GOB hat Vorwürfe gegen die Anweisung der Sanktionierungsakte IL-2018/006 in Bezug auf die Gebäude des Hotels Don Pedro und des Hotels Vistamar in Cala Clara de San Vicenç in der Gemeinde Pollença erhoben, die vom Departamento de Territorio e Infraestructuras del Consejo de Mallorca bearbeitet wurden.
In dem Schriftsatz beantragten sie den Abriss der Gebäude des Hotels Don Pedro und des Hotels Vistamar, da sie ohne die erforderliche Genehmigung der staatlichen Küstenverwaltung gebaut wurden, auf die in der Vierten Übergangsbestimmung des Küstengesetzes und den Verordnungen 191 und 192 des Allgemeinen Stadtbauplans von Pollença Bezug genommen wird.
Als Beweis legen sie ein Schreiben vor, das vom Jefe de la Demarcación de Costas de las Islas Baleares vom Oktober 2010 unterzeichnet wurde und in dem im dritten Punkt des oben genannten Schreibens steht: “3º.- Es gibt keinen Eintrag in den Akten dieser Küstenabgrenzung, dass das Gebäude in den damaligen maritimen und terrestrischen Gebieten gebaut wurde, Überwachung und Rettung von Küsten mit der Genehmigung der Staatsverwaltung.
Im Jahr 1971 – das Gebäude des Hotels Don Pedro wurde zwischen 1971 und 1972 gebaut – war die zuständige Stelle für Küstenangelegenheiten für die Baugenehmigungen die Generaldirektion für Häfen und Seesignale und der Leiter der Küste und der Häfen der Balearen, während im Bereich der alten Überwachungsstation keine Arbeiten in Übereinstimmung mit den Hafengesetzen von 1928 und dem Küstengesetz von 1929 genehmigt werden konnten.
Aus diesem Grund sind sie der Ansicht, dass der angebliche Título habilitante (Declaración Responsable) für die Ausführung von Arbeiten in der Schutzzone in der Calle Cala Clara, 8 (Hotel Don Pedro), der am 14. März 2019 vom Stadtrat für Territorium und Infrastrukturen an das Rathaus von Pollença geschickt wurde, erst Gültigkeit erlangen kann, wenn er vom Bauherrn oder einer anderen Institution zur Verfügung gestellt wird, die erforderliche staatliche Genehmigung gemäß Buchstabe c) der verantwortlichen Erklärung in Übereinstimmung mit der Vierten Übergangsbestimmung 1 des Küstengesetzes und der Dreizehnten Übergangsbestimmung 1 der Allgemeinen Küstenvorschriften, muss die verantwortliche Erklärung als falsch angesehen werden, und zwar ohne Rechtswert oder die Möglichkeit, dass der Titel Arbeiten ausführen kann.
Was die Bezugnahme auf “die Ausstellung einer kommunalen Bescheinigung über das Bestehen einer städtebaulichen Genehmigung für den Bau dieser Gebäude” betrifft, so können sie nicht als ausreichend angesehen werden, wenn das, was von TD 4.1 des LC, TD 13.1 des RGC und Regel 192.2 des Pollença PGOU for Protection Easement und Regel 191.2 des Pollença PGOU for Transit Easement gefordert wird, um Arbeiten durchführen zu können, das Bestehen der für die staatliche Verwaltung erforderlichen Genehmigung ist.
Die Vierte Übergangsbestimmung des Küstengesetzes ist in diesen Fällen sehr deutlich, denn es heißt: “1. Arbeiten und Einrichtungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ohne die nach der damals geltenden Küstengesetzgebung erforderliche Genehmigung oder Konzession gebaut wurden, müssen abgerissen werden, wenn ihre Legalisierung aus Gründen des öffentlichen Interesses nicht erfolgt. “Darüber hinaus können diese Arbeiten nicht legalisiert werden, da die Nutzung von Hotels in der Zone der Schutzerleichterung verboten ist.
Für diese Rechtsvorschrift haben sie von GOB das Conselleria de Territorio e Infraestructuras gebeten, die Verantwortlichen und Projektträger der Arbeiten und des Eigentums an den Gebäuden des Hotels Don Pedro und Vistamar mit dem Abbruch der Gebäude zu beauftragen, die von den durch die Küstengesetzgebung festgelegten Dienstbarkeiten für Schutz und Transit betroffen sind.
GOB präsentiert Vorwürfe in der Sanktionierungsakte des Hotels Don Pedro10 (99.59%) | 640 Bewertung[en]Diese Beiträge zum Thema könnten Sie auch interessieren ...
Vorsorgliche Einstellung der Arbeiten am Hotel Don… Bauarbeiten am “Hotel Don Pedro” gehen… Die GOB fordert erneut den Abriss des Hotels Don Pedro