Die gleiche Überschrift gab es hier bereits schon einmal anfangs des Monats. Da allerdings noch mit einem Fragezeichen versehen. Ich fragte: “Darf man dazu Grundeinkommen sagen? Darf man zu einer Lebenssicherung, die in etwa unserer Hartz IV-Gesetzgebung entspricht, Grundeinkommen sagen?”
BIEN-CH schreibt dazu:
Am 19. Dezember 2010 trat im Iran die erste Phase der im Januar vom Parlament per Gesetz beschlossenen Reformen in Kraft. Dabei werden in den nächsten 5 Jahren praktische alle direkten und indirekten Preissubventionen nach und nach aufgehoben[...] und ersetzt durch Direktzahlungen an alle iranischen Bürger/innen [...] als Ausgleich erhalten die Iraner nun 445’000 Rial pro Person und Monat.
Voraussetzung für den Bezug ist die Einschreibung bei der zuständigen Stelle; sie erfolgt durch den Haushaltsvorstand, der auch das Geld für alle im Haushalt lebenden Personen (inklusive die Erwachsenen) auf sein Konto überwiesen erhält. Die Auszahlung erfolgt alle zwei Monate, bedingungslos und ohne Bedarfsprüfung.
Whow! Das klingt tatsächlich nach einer Art bedingungslosem Grundeinkommen. Auch wenn die Summe, die ausgezahlt wird, noch “deutlich unter einem akzeptablen Subsistenzeinkommen” liegt. Eine Anpassung ist gesetzlich vorgesehen.
Warum kommt eine Diktatur dazu, ein BGE einzuführen? Warum keine Demokratie
fragt sich irritiert
Nic