Gremienvorsitzende des privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Konvergenz-Gutachten: Konkreter Zeitplan der Länder wird begrüßt und eine zügige Umsetzung gefordert

In einer gemeinsamen Sitzung am 22. Oktober 2014 haben sich die Gremienvorsitzenden der ARD und der Landesmedienanstalten zur Vorlage des Gutachtens zum Thema „Konvergenz und die regulatorischen Folgen“ ausgetauscht. Sie begrüßen, dass Bund und Länder ihre jeweiligen Instrumente der Regulierung, die sich auf die Vielfaltserstellung durch die Medien auswirken, ab Anfang 2015 in der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz aufeinander abstimmen wollen. Aus Sicht der Gremienvorsitzenden ist es deshalb erforderlich, dass sich die Gemeinschaft der Länder insbesondere in den zentralen Fragen der Vielfaltssicherung für diese Verhandlungen eindeutig positioniert. Hierzu gehören die Formulierung eines zukunftsfähigen funktionalen Rundfunkbegriffs, die Fragen der Plattformregulierung und der Netzneutralität. Es sind dies Bereiche, in denen es Aufgabe von Bund und Europäischer Union ist, bei der Ausübung ihrer eigenen Kompetenzen auf die vorrangigen Vielfaltsregelungen der Länder Rücksicht zu nehmen.

Der von den Ländern aufgezeigte Zeitplan, bis Anfang 2015 eine gemeinsame Grundlage zu erarbeiten, wird von den Gremien begrüßt. Zugleich drängen sie auf die zügige Umsetzung der Ergebnisse, für die ein breiter Konsens erreicht werden kann, auch wenn damit nicht alle Fragen abgeschlossen werden können. Denn die Zeit drängt, um die Medienregulierung auf die konvergente Medienwelt auszurichten und die auf gesellschaftlichen Werten basierende Medienordnung zu schützen. www.die-medienanstalten.de / www.ard.de


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