Gratis surfen im Schulnetz

An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.

Erich Kästner

Gratis surfen im SchulnetzStell dir vor, du bist der Verwalter eines Schulhauses. Im oberen Stock des Schulhauses gibt es eine Wohnung, die während einigen Monaten leer gestanden ist, nun aber einen neuen Mieter hat. Leider ist in der Wohnung die Dusche kaputt. Weil die Reparatur der Dusche ein bisschen Geld kosten würde, hat jemand auf dem Schulbüro die glorreiche Idee, dass der neue Mieter ja einfach die Duschen der Turnhallengarderobe benutzen kann. Dazu braucht er natürlich einen Schulhausschlüssel.

Doch in dem fiktiven Schulhaus gibt es nicht nur sanitäre Installationen, sondern es stehen und liegen auch Dinge rum wie teure Computer oder vertrauliche Schüler- und Personalakten, vielleicht auch mal private Wertgegenstände einer Lehrperson. Diese sind zwar in Schulzimmern eingeschlossen, welche aber mit einfachen Türschlössern versehen sind, die mit einem simplen Dietrich, den sich jeder technisch halbwegs Begabte in wenigen Minuten selber zusammenbiegen kann, geöffnet werden können. Doch nicht nur das: Es stellt sich heraus, dass der Schulhausschlüssel, den dem Mieter überreicht werden soll, auch noch zu anderen Schulhäusern im ganzen Kanton passt.

Nun sollst du, auf Auftrag von oben, dem neuen, völlig unbekannten Mieter also den Schulhausschlüssel überreichen. Weil du ein ernsthaftes Sicherheitsproblem erkennst, welches nicht nur das eigene Schulhaus betrifft, willst du das nicht tun. Von “oben” heisst es: “Wir übernehmen die Verantwortung”. Doch weil schliesslich noch andere Schulhäuser ein potentielles Sicherheitsproblem haben, weigerst du dich weiterhin standhaft, so lange, bis es ultimativ heisst: “Bis heute Mittag hast du dem Mieter den Schlüssel überreicht”.

Würdest du also dem Mieter den Schlüssel geben?

Genau mit einer solchen Forderung sah ich mich letzte Woche konfrontiert. Natürlich nicht exakt der gleichen, sondern auf einer anderen Ebene: In die Schulhauswohnung war ein neuer Mieter eingezogen. Leider hatte die Wohnung keinen Internet-Anschluss eingerichtet. Nun sollte ich dem Mieter das WLAN-Passwort mitteilen, damit er über unser Schulnetz einen Internetzugang hat.

Was den Leuten auf der Schulbüro nicht klar war (und auch nach eingehenden Erläuterungen nicht einleuchten wollte): Unser Schulhaus hat, wie die meisten anderen, keinen Internetzugang wie ein gewöhnlicher Haushalt, sondern ist in das Wide Area Network des kantonalen Schulnetzes eingebunden. Die Chefs dieses Netzwerkes sitzen also nicht in meiner Schulgemeinde, sondern beim Kanton. Niemand in meiner Schulverwaltung ist berechtigt, mich zu beauftragen, einem Unbefugten Zugang ins Schulnetz zu verschaffen. So habe ich die Weitergabe des WLAN-Passwortes rundweg verweigert, was in einen relativ heftigen Streit mit einer Vorgesetzten mündete. Erst nach folgender Antwort von kantonaler Seite hatte ich Ruhe:

An der Freigabe eines WLAN-Passworts kann euch grundsätzlich niemand hindern, so lange es nicht um das Schulnetz geht – alle Risiken für euch als Schule inklusive.
Was aber nicht geht und von Swisscom klar kommuniziert wird – PPPSiN ist ein Angebot ausschliesslich für Schulen und die schulische Nutzung. Eine Nutzung für Privatpersonen ist nicht erlaubt.

Das Problem liegt meines Erachtens darin, dass es an unseren Schulen im IT-Bereich sehr wenige wirklich qualifizierte Leute gibt, sprich Informatiker mit einer entsprechenden grundlegenden Ausbildung. Dafür gibt es viele Freaks und Power-User, die auch ein bisschen was von der Computern und Netzwerken verstehen, deren Wissen allerdings an Grenzen stösst (also solche wie mich). Manche sind sich der Begrenztheit ihres technischen Horizontes bewusst, andere offenbar weniger (wobei ich mich natürlich zu ersteren zähle ;-) ). Und dann gibt es auch noch die, welche überhaupt keine Ahnung davon haben, sich aber manchmal schulintern an vorgesetzter Stelle befinden.

Natürlich hätte ich das WLAN-Passwort auch einfach weitergeben können. Ich hätte mir so wieder mal einigen Ärger erspart, und passiert wäre wahrscheinlich überhaupt nichts. Genauso wie wahrscheinlich überhaupt nichts passieren würde, wenn man einem Wohnungsmieter den Schulhausschlüssel in die Hand drückt, damit er in der Turnhallengarderobe duschen kann. Aber eben, nur “wahrscheinlich”: Denn wer weiss denn schon so genau, ob der Mieter vielleicht nicht auch noch ein paar Kollegen die Schulhaus-Infrastruktur mitbenützen lässt, oder ob womöglich ohne Wissen des Mieters Unbekannte ins Schulhaus reingehen, während die Türe offen steht…?

Ob “Befehl von oben” oder nicht: Welcher Schulhausverwalter, der noch ganz bei Trost ist, würde bei so einem Unfug mitmachen?


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