Gratis-Bild und kein Ende

https://netzpolitik.org/2012/springer-verlag-wehrt-sich-gegen-datenschutz-auskunft/

Echt witzige Kommentare. Was die Gratis-Bild alles verbrochen haben soll:

Missachtung meiner Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG, § 43 Abs. 3 BDSG, erner § 4 Abs. 1 BDSG § 30 Abs. 3, § 4 Abs. 1,2 BDSG, § 6 Abs. 2 und §38 Abs. 4.

Ja, jetzt haben selbst ernannte Klugmenschen wieder eine Beschäftigung gefunden. Den Axel-Springer-Verlag anschreiben und fragen, woher der ihre Adresse hatte.

Kann ich euch beantworten: Auf der Gratis-Bild stand eure Adresse nicht. Das war eine Postwurfsendung an alle Haushalte. Genau wie die NKL-Werbung oder die regionale Gratis-Zeitung. Die Postboten werfen sowas in jeden Briefkasten, auf dem nicht “Keine Werbung” steht. Und wenn der trotzdem Werbung rein wirft, müsst ihr das mit dem klären und nicht mit dem Werber.
Das man solche Selbstverständlichkeiten im Internet erklären muss zeigt eindeutig, das die flächendeckende Verbreitung von Flatrates auch ihre Schattenseiten hat.
Nein, ich bin kein BILD-Fan. Aber ich bin auch kein Fan von Kritik, wenn sie so unfundiert ist wie in diesem Fall.


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