GOB warnt vor einem neuen Boom von Photovoltaikanlagen auf dem Land

GOB warnt die Generaldirektion für Energie und die Balearen-Umweltkommission, dass die Energiewende nicht durch Investitionen nicht-lokalen Privatkapitals entschieden werden kann, sondern von den lokalen Institutionen sowohl in territorialer, wirtschaftlicher als auch sozialer Hinsicht markiert und definiert werden muss.

"Andernfalls werden wir erneut die Kontrolle über die Energieerzeugung auf Kosten des Territoriums, insbesondere des ländlichen Raums, verlieren und ihn in einen Bereich der Energiedienstleistungen verwandeln."

warnt einem neuen Boom Photovoltaikanlagen Land

In den letzten zwei Monaten hat GOB von der Balearen-Umweltkommission eine Konsultation und ein Berichtsersuchen bezüglich der Ausarbeitung des Dokuments über den Umfang von 13 neuen Photovoltaik-Parks auf Mallorca erhalten, die meisten davon mit 5 MW auf ländlichem Gebiet und fast alle in Llucmajor (11 der 13). Insgesamt 56 MW neu auf dem Land.

Llucmajor, wie wir bereits vor der Projektion des umstrittenen Photovoltaik-Parks von 100MW, der in der Marina von Llucmajor geplant ist, gewarnt haben, läuft Gefahr, zum Energiedienstleistungsgebiet der Insel zu werden. Außer in Llucmajor gibt es Projekte in Algaida und Capdepera, ebenfalls auf "rustikalem Land".

Die meisten Projekte wurden von zwei Unternehmen mit Sitz in Tudela (Navarra) und Tordera (Barcelona) vorgestellt.

Auf der anderen Seite hat das regionale Ministerium für den Energieübergang und die produktiven Sektoren, jetzt in öffentlicher Ausstellung - und für einige davon haben sie uns auch um einen Bericht gebeten - für die Zwecke der behördlichen Genehmigung, der Erklärung des öffentlichen Nutzens und der Umweltverträglichkeitsprüfung, 17 weitere Projekte (einige Gruppen von Projekten).

Diese werden hauptsächlich von Unternehmen mit offiziellem Sitz in Madrid gefördert: Enerterprise Granada Energía Solado SL, die eine Gruppierung von 3 Parks mit 3,45 MW in Can Picafort fördert (Santa Margalida, Enel Green Power (eine Tochtergesellschaft der italienischen Enel, die 4 Parks fördert), Good Wind Enternaiment und Terbio Fotovoltaico, die eine Vereinigung von Parks durch einen, den größten, fördern: Son Sunyer 1 (9,2MW) und Son Sunyer 2 (7,7MW) in Palma und Santa Eulalia 1 (9,7MW) bzw. SNAT Eulalia 2 (8,08MW) in Santa Margalida.

Porreres, Santa Margalida, Son Servera, Capdepera, Alcúdia, Palma, Campos, Santanyí sind die Standorte dieser Projekte. Fast 90MW neu auf rustikalem Boden.

Daher werden etwa 150 MW neu auf dem rustikalen Land der Insel projektiert. Auf den Balearen haben wir zum ersten Mal ein Gesetz zum Klimawandel und zur Energiewende. Es liegt auf der Hand, dass die Verabschiedung des Gesetzes an sich noch keine Garantie für eine rechtzeitige und flächendeckende Planung der notwendigen Infrastruktur für die Energiewende ist, die bei Anlagen für erneuerbare Energien von wesentlicher Bedeutung ist.

Tatsächlich sieht Artikel 46.2 des Gesetzes die Entwicklung der Planung über Inselterritorialpläne für die vorrangigen Standorte neuer Energieanlagen vor, eine Planung, die bisher noch nicht durchgeführt wurde, obwohl mehr als 30 neue Parks auf dem Land in Vorbereitung sind.

In dem genannten Artikel heißt es: "In den Territorialplänen der Inseln müssen die Lage der vorrangigen Entwicklungsgebiete sowie die Typologie, die Abmessungen und die sonstigen Merkmale der für jedes Gebiet geeigneten Einrichtungen festgelegt werden, wobei folgende Aspekte zu berücksichtigen sind

a) Die Angemessenheit der Energiequelle.
b) die ökologische und territoriale Eignung der Einrichtungen.
c) Die geringe Produktivität oder das geringe landwirtschaftliche Interesse des Gebietes.
d) die Verfügbarkeit oder Nähe von Netzkapazitäten zur Abfuhr der erzeugten Energie oder von Netzinfrastrukturen, die notwendig werden.
e) Die Orographie, Ausdehnung, Zugänglichkeit und andere Merkmale des Gebiets und seiner Umgebung.
f) Die Erhaltung geschützter oder besonders repräsentativer Landschaften und die Einhaltung der direkt anwendbaren Vorschriften gemäß Artikel 68 des Gesetzes 12/2017 vom 29. Dezember über die Stadtplanung auf den Balearen.
g) Der Energiebedarf der betroffenen Gemeinden.

Zu diesem Zeitpunkt werden die idò-Projekte bearbeitet, ohne dass die wesentlichen Vorarbeiten für die Entscheidung, wo und wie, geleistet wurden.


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