Kurz und knackig könnte man laut Grundgesetz Paragraf 1 auch sagen: Menschenrechte gelten nicht für Jungen. Der Blog von Phimose-Info Deutschland hat Paragraf 1 des Grundgesetzes ergänzt und daraus einen kurzen Beitrag gemacht. Der neue Paragraf 1 beinhaltet demnach nicht nur drei Absätze, sondern vier. Der neu hinzu genommene Absatz hat folgenden Gesetzestext:
(4) Die Definition von Menschen gemäß der vorstehenden Absätze (1) und (2) sowie die Zuerkenntnis von Grundrechten nach Absatz (3) umfasst nicht minderjährige Jungen, deren Eltern oder einzelne Elternteile jüdischen oder muslimischen Glaubens, afrikanischer, nordamerikanischer, australischer, neuseeländischer, britischer, südkoreanischer, philippinischer, polynesischer oder melanesischer Herkunft sind oder aus beliebigen anderen, nicht aus Religion oder Herkunft herzuleitenden, Gründen eine Genitalbeschneidung ohne medizinische Notwendigkeit durchführen lassen möchten.[..] Phimose Info
Tags: Beschneidung, Genitalverstümmelung, Jungen, Jungenbenachteiligung, Machtmissbrauch, Menschenrechte, Menschenrechtsverletzungen