Jeder der gern an einem schönen (Sommer)Tag grillt, kennt die aufsteigenden Gerüche aus einem Gemisch von Holzkohle und Bier. Das ist erst mal sehr schön und zugleich ruft dies bei manchem auch einen gesteigerten Appetit hervor. Doch was ist, wenn sich der Nachbar durch den Geruch – aufsteigender Qualm / Rauch – belästigt fühlt.
Das Thema „Grillen“ ist auch den Gerichten nicht unbekannt, so dass bereits mehrere Entscheidungen ergangen sind. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Richter das Grillen mit Auflagen versehen. Erwähnenswert ist ein Urteil des Amtsgerichtes Bonn( Urteil vom 29.04.1997), dass dem Mieter einer Wohnung einmal im Monat das Grillen auf dem Balkon gestattete. Diese Einschränkung war den Richtern aber nicht genug. Dem Mieter wurde weiterhin auferlegt, die Nachbarn im Haus 48 Stunden vorher über die Absichten zu informieren.
Tipp: Nachbarn zum Grillen einladen!
[Quelle: www.rechtsanwalt-maemecke.de]
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