Griechenland- bzw. ESM-Urteil: Raum für neue Verfassungsklage

Erstellt am 9. September 2011 von Eckhardschulze

Der Tübinger Wirtschaftsprofessor Joachim Starbatty, der mit den Professoren Hankel, Nölling, Spethmann und Schachtschneider (Prozessbevollmächtigter) gegen die “Rettungsschirme” geklagt hatte, sieht bei der Verletzung der “Schranken”, die das Urteil des BVerfG vom 07.09.2011

BVerfG, 2 BvR 987/10 vom 7.9.201 1, Absatz-Nr . (1 – 142)

gesetzt hatte, Raum für neue Verfassungsklagen.

An und für sich sind seine Hinweise aus dem Interview mit den “Deutsche-Mittelstands-Nachrichten vom 08.09.2011 bemerkenswert:

Die Deutschen Mittelstands Nachrichten sprachen mit einem der Kläger gegen die Eurohilfen, dem Tübinger Wirtschaftsprofessor Joachim Starbatty. Er sieht schon die nächsten Gefahren am Horizont – wenn nämlich Italien oder Spanien unter den Rettungsschirm schlüpfen wollen.

Den vom “Urteils-Tenor” des BVerfG enttäuschten Mitstreitern, auch über die Kläger hinaus, wird in dem Interview (sinngemäß) entgegnet, dass das BVerfG eine “Erschütterung der Finanzmärkte” vermeiden wollte. Ein Argument bzw. eine Verhaltensweise, die durchaus bei der Beurteilung der gesetzten weiteren Konsequenzen bzw. des teilweise fortentwickelten “Handlungsrahmens” für Parlament und Regierung beachtet werden muss.

Entscheidend ist aber folgendes, was Prof. Starbatty treffend hervorhebt:

Das Gericht hat auch gesagt, es darf keinen finanzpolitischen Automatismus geben. Es dürfen durch einen Rettungsschirm keine Verpflichtungen entstehen, die nicht mehr beherrschbar sind.

(Hervorhebung mit Fettschrift durch den Autor dieses Artikels)

Es ist auch m.E. aus dem Sinngehalt der Rechtsfortschreibung des BVerfG ZWINGEND geboten, dass das Parlament und die Regierung vor weitreichenden Entscheidungen, die jetzt im Bundestag zur Debatte stehen, die Grenzen der “Belastbarkeit” des HAUSHALTES “vorab” auszuloten. Nur nach Kenntnis dieser einzuschätzenden "äußersten Belastungsgrenzen” dürfen über die bisherigen Belastungen aus den bestehenden Rettungsschirmen hinaus, die für das Urteil gegenständlich waren, weitere mögliche oder konkretisierte Belastungen vereinbart werden! Zumindest müsste die BUNDESREGIERUNG im Gesetzgebungsverfahren verpflichtet werden, aufgrund dieser jetzt gegebenen Rechtslage eine Exit-Klausel in der EU klarstellend zu vereinbaren bzw. “bindend” zu erklären, sofern in der Kürze der Zeit der “Belastungsrahmen” noch nicht hinreichend ermittelt werden könnte. Ob die Abgeordneten des Bundestages diese (durch das BVerfG auferlegte) Pflicht im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren für die zu beschließenden Bedingungen für die “Rettungspakete” fraktionsübergreifend wahrnehmen wird aufzeigen, wie gefährdet die Demokratie in Deutschland ist.

Insofern hatte das BVerfG keinesfalls eine (rechtliche) “Freigabe” für weitere, unüberschaubare Belastungen des Haushaltes für beispielsweise weitere “Rettungspakete” (ESFS) mit dem Urteil erteilt; vielmehr sind ab dem 07.09.2011 Parlament und Bundesregierung aufgefordert, die gesetzten “verpflichtenden Leitplanken” in den EU-Vereinbarungen zu beachten.

Die Missachtung der  “verpflichtenden Leitplanken” bzw. eine Ausdehnung der “Rettungsschirme” auf beispielsweise Spanien oder Italien, einhergehend mit unübersehbaren exorbitanten Finanzrisiken für den deutschen Haushalt, würde nach Prof. Starbatty die Möglichkeit eröffnen, erneut gegen die Rettungsschirme zu klagen.

An die Abgeordneten des Bundestages bzw. die WÄHLER richtete Prof. Starbatty folgenden wichtigen Hinweis:

Wenn jetzt die Abgeordneten des Bundestages Ihre Sorgfaltspflicht gegenüber dem Wähler nicht wahrnehmen, dann müssen wir Bürger uns fragen, warum wir diese Abgeordneten überhaupt gewählt haben.

Das unterstreicht die Bedeutung der auch bevorstehenden Wahlen (Berlin) schlechthin, weil augenscheinlich nur noch der (mündige) BÜRGER selbst noch die DEMOKRATIE in Deutschland bewahren kann. Es ist unabweisbar, dass die “Alt-Parteien” durch die Schaffung einer undemokratischen EU (nach Prof. Dr. jur. Dr. h.c. Roman Herzog, ehemaliger Vorsitzender des BVerfG und Bundespräsident) an der DEMOKRATIE bzw. dem Schutz der Bürgerrechte nicht mehr interessiert sind. Die Partei-Oligarchen der UNION, der SPD und der GRÜNEN und selbstredend der FDP hatten geradezu für die undemokratische EU gesorgt, als die bestehenden EU-Regelungen, zuletzt im “Lissabon-Vertrag” durchgesetzt wurden.

Der von diesen Parteien angestrebte (faktische) EU-Einheitsstaat birgt die Gefahr, dass sich die bereits gegebene “despotische Struktur” (nach Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, ehemals Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg) zu einer DIKTATUR entwickelt.

Die Bürger können durch die Abwahl der genannten Antidemokraten eine Demokratisierung der EU erzwingen, wenn in Deutschland den bislang unmündig gehaltenen Abgeordneten (Stichwort: Fraktionszwang) die “warmen Sessel” in den Parlamenten (Kommune, Länder, Bund) entzogen werden.

Dann ist zu erwarten, dass die jeweilige “Partei-Basis” wach wird und auch die Parteien endlich demokratisiert werden.

Daher gilt auch für die jetzt bevorstehende Wahl in BERLIN:

Erteilt den Antidemokraten der UNION und der FDP bzw. den Alt-Parteien auch in Berlin eine Absage. Die erkennbar “demokratischen Parteien” sollten eine Chance erhalten.

Es geht um die Zukunft Deutschlands und Europas und die Zukunft der Kinder. Auch die bisherigen “Wahlverweigerer” sollten so langsam aufwachen.

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