Na, was glauben Sie? Alles Waisenknaben, die Herren Beckenbauer, Niersbach, Netzer, Zwanziger und wer noch? Der Fall Uli Hoeness läst grüßen! So, wie die "ehrenwerten" Herren sich untereinander verklagen, "presskonferenzen" und ständig dementieren, agieren erfahrungsgemäß nur Gauner unter sich. Das Vertrauen ist dann nur noch Makulatur. PS: Günther Netzer war damals Geschäftsführer der Sportagentur ISL, die später pleite ging und mit der FIFA eng verstrickt war.
Oberstaatsanwältin Nadja Niesen von der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt hat bestätigt, dass Niersbach, Zwanziger und dem ehemaligen Generalsekretär Horst R. Schmidt angesichts der jüngsten Ermittlungen Haftstrafen drohen.
"Sollte sich der hinreichende Tatverdacht erhärten, kommt es zur Anklageerhebung. Dann landet der Fall vor Gericht", sagte Niesen. Sie sprach von einem Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren, sollte es zu einer Verurteilung kommen. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur fälschlicherweise eine Höchststrafe von fünf Jahren vermeldet.
Das Schweigen der Lämmer: "Wir hatten oder haben ja von nichts eine Ahnung!" Der Fussball ist sauber, es lebe der Sport - määäh! Bild pixabay
Hoeneß stellt Antrag auf Haftentlassung
Die Steuerfahndung hat zum Schlag gegen den DFB ausgeholt: Im Zuge der Ermittlungen rund um die WM 2006 durchsuchten dutzende Beamte die Verbandszentrale. Die Ermittler erheben schwere Vorwürfe gegen Präsident Wolfgang Niersbach und Vorgänger Theo Zwanziger. Ihnen drohen jeweils bis zu zehn Jahre Haft.
Oberstaatsanwältin Nadja Niesen von der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt hat bestätigt, dass Niersbach, Zwanziger und dem ehemaligen Generalsekretär Horst R. Schmidt angesichts der jüngsten Ermittlungen Haftstrafen drohen.
"Sollte sich der hinreichende Tatverdacht erhärten, kommt es zur Anklageerhebung. Dann landet der Fall vor Gericht", sagte Niesen. Sie sprach von einem Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren, sollte es zu einer Verurteilung kommen. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur fälschlicherweise eine Höchststrafe von fünf Jahren vermeldet.