es bei der blindgegangenen anders aus. Sie ist da, sie ist vorhanden, sie muss einen Eigentümer haben, selbst wenn sie im ersten Moment völlig herrenlos aussieht.
Eventuell, aber auch das ist nur gewagte eine Arbeitsthese, könnte sie rechtlich betrachtet vergleichbar zu einem Gegenstand sein, der zur Entsorgung widerrechtlich auf ein fremdes Grundstück geworfen wird. Der Werfer gibt sein Eigentumsrecht damit auf, allerdings nur, wenn der Grundstücksbesitzer gewillt ist, Eigentum daran zu erwerben. Lehnt er das ab, bleibt der ursprüngliche Eigentümer weiter an sein aufgegebenes Gut gebunden, er haftet, er zahlt.
Anders sähe es aus, wenn die Bombe einst als Geschenk gedacht war. Damit aber ist nicht zu rechen, so dass diese imponierend einfache Lösung des Problems auch nicht zur Anwendung kommen kann. Komplizierter werden die Verhältnisse noch dadurch, dass Werfer und Beworfener nicht Hinz und Kunz sind, sondern zwei Staaten, deren Verhältnis zueinander vom Völkerrecht bestimmt wird. Nur was sagt das über unverlangt überlassene Sprengkörper?
Google, das anerkannt oberste Gericht in allen Gesundheits- und Rechtsfragen, schweigt sich zum Thema aus. Auch das Bundesarchiv verrät nicht, welche Regelungen nach dem Krieg zur Haftung für späte Bombenschäden getroffen wurden. Die geheime Reichsregierung wäre vermutlich freiwillig zuständig, kommt aber außerhalb der Karnevalszeit nicht infrage.
Da wir wissen, welch unheimliche geistige Kraft in der Lesergemeinde steckt, bitten wir deshalb zur Gruppenarbeitsstunde an der Weltkriegsbombe: Wer ist ihr Eigentümer? Warum? Und muss Washington zahlen?


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