Griechenland: Euro-Guthaben als Rechtsanspruch

An und für sich sollte die Frage erlaubt sein, ob die EZB dafür sorgen darf, dass die Bürger in Griechenland nicht mehr über den EURO verfügen dürfen bzw. ihr Euro-Guthaben sogar untergehen könnte.

Zunächst ist festzuhalten, dass mit der Einführung des EURO die EU-Länder keineswegs die Hoheit über ihre eigene Währung aufgegeben hatten; die eigene Währung “ruht” allenfalls.

Unabhängig von anderen Rechtsansprüchen, die die EZB gegenüber den staatlichen Nationalbanken hat, ist die Frage zu beantworten, ob direkt oder indirekt die EZB dafür sorgen darf, dass die Guthaben = Eigentum der Bürger in der EU und darüber hinaus untergehen können / dürfen, wenn den Nationalbanken und Privatbanken seitens der EZB das AUS weiterer Kreditierung erklärt wird.

Das darf bezweifelt werden. Denn die EZB hat durch “unerlaubte” Transaktionen, zum Beispiel den Ankauf von SCHULDTITELN, direkt/indirekt die GLÄUBIGER (vor allem Konzerne) der Privatbanken und die EU(RO)-Länder “saniert”, ohne die Frage des gebotenen Schutzes der Guthaben UNBETEILIGTER Bürger zu berücksichtigen.

Entscheidend ist die Feststellung, dass GRIECHENLAND bereits seit Jahren faktisch INSOLVENT ist, allerding eine Insolvenzordnung für Staaten nicht existiert. Es gab also genügend Zeit, um über Fragen der “inneren Insolvenz” nachzudenken, auch bezogen auf das EU- bzw. Troika-Handeln.

Anders als bei privatrechtlichen Insolvenzen gelten für souveräne Staaten folgende Aspekte:

1. Die Souveränität eines Staates – Kein Zahlungs- oder Verfahrenszwang!

2. Fehlende Möglichkeit der Liquidation (ergibt sich aus 1.)

3. Nicht vorhandenes PRIMAT der Gläubigerbefriedigung !!! – Allerdings war bereits der erste Griechenland-Rettungsschirm auf die “Gläubigerbefriedigung” (Privatbanken –> Konzerne) ausgerichtet!

4. Demokratieprinzip !!! – Keine Verankerung im Grundgesetz.

5. Nicht vorhandener institutioneller Rahmen – Derzeit Fakt!

Aus der Sicht der Guthaben-Inhaber in Griechenland könnte entscheidend sein, dass der eigene Staat nicht in den Euro als Guthaben eingreifen darf, wenn er selbst nicht über die Regelungshoheit verfügt bzw. diese an andere Institutionen (z.B. die Troika faktisch durch vertragliche Regelungen) abgegeben hat! Hier könnte sich die in Deutschland häufig zu hörende Floskel – pacta sunt servanda – (Verträge sind einzuhalten) auswirken.

Die Frage ist c.p. berechtigt, ob Griechenland dann überhaupt auf die Euro-Guthaben ihrer Bürger, beispielsweise durch Umwertung bei Wiedereinführung der “ruhenden” Drachme, zugreifen darf. Vielmehr wäre ein Euro-Parallelkonto zu führen, wenn die alte Währung wiedereingeführt werden sollte!

An und für sich bliebe für die “Gläubigerbefriedigung” anderer (EU-) Länder nur die staatlichen Wirtschaftsunternehmen und Kultureinrichtungen (vgl. Schaarschmidt, Die Reichweite des völkerrechtlichen Immunitätsschutzes – Deutschland v. Italien vor dem IGH, 2010, S. 5 ff.).

Eine weitere nicht unwesentliche Frage wäre, ob die EU als “Bündnissystem” in die Haftung zu nehmen wäre, weil beispielsweise die “Maastricht-Kriterien” (z.B. Duldung des Bruches der erlaubten Staatsverschuldung) durch Griechenland ohne massives Eingreifen der EU jahrelang missachtet wurden.

Hinzu kommt, dass die “TROIKA” Rettungspakete erzwungen hatte, die Griechenland nachweislich noch tiefer in die KRISE geführt hatte. Andererseits fielen bei einzelnen EU(RO)-Ländern, beispielsweise Deutschland, sog. “Windfall-Profits” in dreistelligen Milliarden-beträgen an, die nach dem Geist der EU zur Krisenbewältigung verfügbar sein sollten. Es mangelte allerdings an Vereinbarungen und dem Willen innerhalb der EU, solche “Windfall-Profits” nach Möglichkeit zur Krisenbewältigung abzuschöpfen, auch gegenüber den Nutznießern, die aus der Haftung entlassen wurden.

Alleine diese Tatsache sollte ausreichen, um die Euro-Guthaben der an der Krise “unbeteiligten” Bürger in Griechenland zu schützen. Dass die “kriminell” und toxisch spekulierenden Privatbanken seit Jahren von der EU, der TROIKA und mächtigen EU(RO)-Ländern wie Deutschland und Frankreich aus der Haftung genommen wurden, während die an den kriminellen Handlungen unbeteiligten Bürger in die Haftung genommen werden, verstößt gegen jede Verfassung in den EU-Ländern und den EU-Vertragswerken (Lissabon-Vertrag usw.); ein unglaublicher Skandal.

Auch die klare Missachtung des “Bailout-Verbotes” (siehe Artikel 125 AEUV) durch EU bzw. EZB spricht dafür, die Euro-Guthaben der einfachen Bürger in Griechenland zu schützen.

Wie auch immer der kurzfristige “Zugriff” Griechenlands auf die Euro-Guthaben der “unbeteiligten Bürger” geregelt wird, die “unbeteiligten Bürger” sollten einen “vollumfänglichen Besserungsschein” erhalten, der von der EU mit garantiert wird. Das würde zur Beruhigung der Situation beitragen und den “Sanierungsweg” Griechenlands in den nächsten Jahren erleichtern.

Das sollte an und für sich für alle “unbeteiligten Bürger in den EU-Ländern” gelten.

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