Grenzen des Auskunftsrechts

Von Nicsbloghaus @_nbh

In Berlin kämpft seit Jahren ein vom Verfassungsschutz bespit­zel­ter Mann um Einblick in seine Akte. Nun hat er einen juris­ti­schen Rückschlag erlit­ten

Das Berliner Sozialforum spielt heute in der poli­ti­schen Arena keine Rolle mehr, was auch ein kur­zer Blick auf den Internetauftritt des Forums zeigt. Wie in ande­ren Städten auch, scheint sich in der Hauptstadt die Sozialforumsbewegung über­lebt zu haben. Doch noch immer trifft sich eine Gruppe ehe­ma­li­ger Aktivisten des Sozialforums. Sie for­dern Einsicht in ihre Verfassungsschutzakten. Denn seit der Gründung des Berliner Sozialforums bis zum Sommer 2005 hat­ten min­des­tens fünf V-Leute des Bundes- und des Landesamts für Verfassungsschutz die Aktivisten und ihr Umfeld aus­ge­forscht.

Nachdem die Bespitzelung bekannt gewor­den war, stell­ten 20 Personen beim Landesamt für Verfassungsschutz Anträge auf Auskunft über Über­wa­chung und Akteneinsicht. Sie waren ent­we­der im Sozialforum aktiv oder hat­ten Veranstaltungen der Initiative besucht und kön­nen dadurch ins Visier der Beobachter gera­ten sein. Diese Anträge wur­den nicht nur aus­ge­spro­chen schlep­pend bear­bei­tet – sie wur­den alle­samt mit der pau­scha­len Begründung abge­lehnt, dass sie Aufschlüsse über die Arbeitsweise und Quellen des Verfassungsschutzes ermög­li­chen wür­den. Die Behörde hatte sich nur dazu bereit erklärt, elek­tro­nisch gespei­cherte Informationen über die Betroffenen zu löschen. Eine umfas­sende Einsicht in Unterlagen lehnte die Behörde mit der Begründung ab, ihre Arbeit könne gefähr­det wer­den.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/150861