Seit Anfang 2016 sind ja bereits die Anpassungen der Golfregeln für Golfer mit Behinderung (en) gültig. Mit den Anpassungen der Golfregeln für Golfspieler mit Behinderungen soll erreicht werden, dass der Golfspieler mit Behinderung gleichberechtigt mit einem Golfspieler ohne Behinderung, oder einem Golfer mit einer anderweitigen Behinderung spielen kann. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieses anspruchsvolle Ziel vereinzelt zu einer Anpassung einer Regel führt, die auf den ersten Blick unfair erscheint, weil es eine einfachere Antwort zu geben scheint, jedenfalls wenn zwei Spieler mit der gleichen Behinderung gegeneinander spielen. Aus praktischer Sicht ist es sinnvoll, Golfspieler mit Behinderungen in Kategorien zu unterteilen, von denen jede für sich eine etwas andere Anpassung der Regeln benötigt. Fünf Kategorien sind einfach zu bestimmen. Blinde Golfspieler, amputierte Golfspieler, Golfspieler mit Stöcken oder Krücken, Golfspieler, die einen Rollstuhl benötigen und Golfspieler mit geistiger Behinderung.
Hier mal ein Auszug (© 2015 R&A Rules Limited Alle Rechte vorbehalten)
Regel 28 (Ball Unspielbar)
Es ist eine Tatsache, dass ein Golfspieler ohne Behinderung einen Schlag nach einem Ball versuchen und erfolgreich durchführen könnte, den ein anderer Golfspieler ohne Behinderung vielleicht für unspielbar halten würde. Tatsache ist aber auch, dass ein Golfspieler mit Behinderung, der auf den Gebrauch von Stöcken, Krücken oder anderen unterstützenden Hilfsmitteln angewiesen ist, gelegentlich nicht in der Lage sein kann, einen Schlag nach einem Ball zu machen, den ein Golfspieler ohne Behinderung spielen könnte. So ist es zum Beispiel möglich, dass ein Golfspieler, der Krücken benutzt, einen Ball für unspielbar halten muss, der auf einem steil abfallenden, nassen Grasabhang liegt, um die Gefahr eines Sturzes zu vermeiden. Diese Situation unterscheidet sich nicht von dem Fall, bei dem die Bälle zweier nicht behinderter Golfspieler auf einem zum Bestandteil des Platzes erklärten Kiesweg liegen und ein Spieler den Ball spielt, der andere seinen Ball jedoch für unspielbar hält, um so Verletzungen durch aufgewirbelten Kies zu vermeiden.
Da die oben genannten Situationen möglicherweise gefährlich sind, könnte man argumentieren, dass Entscheidung 1-4/10 (Gefährliche Situation; Klapperschlangen oder Bienen behindern das Spiel) Anwendung finden und dem Spieler straflose Erleichterung gewährt werden sollte, wie in dieser Entscheidung beschrieben. Auch wenn die oben genannten Situationen möglicherweise gefährlich sind, entsprechen sie aber nicht den Umständen bzw. der Lösung,die in der Entscheidung 1-4/10 angegeben wird. Diese Entscheidung betrifft nämlich den Spieler, der in eine gefährliche Situation gerät, die sowohl völlig außerhalb seiner Kontrolle liegt als auch in keinem Zusammenhang zum normalen Ablauf des Spiels steht (siehe Entscheidung 1-4/11). Zudem setzt diese Entscheidung voraus, dass der Ball des Spielers spielbar liegt. Wäre dies nicht der Fall, müsste der Spieler diesen unter Anrechnung eines Strafschlags für unspielbar halten und nicht wie in der Entscheidung beschrieben straflose Erleichterung in Anspruch nehmen.
Viele der in dem Dokument, welches Ihr hier runterladen könnt, aufgeführten Punkte machen in meinen Augen Sinn. In wiefern dadurch in einem Turnier Golfer mit und ohne Behinderung gemeinsam spielen, das stelle ich hier mal in den Raum, oder besser gesagt ins Netz.
Ich findes es als nichtbehinderter Golfer eine tolle Leistung, wenn man sich durch eine Behinderung nicht davon abbringen lässt, diesen tollen Sport zu betreiben. Zum Thema Inklusion habe ich bereits im letzten Jahr einen Beitrag veröffentlicht und ich möchte hiermit ALLE Golfer aufrufen:
Golfer mit und ohne Handicap geht gemeinsam auf die Runde!