Grünes Licht für Gärtner

Von Opa @OpasBlog

Heute werden bei uns die Hecken geschnitten. Keine Angst: Es geht nicht um ein radikales Stutzen oder gar Roden. Das nämlich ist bis 30. September nicht erlaubt, um Brutstätten von Tieren nicht zu gefährden. Nicht unter § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes fallen jedoch die Entfernung des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte. Darum geht es auch bei uns. Und zusätzlich haben Oma und Opa natürlich bereits geprüft, ob sich irgendwelche Nester in unseren Hecken befinden. Insofern haben die Gärtner also grünes Licht und können die Hecken angehen. Was soll ich sagen? Hoffentlich schneiden sie in diesem Jahr etwas gerader als im vergangenen. Da jedenfalls konnte man die Erdkrümmung auch an unser Hecke sehen.

Heute sind bei uns die Hecken dran.