Jetzt – gegen Ende des Jahres – häufen sich bei uns wieder die Anfragen von Patienten, die ausgedruckt haben wollen, was sie bei uns bezogen haben. Häufiger, weil sie es nicht geschafft haben, da selber „Buch zu führen“ und weil sie das für die Krankenkasse (wenn sie da selber bezahlt haben) brauchen*. Gelegentlich aus reinem Interesse, oder weil sie etwas nicht nachvollziehen konnten, das die Krankenkasse ihnen geschickt hat (die müssen leider immer noch nicht genau auflisten, für was da jetzt etwas ist, nur wieviel und woher).
*Das kann ich – nur kann ich bei den Selbstzahlern keine Rezeptkopien ausdrucken, da die das Rezept ja selber wieder mitgenommen haben.
Dieser Service ist grundsätzlich gratis. Die Daten “gehören” ja auch dem Patienten selber. Das fällt auch (bei Anfragen des Patienten selber) nicht unter das Patientengeheimnis und gilt ebenso beim Arzt.
So steht’s auch im Gesetz: (Quelle)
Was kostet die Auskunft über meine Patientendaten?
Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos. Eine Kostenbeteiligung darf nur in Ausnahmefällen verlangt werden, z. B. wenn ein besonders grosser Aufwand entsteht. Dieser Aufwand muss über das blosse Kopieren, Ausdrucken und Versenden hinausgehen. Die Kostenbeteiligung ist in jedem Fall auf maximal Fr. 300.- beschränkt. Wird eine Kostenbeteiligung verlangt, so muss diese begründet und dem Patienten vor Auskunftserteilung mitgeteilt werden, damit dieser sein Auskunftsgesuch allenfalls zurückziehen oder abändern kann (z.B. auf einen bestimmten Zeitraum oder auf bestimmte Dokumente beschränken).
… Ich würde jetzt mal behaupten, dass diese „Kostenbeteiligung im Ausnahmefall“ durchaus angebracht ist, wenn es sich dabei um 50 Scheine mit je etwa 4 Rezepten (also insgesamt etwa 150 Rezepte) handelt aus den Jahren 2006-2010, deren digitales Bild nur noch via direkte Anfrage einzeln angefordert aus den Archiven extrahiert werden kann und die dann noch einzeln ausgedruckt werden müssen.
Nein, ich weiss nicht, für was er diese Info benötigte.
Nach der Auskunft, dass ich für den Aufwand dann etwas verlangen müsste (das sind mehrere Stunden Arbeit!) war der Patient dann mit einem detaillierten Ausdruck Ihrer Bezüge ohne die Kopien der Originale der Rezepte zufrieden. Das war dafür dann kostenlos. (Und hat auch nur etwa 30 Minuten gedauert).